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Ehe, gleichgeschlechtliche

OR (L'Osservatore Romano) Nr.  40 vom 3. Oktober 2014, S. 3
Rom. Italiens Bischöfe haben ihre Ablehnung einer staatlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften bekräftigt. Die Bischofskonferenz distanzierte sich von dem Versuch der italienischen Regierung, solchen Paaren die Möglichkeit einer Eheschliessung zu geben, heisst es in einer Mitteilung der Bischofskonferenz. Ministerpräsident Matteo Renzi hat einen Gesetzesentwurf mit der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften nach deutschem Vorbild angekündigt.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 7. Oktober 2014, S. 5, von Rinaldo Tibolla
Die schweizerische Bundesrätin Sommaruga will keine schwulen Eltern

Leihmutterschaft. Zwei Gerichte haben bei Paaren, welche eine Leihmutterschaft im Ausland beansprucht haben, die Elternschaft anerkannt. Das Bundesamt für Justiz ist sicher in einem Fall nicht einverstanden. – An der Tagung für ein modernes Familienrecht in der Schweiz warf Justizministerin Simonetta Sommaruga diesen Sommer die Frage auf, ob das Zivilgesetzbuch den heutigen Realitäten noch gerecht wird. Das Recht, sagte sie, müsse jene schützen, die den Schutz am meisten nötig hätten – die Kinder! Dem ihr unterstellten Bundesamt für Justiz wird nun der Vorwurf gemacht, dass es genau auf dieses Credo nicht achte. Das Bundesamt hat Ende September Beschwerde gegen ein Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichtes eingereicht. Dieses hatte im August zwei Männer als Väter eines Kinder anerkannt, welches in den USA von einer Leihmutter ausgetragen worden war. – Wie die „Zentralschweiz am Sonntag“ schrieb, prüft das Bundesamt nun auch bei einem ähnlichen Fall im Kanton Zug den Weiterzug ans Bundesgericht. In der Schweiz sind Leihmutterschaften verboten. Viele Paare gehen deshalb ins Ausland. Kritik gegenüber dem Vorgehen des Bundes äusserte in der „Zentralschweiz am Sonntag“ Andrea Büchler, Rechtsprofessorin an der Universität Zürich. Das Kindeswohl müsse oberste Priorität haben. Für das Kind sei die rechtliche Anerkennung der Beziehung zu seinen wichtigsten Bezugspersonen von fundamentaler Bedeutung. Das habe auch das St. Galler Verwaltungsgericht festgestellt. „Offensichtlich lässt sich das Bundesamt von allgemeinen rechtspolitischen und generalpräventiven Erwägungen leiten“, wird Büchler zitiert. Das Bundesamt als „realitätsfremd“ bezeichneten die Schweizer Lesben- Gay-, Bisexuellen- und Transmenschen, kurz LGBT-Dachverbände. Die Lebensrealität des Kindes werde mit der Beschwerde nicht anerkannt.

Sicherheit für die Kantone. Der Zürcher FDP-Ständerat und Arzt, Felix Gutzwiller, Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), hält den Weiterzug des St. Galler Urteils ans Bundesgericht für „durchaus nachvollziehbar“. Solange es in der Schweiz keine Spielregeln zur Leihmutterschaft gebe, müsse geklärt sein, was mit jenen passiere, die ins Ausland gingen. „Ein Urteil des Bundesgerichtes gibt den Kantonen in der Handhabung von solchen Fällen eine gewisse Sicherheit“, sagte Gutzwiller auf Anfrage. Das Bundesamt wolle aber auch ein Signal an jene Paare senden, welche sich den Gang ins Ausland überlegen. Die Umgehung des Schweizer Rechts lohne sich nicht.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 07.10.2014, S. 7, von Renzo Ruf, Washington
USA: Homo-Ehe ist mit einem Schlag in 30 von 50 Bundesstaaten legal

Der Oberste Gerichtshof der USA hat es gestern Montag abgelehnt, sich in den laufenden Rechtsstreit um die Legalität von homosexuellen Eheschliessungen einzuschalten. Ohne Begründung lehnte es die Verfassungsrichter ab, sich zu 7 hängigen Klagen zu äussern. Damit machte der Supreme Court von einem seiner Vorrechte Gebrauch: Das höchste Gericht Amerikas kann autonom darüber entscheiden, ob es sich in rechtlich oder politisch heikle Fälle einmischen will. Wenn weniger als 4 der 9 Richter eine Intervention befürworten, haben die Urteile der Vorinstanz Bestand. Das ist – in diesem Fall – eine gute Nachricht für schwule und lesbische Amerikanerinnen und Amerikaner. Denn dank diesem Entscheid wird die Eheschliessung von Homosexuellen nun in 11 weiteren US-Bundesstaaten  legalisiert – darunter auch in konservativen Staaten wie Utah, Wyoming, Oklahoma im Westen und West Virginia und South Carolina im Süden des Landes. Homo-Ehen sind nun in 30 der 50 Bundesstaaten plus im Hauptstadtbezirk District of Columbia legal. Einige Staaten reagierten umgehend auf den Richterspruch, der keiner war. Virginia begann bereits gestern Nachmittag, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. Konservativere Staaten werden wohl noch einige Tage zuwarten, bis ein Bundesrichter ihnen – mit Verweis auf den Instanzenweg – Beine macht. Rechtsexperten reagierten höchst überrascht auf den Entscheid des Supreme Court. Allgemein war damit gerechnet worden, dass sich die Verfassungsrichter in der laufenden Sitzungsperiode mit der Verfassungsmässigkeit von Verboten für Homo-Ehen befassen werden. Nachdem sie voriges Jahr in Leiturteilen angedeutet hatten, dass eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Amerikanerinnen und Amerikanern nicht zulässig ist. Sowohl Gegner als auch Anhänger der Homo-Eheschliessungen hatten eine Intervention des Supreme Court befürwortet mit Hinweis auf den rechtlichen Flickenteppich, der Implikationen auf Steuererklärungen, Pensionszahlungen oder Besuchsrechte in Spitälern hat. Die Richter schreckten nun aber vor dieser Rechtsdebatte zurück.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 46/2014 November, S. 2
Urner Pfarrer segnet Frauenpaar

Wendelin Bucheli, katholischer Pfarrer von Bürglen im Kanton Uri/CH hat vor Kurzem in der Dorfkirche einer Partnerschaft zweier Frauen den Segen gegeben. Als ihn die beiden Bewohnerinnen von Bürglen darum ersucht hätten, habe er sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, sagte Bucheli gegenüber dem „Urner Wochenblatt“. Die jüngste Bischofssynode habe ihn in seiner Entscheidung bestärkt. „Heutzutage werden Tiere, Autos und sogar Waffen gesegnet. Warum soll man nicht auch ein Paar segnen, das seinen Weg gemeinsam mit Gott gehen möchte?“, sagte Bucheli.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 09.02.2015, S. 9, von Reto Legena
Lesben-Paar gesegnet: Pfarrer muss gehen
Bürglen: Urner Pfarrer quittiert Dienst auf bischöfliches Geheiss

Der Pfarrer von Bürglen (Kanton Uri/CH), der im Herbst 2014 ein lesbisches Paar gesegnet hatte, muss auf bischöfliches Geheiss seinen Dienst quittieren. Das für Uri zuständige Bistum Chur bestätigte gestern einen Bericht der „NZZ am Sonntag“ zum Pfarrer von Bürglen. Die Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares sei aufgrund der katholischen Lehre nicht möglich, hiess es. Nach Rücksprache mit dem Churer Bischof Vitus Huonder rufe Bischof Charles Morerod den Pfarrer zurück ins Bistum Lausanne, in dem dieser geweiht worden sei. – Bischof Huonder sei „dankbar“ für diesen Schritt. Er habe den Pfarrer gebeten, seine Demission einzureichen. „Sein Dienst im Bistum Chur soll spätestens im Sommer 2015 zu Ende gehen“, heisst es in einer Mitteilung.

Die Segnung reiflich überlegt. Der Pfarrer hatte nach der Segnung zum „Urner Wochenblatt“ gesagt, er habe sich den Schritt reiflich überlegt. Heutzutage würden Tiere, Autos und sogar Waffen gesegnet. Warum solle nicht auch ein Paar gesegnet werden können, das den Weg gemeinsam mit Gott gehen möchte? Der Geistliche hatte vor der Segnung der beiden Frauen das Pfarreiteam, den Kirchenrat und den Pfarreirat informiert. Dieser befasste sich an einer Sitzung mit dem Thema und sprach sich im Grundsatz dafür aus.  (…)

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 29.04.2015, Inland, S. 5
Bürglen UR: Bucheli darf bleiben, aber keine Homo-Paare mehr segnen

Der katholische Pfarrer der Urner Gemeinde Bürglen segnet keine homosexuellen Paare mehr und darf dafür im Amt bleiben: So sieht die Einigung aus, die der katholische Geistliche und sein Vorgesetzter, der Churer Bischof Vitus Huonder, getroffen haben. Beide Parteien gaben gestern die Einigung im Fall Bürglen bekannt, der in der katholischen Schweiz und darüber hinaus Wellen geworfen hatte. (…) SDA

BaZ KOMPAKT vom 26. Mai 2015, S. 5
Zeitenwende in Irland: Referendum zur Homo-Ehe wird deutlich angenommen

Dublin. Ein klares Ja für die Homo-Ehe: Die Iren haben in einem Volksentscheid für die Gleichstellung homosexueller Paare gestimmt. Die Befürworter erreichten nach amtlichen Angaben eine deutlicher Mehrheit von etwa 62 %. Die erzkatholische Insel ist damit das erste Land, das die Homo-Ehe per Referendum einführt. Zeitenwende, Revolution oder einfach ein „glücklicher, glücklicher Tag“ – die Menschen in Dublin, die den Ausgang des Referendums feierten, waren begeistert. Die Verkündung des Ergebnisses ging im Zentrum der irischen Hauptstadt in ohrenbetäubendem Jubel unter. Die Feierstimmung war bestens, denn das Ergebnis hatte sich früh abgezeichnet. Spontan stimmten die Menschen die Nationalhymne an. – Stolz, Irin zu sein. „Es ist berauschend, die Atmosphäre ist elektrisierend“, sagte der 27-jährige Paul Bonass unter einem grossen silbernen „Yes“-Ballon. Eine junge Frau namens Amanda sagte, sie sei „absolut überglücklich, überwältigt, verblüfft, so stolz, Irin zu sein“. Der 60-jährige Peter Lynch erinnerte an das Leid Homosexueller in Irland: „Ich bin 60. Die ersten 40 Jahre meines Lebens war ich ein Krimineller. Die nächsten 20 Jahre ein Bürger zweiter Klasse. Ein aussergewöhnlicher Tag.“ – Der Triumph des Ja-Lagers bedeutet für Irland eine Zeitwende: Bis 1993 stand Homosexualität in Irland noch unter Strafe. Seit 4 Jahren können Schwule und Lesben ihre Partnerschaften zwar eintragen lassen, eine wirkliche Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren blieb ihnen aber bisher verwehrt. – Bei dem Referendum waren rund 3,2 Millionen Irinnen und Iren wahlberechtigt. Sie konnten am Freitag über eine Verfassungsänderung abstimmen, wonach Ehen künftig unabhängig vom Geschlecht geschlossen werden dürfen. 37,9 % votierten dagegen. Die Beteiligung an dem Referendum lag bei 60,5 %. Ministerpräsident Enda Kenny hatte wie alle grossen Parteien für die Homo-Ehe geworben, während die katholische Kirche dagegen Sturm lief. Doch mehrere Skandale um Kindesmissbrauch haben den Einfluss der einst in Irland übermächtigen Institution schwinden lassen. SDA

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 26/2015, S. 2
Homo-Ehe bewegt weltweit

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 26/2015, S. 2
Homo-Ehe bewegt weltweit

Nach dem irischen Ja zur Homo-Ehe bewegt das Thema auch andere Länder. 38 christliche, muslimische und jüdische Religionsführer in Australien äusserten in einem Schreiben an Premierminister Tony Abbott ihre „tiefe Sorge“ über eine parlamentarische Initiative zur Einführung der Homo-Ehe. Die Mehrheit der US-Amerikaner ist für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare: 57 % würden einen solchen Schritt begrüssen, 39 % sind dagegen. Damit hat sich das Verhältnis von Befürwortern und Gegnern in den vergangenen 10 Jahren praktisch umgekehrt, wie aus einer Umfrage des Pew Research Centers hervorgeht.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 27.06.2015, S. 11, von Renzo Ruf, Washington
Homo-Ehen dürfen nicht verboten werden

USA: Die Eheschliessung gleichgeschlechtlicher Paare darf laut dem höchsten Gericht nicht mehr verboten werden. Mit 5 zu 4 Stimmen hat der Supreme Court in Washington entschieden, dass ein Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen gegen die Gleichbehandlungsklausel in der US-Verfassung verstosse. In der Praxis bedeutet dies: Die Behörden sämtlicher 50 Bundesstaaten (und des Hauptstadtbezirks Washington) müssen gleichgeschlechtliche Paare trauen und bereits geschlossene Ehen anerkennen. Zuletzt hatten sich 14 Bundesstaaten geweigert, Schwule und Lesben zu trauen oder ihre Ehe anzuerkennen. Religiösen Institutionen hingegen ist es weiterhin erlaubt, solche Trauungen mit Hinweis auf die Religionsfreiheit zu verweigern. Der Entscheid des Supreme Court ist höchst umstritten. Sämtliche 4 konservative Richter, die sich vom linksliberalen Flügel des Gerichts überstimmt sahen, meldeten sich mit separaten Stellungnahmen zu Wort. Diese fielen scharf aus. So schrieb Antonin Scalia, der Rechtsausleger des Gerichtes: Das Urteil, formuliert durch den Zentristen Anthony Kennedy, habe nichts, aber auch gar nichts mit Rechtsprechung zu tun, sondern sei ein politischer Entscheid, der die Gewaltentrennung missachte. „Das ist eine Bedrohung für die Demokratie.“ Bereits fordern daher prominente Republikaner die Verabschiedung eines Verfassungszusatzes – in dem festgeschrieben würde, dass es Sache der 50 Bundestaaten sei, Eheschliessungen von gleichgeschlechtlichen Paaren zu erlauben oder zu verbieten. Besonnene Konservative allerdings lehnen ein solches Vorgehen ab, auch mit Verweis auf aktuelle Umfragen. Tatsächlich haben die USA in der letzten Generation einen gewaltigen Prozess durchgemacht. Noch Mitte der Neunzigerjahre sagten 68 % der Amerikaner, die Eheschliessungen von Homosexuellen sollten nicht mit traditionellen Ehen gleichgestellt werden. Letzten Monat war diese Gruppe gemäss dem Meinungsforschungs-Institut Gallup auf 37 % geschrumpft.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 22.07.2015, S. 7
Gerichtshof für Menschenrechte: Italien soll Homo-Ehe anerkennen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aufgefordert. Es verstosse gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt würden, urteilte der Gerichtshof in Strassburg. Geklagt hatten drei schwule italienische Paare. Ihnen muss Italien jetzt pro Person 5’000 Euro Entschädigung zahlen und Rechtskosten erstatten. Italien ist eines der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkannt sind. Die sozialdemokratisch geführte Regierung von Matteo Renzi will keine Homo-Ehe, dafür aber bis Jahresende die eingetragene Lebenspartnerschaft durchsetzen. Bisher scheiterten die Pläne aber am Protest der Opposition und der katholischen Kirche, die in Italien traditionell starken Einfluss hat. Die Richter in Strassburg sind der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage Homosexuellen zu wenig Schutz biete und nicht verlässlich genug sei. In den wenigen italienischen Gemeinden, in denen eine Eintragung der Beziehung möglich sei, habe dies rein symbolischen Wert. „In Ermangelung der Ehe ist die Option einer nicht ehelichen oder eingetragenen Partnerschaft der angemessenste Weg für gleichgeschlechtliche Paare wie die Beschwerdeführer, damit ihre Beziehung legal anerkannt wird“, heisst es in dem Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte weiter. (SDA)

Katholische Wochenzeitung Baden CH, 29/2015 Juli, S. 9
Kardinal Müller übt Grundsatzkritik am Ja zur „Homo-Ehe“

Mit klaren Worten hat der Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, Gerhard Kardinal Müller, sich in die Debatte um die „Homo-Ehe“ eingeschaltet. Das Ja der Iren zur gleichgeschlechtlichen Ehe bedeute eine „Diskriminierung des Ehebundes von Mann und Frau und somit eben auch der Familie“, sagte Müller der Würzburger Zeitung „Die Tagespost“. Der Kardinal beglückwünschte all jene, „die ihre Knie nicht gebeugt haben vor den Götzen der Selbsterschaffung und Selbsterlösung, die uns zielsicher in die Selbstzerstörung führen werden – wie andere politische Ideologien auch“. Die Mehrheit sage zudem nichts über die Wahrheit aus. „Die Wahrheit wird sich durchsetzen, wenn auch unter grossen Opfern!“, zeigte sich Müller überzeugt. (…)

Katholische Wochenzeitung Baden/CH, 34/2015 August, S. 6
„Homo-Ehe“ entspricht nicht kirchlichem Eheverständnis

Kardinal Koch über die bevorstehende Bischofssynode auf dem Hintergrund von parlamentarischen Vorstössen zur Legalisierung der „Homo-Ehe“ in der Schweiz.

Die im Herbst bevorstehende Bischofssynode zu Ehe und Familie darf nach Ansicht des schweizerischen Kurienkardinals Kurt Koch nicht auf Einzelthemen wie beispielsweise den Umgang mit homosexuellen Paaren reduziert werden. „Für die katholische Kirche versteht es sich von selbst, dass homosexuell orientierten Menschen mit dem gleichen Respekt begegnet werden muss wie anders orientierten Menschen“, sagte der vatikanische Ökumene-Minister der schweizerischen „Sonntags-Zeitung“. – Doch das zentrale Problem der Synode bestehe darin, „dass für den katholischen Glauben die Ehe zwischen einer Frau und einem Mann besteht und ein Sakrament ist und deshalb eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit der Ehe nicht gleichgestellt werden kann“, so Koch weiter. Das Thema sei gleichwohl wichtig. „Aber die Synode muss sich auch den grossen Problemen der Armut und der grossen Not von so vielen Familien stellen, die auf der Flucht sind.“ – Allgemein warnte der Kurienkardinal vor einer unkritischen Anpassung an den Zeitgeist. Selbstverständlich müsse die Kirche den gesellschaftlichen Wandel ernst nehmen und sich mit ihm auseinandersetzen. Zugleich gelte es aber ebenso klar zu prüfen, „was mit dem christlichen Glauben kompatibel (übereinstimmen) ist und was nicht. Es sind nicht alle Entwicklungen in der heutigen Gesellschaft bereits deshalb gut, weil sie stattfinden.“

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 21.12.2015, S. 6
Slowenen stimmen gegen Homo-Ehe

Die Slowenen haben sich am Sonntag in einem Referendum gegen gleichgeschlechtliche Ehen ausgesprochen.  Die Gegner des Gesetzes, das solche Verbindungen erlaubt, erhielten mehr als die gesetzlich notwendige Zahl von 342’000 Stimmen. Die Opposition und die Katholische Kirche hatten die Abstimmung erzwungen. Sie war von ihnen auch zu einem Misstrauensvotum gegen die Regierung von Miro Cerar erklärt worden, die Ehen von Homosexuellen ermöglicht hatte. (SDA)

Schweiz am Sonntag, 24.01.2016, S. 12
Italien demonstriert für die Homo-Ehe

Rom. In gegen 100 Städten Italiens haben gestern Kundgebungen für die Einführung eingetragener Partnerschaften stattgefunden. Eine Million Menschen sollen auf der Strasse gewesen sein, sagten die Veranstalter dem „Corriere della Sera“. Sie unterstützten damit einen Gesetzesentwurf, über den nächste Woche im Senat beraten wird. Sie schwenkten Regenbogenfahnen und Wecker, mit denen sie Italien mahnten, endlich aufzuwachen. Italien ist das letzte der grossen westeuropäischen Länder, das homosexuelle Paaren keinerlei rechtliche Verbindung erlaubt. (FB)

Katholische Wochenzeitung Baden CH, 12/2016 März, S. 11
„Una Sancta Catholica“ gegen Segnung von Homo-Paaren

Nur ein falsches Verständnis von Barmherzigkeit könne Priester dazu verleiten, homosexuelle Paare zu segnen. Wahre Barmherzigkeit wiese den Sünder zurecht, schreibt die Laieninitiative „Una Sancta Catholica“.

Die katholische Laieninitiative „Una Sancta Catholica“ hat eine Stellungnahme zum Projekt „Homosexuellen-Seelsorge“ der Frankfurter Stadtkirche veröffentlicht. Unter dem Titel „Seid Salz – nicht Zucker – der Erde“ warnt sie vor fehlendem Sündenbewusstsein und einem falschen Verständnis von Barmherzigkeit gegenüber Homosexuellen. Das Bistum Limburg erarbeitet derzeit nach Angaben von Ansgar Wucherpfennig, dem Rektor der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen, ein Ritual für die Segnung Homosexueller. „Wer die Segnung homosexuell empfindender Paare propagiert, der erweckt zwangsläufig den Eindruck, dass die Kirche auch deren sexuelle Handlungen segnet. Das hat sie von Anfang an eben nicht getan und sie wird es heute und in Zukunft nicht tun, weil es nicht in ihrer Macht steht“, heisst es wörtlich in der Stellungnahme.

Nur ein „falsch verstandenes Barmherzigkeits-Konzept“ könne Priester zu Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare verleiten. Dem Vorbild Jesu folgend, sei es Aufgabe der Priester, den Sünder zu lieben, die Sünde aber klar zu benennen und zu verurteilen. Zu den 7 geistigen Werken der Barmherzigkeit gehöre „ausdrücklich die Zurechtweisung der Sünder“, erinnert „Una Sancta Catholica“. Barmherzig sei also, wer einen Sünder zurechtweise, unbarmherzig sei, wer ihm nicht den Weg aus der Sünde und zu Gott weisen wolle, heisst es in der Stellungnahme weiter.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 31.01.2017, S. 11
Norwegen: Homosexuelle können nun kirchlich heiraten

Schwule und Lesben in Norwegen können sich von diesem Mittwoch an auch in der Kirche das Ja-Wort geben. Die Synode der norwegischen Kirche verabschiedete am Montag in Trondheim eine Liturgie, die die kirchliche Trauung von homosexuellen Paaren möglich macht. 89 von 112 Mitgliedern votierten für den Vorschlag, Zuvor hatte das Kirchenparlament im vergangenen Jahr für die Homo-Ehe vor dem Traualtar gestimmt. (SDA)

Schweiz am Sonntag vom 01.07.2017, S. 11 Ausland, Chr. Reichmuth
Der Bundestag gibt sein Ja-Wort. Das deutsche Parlament stimmt der Homo-Ehe zu

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Deutsche Bundestag Historisches: 393 Abgeordnete des links-grünen Lagers sagten Ja zur Ehe für alle; 236 waren dagegen. 4 enthielten sich der Stimme. Damit stimmten auch mindestens 75 Parlamentarier der CDU/CSU-Fraktion zu. Nachdem Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) das Ergebnis bekannt gegeben hatte, gab es Freudentränen, und aus der Fraktion der Grünen regnete es bunte Konfetti in den Plenarsaal. Links-Grün feierte den Durchbruch für die Homo-Ehe im Parlament. Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck freute sich: „Die Phase der Toleranz ist beendet, die Epoche der Akzeptanz kann heute beginnen.“

Der Entscheid bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare in Zukunft genauso heiraten und Kinder adoptieren dürfen wie ein heterosexuelles Paar. (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 37/2017 September, S. 12
Australischer Erzbischof stellt klar: Homo-Ehe führt zur Entlassung

Der australische Erzbischof Denis Hart von Melbourne hat kirchliche Angestellte gewarnt, dass sie ihre kirchliche Anstellung verlieren könnten, falls jemand eine zivilrechtliche Homo-Partnerschaft eingeht. „Von unseren Lehrern, unseren Angestellten in den Pfarreien wird erwartet, dass diese den kath. Glauben leben und auch das, was wir beim Thema ‚Homo-Ehe‘ zu sagen haben.“ Der Präsident der Australischen Bischofskonferenz stellte klar, dass die katholische Kirche hier nicht ihre Lehre ändern werde und dass von kirchlichen Mitarbeitern hier die Loyalität verlangt werde. „Alle verbalen Aussagen und taten, die konträr (gegenteilig) zu dem stehen, werden von uns sehr ernst genommen“, betonte Hart.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 08.12.2017, S. 8, Nicola Imfeld
Mehr Ehen, mehr Liebe“ für Australien

Canberra. Jetzt ist es offiziell: Das australische Parlament stimmt für die gleichgeschlechtliche Ehe. Der Weg dahin war mühsam.

„Willst du mich heiraten?“, fragte der australische Abgeordnete Tim Wilson seinen Partner Ryan Bolger, der auf der Zuschauertribüne sass. Bolger antwortete sofort mit „Ja“. Es war der emotionale Beginn einer viertägigen Parlamentsdebatte über die Einführung der Homo-Ehe in Australien.

Der finalen Diskussionsrunde in der Hauptstadt Canberra ging eine langjährige, harte Debatte voraus. Im November konnten die Australierinnen und Australier per Volksbefragung ihre Meinung zur gleichgeschlechtlichen Ehe kundtun. Über 61 % sprachen sich für ein neues Gesetz aus. Trotzdem weibelten konservative Abgeordnete um den ehemaligen Premierminister Tony Abbott für ein „Nein“ im Parlament. Als sich ihre Niederlage abzeichnete, versuchte Abbott, das Gesetz noch so zu verändern, dass Geistliche sich einer Vermählung zwischen zwei Schwulen oder Lesben verweigern könnten. Er zog seinen Antrag jedoch im letzten Moment zurück und ebnete so den Weg zur historischen Parlamentsabstimmung. (…)

Katholische Wochenzeitung Baden 50/2017 Dezember, S. 4
„Kirche kann nicht segnen, was Gott nicht segnet“

Evangelische Allianz nach Entscheidung der Württembergischen Landeskirche gegen Homo-Segnung Eine Unterscheidung zwischen Segnung und Trauung hätte sich sowieso nicht vermitteln lasen – Badischer Bekenntniskreis kritisiert politischen Druck.

Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, begrüsst die Entscheidung der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, weder eine Trauung noch eine Segnung für homosexuelle Paare anzubieten. Steeb erläuterte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“, dass sich eine solche Unterscheidung zwischen Segnung und Trauung ohnehin nicht in der Öffentlichkeit vermitteln lasse. Ausserdem wies er darauf hin, „dass wir nicht nach unserem Gutdünken entscheiden können und dürfen, was wir gerne segnen wollen“. Steeb zitierte den früheren württembergischen Landesbischof  Theo Sorg (+2017): „Kirche kann nicht segnen, was Gott nicht segnet“. Dies gelte auch dann, wenn man „damit gegen die öffentliche und vor allem veröffentlichte Meinung“ stehe. In der Württembergischen Landeskirche ist die Segnung eines homosexuellen Paares in einem nichtöffentlichen, seelsorglichen Rahmen bereits seit längerem möglich.

PfarrblattKirche heute Nordwestschweiz 27-29/2019 Juni, S. 2
Kirchen vorsichtig zu Öffnung der Ehe

Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare stösst bei den politischen Parteien, mit Ausnahme der SVP Schweiz, auf breite Zustimmung, wie die Antworten auf die Vernehmlassung zeigen. Innerhalb der Kirchen sind die Meinungen unterschiedlich. Die Schweizerische Bischofskonferenz warnt vor einem überstürzten Vorgehen, das die Folgen einer Einführung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche  Paare ausser Acht lässt. Den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin  lehnen die Bischöfe mit dem Verweis auf das Recht des Kindes ab. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund will den Themenkreis weiter bearbeiten. Die Christkatholische Kirche will innerhalb eines Jahres entscheiden. Quelle. Kath.ch

Kath. Wochenzeitung Baden 27/2019 Juli, S. 11
„Ehe für alle“ widerspricht dem Kindeswohl

Mit einer Gesetzesänderung will die Rechtskommission des Nationalrates (Schweiz) die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen. Diese könnten künftig ebenso Kinder adoptieren und möglicherweise Verfahren der Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA spricht sich in der aktuellen Vernehmlassung primär aus Gründen des Kindeswohls gegen die „Ehe für alle“ aus. (…)

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 10.07.2019, S. 5 Inland, Tobias Bär
Reformierte finden keinen Konsens zur „Ehe für alle“

Trotz Aufschub des Entscheides: Sie brauchen noch mehr Zeit. – Eigentlich hätten sich die Parteien und Organisationen spätestens bis zum 21.06.2019 zur „Ehe für alle“ äussern können. Der Evangelische Kirchenbund (SEK) benötigte allerdings mehr Zeit, und diese wurde ihm auch gewährt.  Doch die Fristverlängerung hat sich nicht gelohnt: In ihrer inzwischen vorliegenden Vernehmlassungsantwort  schreibt die reformierte Kirche, die Meinungsbildung werde „noch einige Zeit in Anspruch nehmen“. Viele Mitgliedkirchen seien für eine weitgehende oder vollständige Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Paaren, andere Mitglieder finden sich weiterhin im Klärungsprozess.

Die Skeptiker finden sich vor allem in der Romandie, während in der Deutschschweiz die Zustimmung überwiege, sagt der Beauftragte für Theologie und Ethik beim Kirchenbund, Frank Mathwig. Dabei argumentieren Befürworter und Gegner nicht immer auf der gleichen Ebene. Für Erstere stehe die rechtliche Gleichstellung im Fokus, während bei den Gegnern kirchliche Fragen dominierten – etwa, ob die „Ehe für alle“ theologisch begründet werden könne und daraus die kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare folge. (…)

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 30.01.2020, S. 4 Inland
Schweiz: Bundesrat ist für die Ehe für alle

Partnerschaft. In seiner Sitzung vom Mittwoch, 29.01.2020, hat der Bundesrat beschlossen, die Vorlage zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, welche von der Rechtskommission des Nationalrates ausgearbeitet wurde,  zu unterstützen. Er stimmte auch der Idee zu, dass gleichgeschlechtliche Paare, die heute in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ihren Rechtsstatus unbürokratisch  auf eine Ehe umwandeln können. Die Frage, ob Homosexuelle auch Zugang zur Fortpflanzungsmedizin haben sollen, will er vorerst ausklammern. (gh)

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 12.06.2020, S. 4 Inland, Maja Briner
Ein klares Ja zur Ehe für alle (Schweiz)

Der Nationalrat setzt ein Zeichen: Er befürwortet die Öffnung der Ehe deutlich – inklusive Samenspende. Von einem „Freudentag“ sprach GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. „Das war überfällig.“ Sie hatte vor über 6 Jahren den Vorstoss für die Ehe für alle eingereicht. Gestern stimmten der Nationalrat mit grosser Mehrheit dafür, der Ständerat dürfte folgen.

Was will der Nationalrat ändern? Er will die Ehe für homosexuelle Paare öffnen. Zwei Frauen oder zwei Männer sollen also zivil heiraten und auch Kinder adoptieren dürfen. Lesbische Ehepaare sollen zudem Zugang zur Samenspende erhalten. (…)

BaZ Basler Zeitung vom 25.05.2021, S. 4 Schweiz, Michael Meier
Lesben fordern den Abzug der Schweizergarde aus dem Vatikan

Keine Segnung Homosexueller. Die Lesbenorganisation reagiert auf ein „homophobes (starke Abneigung gegen Homosexualität) Papier“ des Papstes. Selbst Bischöfe lehnen sich auf.

Kein Segen für Verbindungen, die vor Gott „Sünde“ und „nicht auf den Plan des Schöpfers“ hingeordnet sind. Das verkündete letzte Woche die Glaubenskongregation mit Zustimmung von Papst Franziskus. Das Segnungsverbot für homosexuelle Partnerschaften provoziert.

Geht es nach der Lesbenorganisation Schweiz (LOS) muss nun auch die Schweizer Politik auf dieses „homophobe Papier“ reagieren. In einem Communique verlangt sie den „Abzug der Schweizergarde aus dem Vatikan sowie die sofortige Einstellung der finanziellen, kulturellen und politischen Beziehungen zur Vatikanstadt“. Gemäss Co-Geschäftsleiterin Muriel Waeger muss sich die Garde an den bei uns geltenden Werten orientieren, wie „Le Matin Dimanche“ berichtet hat. LOS bemühe sich um einen entsprechenden Vorstoss im Nationalrat.

Kehrtwende bei den Bischöfen. Am lautesten ist die Kritik im Inneren der Kirche: Für den Schweizerischen Katholischen Frauenbund beispielsweise hat sich die römische Kirche „gegen die Liebe und für die Ausgrenzung“ entschieden. Einige deutsche Bischöfe haben mit einem dezidierten (energischen) Nein geantwortet. Schweizer Oberhirten reagierten zurückhaltender. Aber auch der St. Gallen Bischof nannte die Weisung „unangemessen und falsch“. Auf der Webseite des Bistums heisst es, die Glaubenskongregation mache sich zur Kontrolleurin darüber, wen Gottes Segen erreichen dürfe und eben nicht.

Der Basler Bischof Felix Gmür hat sich mit einem Schreiben an die Seelsorgenden seines Bistums gewandt. Er sei sich bewusst, dass sich viele schwule und lesbische Menschen erneut diskriminiert und ausgegrenzt fühlten. „Ich hoffe dass sie in der konkreten Pastoral in unserem Bistum Annahme und Wertschätzung erfahren.“ Vom Segen Gottes sei niemand ausgeschlossen. Darum werde sich an der bisherigen Praxis im Bistum Basel nichts ändern.  Bisher boten einzelne Seelsorger Segensfeiern an.

Das ist bemerkenswert. Denn noch 2015 lehnte die Schweizer Bischofskonferenz Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare ab, weil die Gefahr bestehe, sie mit der Ehe zu verwechseln. Hinter dem Verbot stand der Churer Bischof Huonder. Er hatte den Urner Pfarrer Wendelin Bucheli wegen einer Segensfeier für ein lesbisches Paar abgestraft.

Für Daniel Bogner, Professor für Moraltheologie und Ethik an der Universität Freiburg, hat der Widerspruch gegen eine römische Weisung „eine neue Qualität“ erreicht. Dass man Rom so dezidiert die Gefolgschaft verweigere, selbst auf der Ebene der Bischöfe, habe es noch nie gegeben, sagte er: „Die römische Zentrale hat sich einen Alleingang erlaubt, der ihre Autorität total an die Wand fährt.“

Weiterer Austrittsgrund. Ihre enggeführte Sicht auf die Sexualität lasse die humanwissenschaftlichen Erkenntnisse über die Vielfalt der Sexualität und die Auseinandersetzung mit der modernen Freiheitsgeschichte vermissen. Bogner nennt das „eine bevormundende Besserwisserei ohne besseres Wissen“. Den Bischöfen und Seelsorgenden rät er, für ihre Überzeugung einzustehen und gegen das Verbot „pastoralen Ungehorsam“ zu proben.
Arnd Bünker, Leiter des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts, nimmt nicht an, dass das Papier Seelsorgende zurückhalten wird, homosexuelle Paare zu segnen. Allerdings seien solche Segensfeiern im Seelsorgealltag noch immer die Ausnahme.

In der Schweiz bietet einzig das Bistum St. Gallen solche Segnungen an: Deren Fachstelle Partnerschaft-Ehe-Familie fragt auf ihrer Website Menschen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, ob sie ihre Beziehung mit „einer kirchlichen Feier stärken und segnen möchten“. Bünker meint, dass die Empörung auf das Papier zwar gross sei, dass man zugleich aber die Glaubenskongregation nicht mehr ernst nehme. Es sei erwartbar, dass das Verbot künftig ein weiterer Grund sein werde, aus der Kirche auszutreten.

Kath. Wochenzeitung Baden 12/2021 März, S. 5, Kardinal Müller G.
„Warum nur die Ehe von Mann und Frau ein Segen ist“

„Hinter den Debatten um die Ehe von Mann und Frau oder die Ehe „für alle und jeden“ der LGBT-Ideologie (Lesben, Gay, Bisexuell, Transgender [sich nicht mit dem eigenen Geschlecht identifizieren]) steht der diametrale (einander genau entgegengesetzte) Gegensatz zwischen zwei unvereinbaren Menschenbildern“. Dabei gilt es, die Ehe richtig zu verstehen und neu zu leben.  (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 12/2021 März, S. 6
Bischof Voderholzer begrüsst Dokument der Glaubenskongregation

Das von Papst Franziskus persönlich genehmigte Responsum (auf schriftliche Anfrage erstelltes Gutachten) und Dokument bekräftigen, dass gleichgeschlechtliche Verbindungen in der katholischen Kirche keinen Segen erhalten können, lehnt gleichzeitig jedoch jeden Vorwurf von Diskriminierung ab.

Der Regensburger Bischof sagte laut einer Mitteilung der Pressestelle des Bistums, er begrüsse das Responsum der Glaubenskongregation und danke für die darin enthaltene Klarstellung.
„Die Glaubenskongregation hat deutlich gemacht, dass die Kirche nicht die Vollmacht hat, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu segnen. Papst Franziskus hat die Veröffentlichung des Dokumentes und der begleitenden Erklärungen gutgeheissen. (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 14/2021 April S. 14, Gero P. Weishaupt
„Kann ein Diözesanbischof die Segnung gleichgeschlechtlicher  Paare anordnen?“

Klarstellung eines Kirchenrechtlers nach der Note der Glaubenskongregation und der verständnislosen Reaktion mancher Bischöfe in Deutschland (und der Schweiz Red. KWZ).

Ein Priester stellte mir folgende Frage, die ich wie folgt beantwortet habe:
Kann ein Diözesanbischof die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare anordnen und jeden Priester dazu verpflichten, derartige „Segnungen“ vorzunehmen?

Endgültig nein. Ein Bischof darf nicht anordnen, was mit der Lehre der Kirche bzw. römischen Vorgaben widerspricht. Der Papst hat über die Glaubenskongregation die Segnung verboten. Also kann ein Bischof das nicht zugestehen oder gar anordnen. (…)

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 16-17/2021 April, S. 4, Christian von Arx
Wir gestalten gerne mit Ihnen eine Segnungsfeier“

Pastoralkonferenz Baselland bekräftigt ihre Bereitschaft zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.

Gleichgeschlechtlichen Paaren den Segen zu erteilen, sei nicht erlaubt , sagt die Kongregation für die Glaubenslehre. Die Pastoralkonferenz Baselland sieht es anders: Sie ruft ihre schon vor Jahren begründete Bereitschaft zur Segnung von Paaren des gleichen Geschlechts in Erinnerung. (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 16/2021 April, S. 4
Es geht um die Würde den Menschen

Zwei österreichische Moraltheologen verteidigen jüngste Verlautbarung der Glaubenskongregation zur Unmöglichkeit homosexueller Beziehungen zu segnen. Die beiden renommierten österreichischen Moraltheologen Josef Spindelböck (St. Pölten) und Helmut Prader (Heiligenkreuz bei Wien) erinnern in einer gemeinsamen Erklärung daran, dass die Verlautbarung der Glaubenskongregation über das Verbot der Segnung homosexueller Beziehungen zum authentischen (den Tatsachen entsprechenden) kirchlichen Lehramt gehören. „Verlautbarungen der Glaubenskongregation (sind) keine Meinung unter anderem, keine Zwischenrufe und Randbemerkungen“, zitiert „Die Tagespost“ die beiden Professoren. (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 19/2021 Mai, S. 5
Die Kirche hat keine Macht, homosexuelle Paare zu segnen. Kardinal Ruini sieht die Gefahr eines Schismas (Kirchenspaltung).

In Sorge um die für den 10.05.2021 in Deutschland angekündigten Segnungen homosexueller Paare hat sich nun auch der ehemalige Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz und Vikar von Rom, Camillo Kardinal Ruini, zu Wort gemeldet: „Die Kirche hat nicht die Macht, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu segnen. Gesegnet werden kann nämlich nur das, was mit Gotlis Plänen übereinstimmt, nicht das, was ihnen zuwiderläuft, wie etwa gleichgeschlechtliche Partnerschaften“, so der italienische Kardinal in einem von „Il Foglio“ veröffentlichten Interview. Menschen könnten sicherlich gesegnet werden, aber mit dem Ziel ihrer Bekehrung, nicht zur Bestätigung ihrer Sünde, führt er weiter aus. Gott könne die Sünde nicht segnen. Die Kirche könne keine sündigen Beziehungen segnen. Das liege nicht in ihrer Macht.

Kardinal Ruini drückt seine Hoffnung aus, dass es nicht zu einem Schisma kommt. Dafür bete er. Er leugne nicht, dass die Gefahr der Spaltung besteht, aber er vertraue auf Gottes Hilfe, damit die Gefahr überwunden werde.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 24.06.2021, S. 12, Leserbriefe
„Ehe für alle“ ist kein Projekt Hoffnung

Urnengang Schweiz: Bundesrätin Keller-Suter wirbt für „Ehe für alle“. Die Justizministerin in Bezug auf die „Ehe für alle“, es würde sich für die Ehe zwischen Frau und Mann nichts ändern, niemandem entstünde ein Nachteil. Das ist leider nicht zutreffend: Das Wort „Ehe“ wird gezielt ausgehöhlt und – was seitens der LBGTIQ-Lobby (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans, Intergeschlechtliche, queere Menschen) auch beabsichtigt ist – umdefiniert. Dass die Ehe auf der Basis der jüdisch-christlichen Gottesoffenbarung eine Stiftung des Schöpfers ist, bestimmt für einen Mann und eine Frau, ist heute vielen ein Ärgernis. Es wird verdrängt, dass die  Ehe eine „Erfindung Gottes“ ist  – und was der lebendige Gott definiert, kann keine Kirche noch eine Regierung oder eine Volksabstimmung umdefinieren. Wenn zudem gleichgeschlechtliche Paare zukünftig Kinder adoptieren sollen, entsteht dann nicht für diese Kinder ein beachtlicher Nachteil? Längst gilt erwiesen, dass für die Kindesentwicklung ganz entscheidend ist, dass es gleichermassen Mutter und Vater erlebt; dazu gibt es keine Alternativen. Warum soll das, was wertvoll ist, jetzt plötzlich abgewertet werden? Auch geht es nicht um angebliche Gleichstellung und Toleranz, sondern um die Beseitigung der jüdisch-christlichen Ethik, also um Intoleranz gegenüber den tragenden biblischen Werten. Wird die Familie als Kernzelle der menschlichen Gesellschaft angetastet, entzieht man dieser so nicht das Fundament? Die „Ehe für alle“ ist kein Projekt Hoffnung, da sie bewusst zerstört, wofür Ehe steht. Pfarrer Reinhard Müller, Aesch BL

Kath. Wochenzeitung Baden 35/2021 September, S. 6
Bonnemain: "Ich habe nichts dagegen, wenn Frau S. ihre Partnerin heiratet ..."

Der Bischof von Chur meint bei einer Diskussion über "Ehe für alle", dass er keinen Priester massregeln würde, der eine Homo-Segnung durchführen würde. In der Schweizer Fernseh-Sendung "Club" zur Abstimmung der Schweiz am 26. September 2021 über Änderungen im Zivilgesetzbuch, die eine Homo-Ehe ermöglichen würden (WA: angenommen), Stellung genommen und dazu auf die Frage, ob Frau S. ihre Partnerin nicht heiraten könne, gemeint: "Ich habe nichts dagegen. Ich habe (bin) nur dafür, dass jegliche Diskriminierung beseitigt wird und gleichzeitig eine sinnvolle Differenzierung (stattfindet). Es geht für mich nur um die Benennung, ob Verschiedenes mit demselben Namen benannt wird." In einem weiteren Diskussionsbeitrag sprach sich Bonnemain dann für eine "spezialisierte Seelsorge" für Homosexuelle in Pfarreien aus. Dann meinte der Bischof: "Vorher habe ich gesagt: Ich bin total gegen Diskriminierung und für eine Vielfalt. Aber ich bin überzeugt, jeder von uns ist dafür, dass auch eine Familie,  wo der biologische Vater und die biologische Mutter zusammenleben, harmonisch mit den Kindern, mit den Grosseltern, auch eine Bereicherung für alle ist. Das ist mein Anliegen, dass das nicht abgetan wird, dass das nicht mehr unsere gesamte Gesellschaft befruchtet.  (...)

Auf die Frage der Moderatorin, ob Bonnemain wie sein Vorgänger Bischof Vitus Huonder einen Priester massregeln würde, der in seiner Gemeinde ein lesbisches Paar segne, meinte Bonnemain: "Nein, ich handle anders. Ich spreche mit den Leuten."

Kath. Wochenzeitung Baden 38/2021 September, S. 4
Welser Pfarrei hängt Hochzeitsfotos gleichgeschlechtlicher Paare auf

Zum offenbaren Widerspruch zur jüngsten Note der Glaubenskongregation äusserte sich die Pfarrei nicht. Die Pfarrei "St. Franziskus" in Wels (Diözese Linz) hat in ihrer Kirche schon seit Jahren "Hochzeitsfotos" von homosexuellen Paaren hängen. In der Kirche gibt es einen Bereich, wo Fotos von "Lebensereignissen" (Taufen, Hochzeiten, Todesfälle) aufgehängt sind. Darunter auch zwei Fotos aus dem Jahre 2019 bzw. 2020, die jeweils ein Frauen-Paar in Hochzeitsgewändern zeigen. Das hat eine Rückfrage bei der Pfarrei bestätigt. Die Pfarrei verneinte die Frage, ob durch die Fotos eine zivile Ehe gleichgeschlechtlicher Paare auf dieselbe Stufe gestellt werde wie eine kirchliche Eheschliessung zwischen Mann und Frau. Keine Antwort gab es auf die Frage, wie die Fotos mit der jüngsten Note der Glaubenskongregation zu vereinbaren seien, wonach "es keinerlei Fundament dafür gibt, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn".

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 31.12.2021, S. 6
Schweiz: neues Jahr, neue Gesetze, u. a.

Männer können Männer heiraten und Frauen Frauen. Die Schweiz hat ja gesagt.  Im September wurde eine Änderung des Zivilgesetzbuches mit 64,1 % deutlich angenommen. Damit gab die Schweizer Bevölkerung der gleichgeschlechtlichen Ehe ihren Segen. Ab dem 1. Juli 2022 können Männer Männer und Frauen Frauen heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. 

Kath. Wochenzeitung Baden 8/2022 Februar, S. 10, S. Moll
"Dass die Bibel eine 'Homo-Ehe' nicht kennt, ist das schärfste theologische Argument gegen Segnung"

"Es gleicht dem Turmbau zu Babel, wenn die westliche Gesellschaft glaubt, sie hätte nach Tausenden von Jahren Menschheitsgeschichte eine gottgewollte Lebensweise entdeckt, die Gott selbst bis dahin entgangen wäre."

Eines der beliebtesten Argumente für die kirchliche Segnung homosexueller Paare lautet, dass die biblische Verurteilung homosexueller Praxis sich auf monogame (Einehe) Beziehungen zwischen Menschen gleichen Geschlechts ("Homo-Ehe") beziehe, da eine solche Lebensweise zur Zeit der Entstehung der Heiligen Schrift völlig unbekannt gewesen sei. So korrekt diese Aussage ist, so falsch ist das damit verbundene Argument, und zwar aus den folgenden Gründen: (stichwortartig, WA)

- Generell fragwürdig, in ethischen Fragen mit dem Nichtvorkommen eines
   bestimmten Phänomens in der Bibel zu argumentieren.
- Wenn der homosexuelle Akt in sich sündhaft ist - und daran lässt die Bibel
  keinen Zweifel -,dann bleibt e auch dann sündhaft, wenn man ihn tausendmal
  mit demselben Partner ausführt.
- Weshalb hat sich in dieser Gesellschaft niemals das Konzept einer "Homo-
  Ehe" entwickelt? Bietet dieses Modell keinen gesellschaftlichen Mehrwert?
  Warum sollte der Staat eine derartige Gemeinschaft schützen oder fördern?
- Entscheidender als die gesellschaftliche Sicht ist aber die göttliche. Eine
   homosexuelle Partnerschaft hat Gott in seiner Schöpfungsordnung nicht
   vorgesehen.
- Ironischerweise ist die Tatsache, dass die Bibel eine "Homo-Ehe" nicht kennt,
   das schärfste theologische Argument gegen eine Segnung derselben.

Kath. Wochenzeitung Baden 9/2022 März, S. 14
Florida: "LGBTQI+"-Bewegung attackiert Gesetzentwurf über Elternrechte

Auch Präsident Joe Biden hält das geplante Gesetz des Bundesstaates für einen Angriff auf "LGBTQI+-Kinder".

Der Kongress des US-Bundesstaates Florida befasst sich derzeit mit einem Gesetzesvorschlag, der die Elternrechte beim Schulunterricht neu regeln soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die Eltern in wesentlichen Bereichen mitbestimmen können, wie ihre Kinder in der Schule erzogen werden, berichtete der Sender "Fox News".

Kath. Wochenzeitung Baden 29/2022 Juli, S. 10, Regula Lehmann
"Pink Cross" fordert Mehreltern- und Leihmutterschaft

Dass "Ehe für alle" nicht die letzte Forderung sein würde, war von Anfang an klar. Wie erwartet, verlangte die Organisation "Pink Cross" am 1. Juli 2022, pünktlich zum Inkrafttreten der "Ehe für alle", die Legalisierung der Leihmutterschaft (queere Familien).  (...)

Kath. Wochenzeitung Baden 41/2022 Oktober, S. 6
Kardinal Eijk: Flämische Bischöfe sollen Segnung für Homosexuelle zurückziehen

Ein Segen der Kirche setze nicht nur die gute Absicht des Empfängers voraus, sondern auch, dass das, was gesegnet werde, der göttlichen Schöpfungsordnung entspreche, führte der Erzbischof von Utrecht aus. 

Willem Kardinal Eijk, der Erzbischof von Utrecht (Niederlande), hat die katholischen Bischöfe im benachbarten Flandern (Belgien) aufgeforderl, die Segnungszeremonien für gleichgeschlechtliche Paare wieder zurückzuziehen. Eine Segnung homosexueller Paare würde die Lehre der Kirche aushöhlen. (...)

Der Bund vom 23.11.2022, Florine Schönmann
"Ehe für alle" in reformierten Kirchen ab Mitte 2023

Gleichgeschlechtliche Paare können in den Kantonen Bern, Solothurn und Jura voraussichtlich bald kirchlich heiraten.

Denn das Kirchenparlament dieser drei Kantone, die Synode, hat diese Woche erneut Ja gesagt zur "Ehe für  alle":

Wie die Kanzlei der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn am Mittwoch mitteilte, verabschiedete das Kirchenparlament am Dienstag in Bern eine entsprechende Revision der Kirchenordnung in zweiter und letzter Lesung. Dies ganz klar mit 141 Ja zu 15 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen.

Noch kann gegen den Beschluss das Referendum ergriffen werden. Kirchlich trauen lassen können sich Paare laut der Mitteilung, wenn sie die dafür erforderliche standesamtliche Bescheinung vorlegen. (...)

GlücksPost Nr 28 vom 13.07.2023, S. 57, Simone Matthieu
Schweiz: Erich Vock und Hubert Spiess: "Es ist ein solches Geschenk"

Endlich durften sie Ja zueinander sagen. Nach 30 Jahren Beziehung. Für die Theaterproduzenten ein hochemotionaler, tränenreicher Moment.

Innig und dankbar. Erick Vock (61) und Hubert Spiess  (59) empfinden ihre Beziehung als Geschenk. Er habe nicht gedacht, dass er das noch erleben würde, sagt ein gerührter Erick Vock, der Hand in Hand mit seinem frisch angetrauten Ehemann Hubert Spiess aus dem Zürcher Stadthaus kommt. Hier haben sie sich das Ja-Wort gegeben. (...)

mafr, sda: blue News vom 03.08.2023
Umstrittener Erzbischof Haas wettert gegen Ehe für alle

Der Liechtensteiner Erzbischof Wolfgang Haas hat sich in einem offenen Brief gegen die geplante Einführung der Ehe für alle  im Fürstentum geäussert.

Bei der am 02.11.2022 überwiesenen Motion des Landtages sei bemerkenswert, dass sie nicht wie üblich von einer einzelnen Fraktion stammt, sondern Unterstützung aus drei der vier Parlamentsparteien erhielt, schrieb die NZZ am Donnerstag.

15 der insgesamt 25 Parlamentsabgeordneten sprachen sich darin für eine Ehe für alle aus.

Für den konservativen Erzbischof Haas stünden damit jedoch die ethischen (Gesamtheit sittlicher Normen) Grundlagen des Christentums sowie die Menschenwürde auf dem Spiel. Es dürfe zwar nie zu einer Ächtung homosexueller Menschen kommen, schrieb er in seinem offenen Brief. Es sei jedoch etwas anderers, wenn man "eine derartige Beziehung rechtlich gleichstellt".

Kath. Wochenzeitung Baden 37/2023 September, S. 9, Bernhard  Meuser
Die Kirche und das leere Stroh

Ist es einem Priester erlaubt, selbst zu entscheiden, ob er eheanaloge Segensfeiern durchführt? Ist das "Materie des Gewissens"? Einige von allen Seiten unter Druck gesetzte Bischöfe zogen sich aus der Affäre, indem sie den schwarzen Peter an ihre Priester weitergaben. Bernhard Meuser (Theologe) betrachtet den Vorgang tiefer: Er erkennt darin die Wiederholung eines 55 Jahre alten kirchlichen Sündenfalls, der die Kirche unfruchtbar machte. (...)

Kath. Wochenzeitung Baden 1/2024, Januar, S. 4, Guido Horst
Homosexuelle und Unverheiratete: Ein Segen, der nach hinten losgeht

Papst und Glaubenspräfekt lassen die Segnungen von Paaren in irregulären Beziehungen zu. Schlau ausgdacht, doch die Folgen könnten fatal sein.

Die jüngste Erklärung der Glaubenskongregation über die Segnungen von Paaren in irregulären Beziehungen ist keine vertiefende Weiterentwicklung einer bereits bestehenden Lehre oder pastoraler Praxis. Es ist ein Bruch, auch wenn der Glaubenspräfekt Victor Kardinal Fernandez jetzt in "Fiducia supplicans" ("flehendes Vertrauen") schreibt, dass es nur darum gehe, "die Bedeutung der Segnungen weiter zu fassen und zu bereichern". Mit dem Reskript (Verfügung) vom 22.02.2021 hatte der damalige Glaubenspräfekt Luis Kardinal Ladaria erklärt, dass es niemandem erlaubt sei, Beziehungen zu segnen, in denen "eine sexuelle Praxis ausserhalb der Ehe" gelebt wird. Die von Papst Franziskus bestätigte und sicher auch gewünschte Erklärung vom 18.12.2023 führt die Neuigkeit ein, dass dies doch möglich ist. (...)

Die Kirche spaltet sich. Beschädigt sind die Bischöfe, Seelsorger, Theologen und Katecheten, die die bisherigen Äusserungen des römischen Lehramtes immer verrteidigt haben. Sie werden einen schweren Stand haben. Aber noch eine ganz andere Wolke braut sich zuammen. In traditionell denkenden und empfindenden Kreisen der Kirche, man denkt etwa an die Gläubigen in der USA, macht sich immer mehr das Diktum (Ausspruch) breit, dass Franziskus in Sachen Treue zur althergebrachten Kirchenlehre ein Wackelkandidat sei. Für diese Kreise ist die jüngste Erklärung der Glaubenskongregation wie Wasser auf die Mühlen.

Der Spalt in der katholischen Kirche wird sich verbreitern, und die Zahl der Kardinäle und Bischöfe - mögen sie schon aus dem Amt gejagt sein oder nicht - wird sich vergrössern, die in dem Jesuiten-Papst aus Lateinamerika einen Nachfolger Petri sehen, den man nach dessen Ableben schnell wieder korrigieren muss. Aber dann wir es zu spät sein. Die einsamen Entscheidungen von Franziskus schweissen das Volk Gottes nicht zusammen, sondern reissen es auseinander - in einer Zeit, in der eine von Gewalt und Kriegen zerrissene Welt das Licht einer geeinten römischen Kirche bräuchte.
Guido Horst, "Die Tagespost"

BaZ Basler Zeitung vom 20.12.2023, S. 12, Marc Beise
Hut ab vor diesem Papst

Analyse: Franziskus ermöglicht die Segnung homosexueller Paare. Die Grösse dieser Entscheidung sollte man anerkennen.

Der Vatikan erlaubt die Segnung gleichgeschlechtlicher und wiederverheirateter Paare, das war am Montag eine überraschende Nachricht. Aber ist das wirklich ein bahnbrechender Kurswechsel oder letztlich nur eine Mogelpackung (die mehr Inhalt vortäuscht)? Die Antwort ist einfach und schwierig zugleich. Sie hängt massgeblich vom Standpunkt des Betrachters ab. Bewertet er oder sie die Entscheidung aus dem System der Kirche heraus oder mit dem Blick von aussen?

Wer aus der Ferne auf die Verlautbarung des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre blickt, der früheren Heiligen Inquisition (Gericht gegen Abtrünnige und Ketzer), ist versucht, mit Spott zu reagieren. Was ist eine Neuregelung schon wert, die die Segnung homosexueller Paare zwar zulässt, diesem Akt aber einen minderen Status zuweist, die ihm vom liturgischen Segen unterscheidet - weshalb der Segen auch nur  ausserhalb des Gottesdienstes  und in klarer Abgrenzung  von der aus Kirchensicht  "normalen" Ehe zwischen Mann und Frau erteilt werden darf? Die Bewertung von Homosexualität durch die katholische Kirche hat sich ja nicht verändert. Diese gilt ihr weiter als  Irrweg, den sie ablehnt - was soll das also?

Aber man sollte Entscheidungen immer auch in ihren Zusammenhang stellen. In weiten Kreisen der katholischen Kirche, besonders in einzelnen Ländern Afrikas und Asiens, wird eher mehr Tradition gewünscht als weniger. Von einer Weiterentwicklung der katholischen Sexuallehre, wie sie etwa in manchen europäischen Staaten gefordert wird, hält man da gar nichts - und das gilt auch für die Kurie in Rom.

Noch vor kurzer Zeit hat der Vatikan vehement abgelehnt, was er jetzt billigt. Wenn man bedenkt, wie schwer sich diese 2000 Jahre alte Institution mit Anhängern in den unterschiedlichsten Moralwelten rund um den Globus damit tut, einvernehmlich ihre Regeln zu ändern, der muss den "Trick" fast schon bewundern, mit dem die Glaubenshüter jetzt vorgegangen sind. Indem sie das Instrument des Segens auffächern, machen sie eine neue Politik möglich, die gläubigen gleichgeschlechtlichen Paaren entgegenkommt.

Ehre, wem Ehre gebührt: Es war der Papst persönlich, der sich mit der geltenden Rechtslage nicht abfinden, der den Betroffenen ein Zeichen der Wertschätzung geben wollte. Weiter als jetzt aber wollte selbst dieser Papst nicht gehen, der mehr als seine Vorgänger immer wieder die Grenzen des Systems auslotet.

Von Franziskus ist bekannt, dass er häufig an der konkreten Ausgestaltung seiner Kirche zweifelt, dass er vieles gern ändern würde und dann doch alles beim Alten lässt. Obwohl er doch nach der Verfassung einer der letzten absoluten Herrscher weltweit ist, ist das System um ihn herum mächtig. Selten wohl war ein Papst so isoliert in seinem eigenen Hofstaat wie dieser Seelsorger aus Argentinien.

In der vergangenen Woche erst machte Papst Franziskus öffentlich, dass er sich entschieden hat, wenn seine Zeit gekommen ist, nicht wie üblich unter dem Petersdom beerdigt zu werden, sondern in der Kirche Santa Maria Maggiore, auf der anderen Seite des Tibers, weit weg vom Vatikan. Vielleicht ist das die letzte und höchste Form seines Protests. Vor diesem Hintergrund ist die von ihm angestossene und jetzt durchgesetzte Entscheidung zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren dann doch eine grosse Sache.

Kath. Wochenzeitung Baden 1/2024, S. 9
Maria 1.0: "Sünde ist immer noch keine Liebe!"
Stellungnahme zum Dokument "Fiducia Supplicans" für die Glaubenslehre
(Maria 1.0: Initiative katholischer Frauen und Männer in Deutschland, die die Muttergottes verehren und sie als Vorbild sehen. - Fiducia supplicans: demütiges Vertrauen)

Am 18.12.2023 hat das Dikasterium für die Glaubenslehre unter ihrem Präfekten Victor Emanuel Fernández eine Stellungnahme zu Segnungen herausgegeben. In den dazu schon erschienenen Presseartikeln und Kommentaren sowie anderen Veröffentlichungen wird dies schon als Erlaubnis der Segnungen von homosexuellen und geschiedenen Paaren gefeiert oder bedauert.

Es ist ein theologisch sehr ambivalentes (zwiespältiges, widersprüchliches) und mehrdeutiges sowie unpräzises Dokument, das dazu noch von einem fast schon an Naivität grenzenden Optimismus bezüglich der Anwendung und der Begleitumstände sowie der Umsetzung der selbst zu formulierenden Rubriken (nach einer bestimmten Ordnung eingetragen) strotzt. Das Dokument beantwortet viele Fragen nicht, die sich ein Priester zu stellen hat, der eine solche Segnung möglicherweise zu vollziehen hat. Theologisch geht das Dokument darüber hinaus und nimmt für sich in Anspruch, das klassische Verhältnis von Segnungen zu erweitern und zu bereichern. Es nimmt deshalb die Form der Erklärung an (Nr. 1). Das Dokument betont, dass Segnungen immer und überall eine Möglichkeit bieten, Gott durch Christus im Heiligen Geist anzurufen und ihm zu danken. (...)

Homosexuelle Beziehungen sind inhärent  (eingeschlossen, inbegriffen) sündig. Segnungen können aber nur dann gespendet werden, wenn der Empfänger der Materie dazu disponiert ist, das heisst, das, was zu segnen ist an ihm, dafür bereit ist, den Segen aufzunehmen, was homosexuelle Beziehungen und Akte grundsätzlich nicht sind, da sie inhärent sündig sind und einen schweren Verstoss gegen das Naturrecht darstellen. (....)

Kath. Wochenzeitung Baden 2/2024 Januar, S. 4, Gerd Dönni
"Fiducia supplicans"- ein Lehrstück in falscher Kommunikation

Zur Theologie des neuen Schreibens des Dikasteriums für den Glauben unter Kardinal Fernández kann ich mich als Laie nicht äussern, aber ich erlaube mir, die Wellen zu kommentieren, die es geschlagen hat.

Kaum hatte der Vatikan das Dokument veröffentlicht, als die weltliche Presse (und auch  kirchliche Medien) schon triumphierend verkündeten, der Papst hätte nun - endlich - die katholische Sexualmoral geändert. Und wenn sie geändert werden könne, dann natürlich - etwas später - auch andere heisse Eisen  wie das Frauenpriestertum etc. Endlich sei die katholische Kirche im Einklang mit dem Zeitgeist, mainstream (vorherrschende Richtung) und divers. Auf der anderen Seite formierte sich ein noch nie dagewesener innerkirchlicher Widerstand. Aus Afrika kam ein ganz klares Nein, ebenso aus Brasilien, aus vielen Bistümern der USA, aus Polen, der Ukraine etc. Kardinal Müller unterzog das Dokument einer vernichtenden Kritik, viele weitere Stimmen in dieser Richtung folgten.

Aufgeschreckt gab Kardinal Fernández ein Interview in der konservativen Zeitschrift "The Pillar" (Säule, Pfeiler, Stütze) und rudert zurück, in dem er das Dokument "sehr an der klassischen Lehre ausgerichtet" interpretiert. Da stellt sich die Frage: Hätte es dann die ganze Aufregung gebraucht? Nun fühlt sich sowohl die "queere Community" (Sammelbegriff für sexuelle Orientierungen) vor den Kopf gestossen, und die Konservativen beäugen mit zunehmendem Misstrauen, was aus dem Vatikan so alles kommt. (...)

Kath. Wochenzeitung Baden 3/2024 Januar, S. 4, kath.net
Kurienkardinal Victor Fernández und der Orgasmus - Kommt jetzt sein Rücktritt?

In einem jetzt wiederaufgetauchten Buch "La Pasión Mistic" des neuen Präfekten des Glaubensdikasteriums aus dem Jahre 1998 geht es um Sex, Orgasmus und wilde Phantasien des Kirchenmannes - Behauptung: Frauen seien sexuell "normalerweise unsersättlich".

Das Buch steht vermutlich aus gutem Grunde - ähnlich wie das Buch über das "Küssen"- nicht auf der offiziellen Publikationsliste des Vatikans bei der Biographie des umstrittenen Chefs der Glaubensdikasteriums, Victor Fernández. Die Inhalte des 1998 in Mexiko in spanischer Sprache erschienenen Werkes mit dem Titel: "La Pasión Mistica. Espiritualitad y sensualidad" (übersetzt: Die Mystische Passion. Spiritualität und Lust) wollte man offensichtlich besser nicht einer katholischen Öffentlichkeit präsentieren. Doch jetzt hat es ein argentinischer Blog (Weblog: tagebuchartig geführte öffentliche Webseite, die ständig ergänzt wird) ausgegraben und Inhalte veröffentlicht, die man eigentlich nicht einem katholischen Publikum zumuten möchte. (...)

Kath. Wochenzeitung Baden 3/2024 Januar, S. 5, Kate Quiñones
Kardinal Sarah unterstützt Widerstand gegen "Fiducia supplicans" ("flehendes Vertrauen") und Homo-Segnungen

Kardinal Robert Sarah hat auf die umstrittene Erklärung des Vatikans reagiert, die es Geistlichen erlaubt, gleichgeschlechtliche Paare in bestimmten Fällen zu segnen, indem er die Gläubigen in einer Reflexion (prüfende Betrachtung) am 06.01.2024 aufforderte, "auf Verwirrung mit dem Wort Gottes zu antworten".

"Wir stellen uns nicht gegen Papst Franziskus, aber wir wenden uns entschieden und radikal gegen eine Häresie (abweichende Lehre), die die Kirche, den Leib Christi, ernsthaft untergräbt, weil sie im Widerspruch zum katholischen Glauben und zur Tradition steht", schrieb Sarah in der Reflexion, die er mit dem italienischen Blog "Settimo Cielo" teilte. Sarah, 78, ist ein Prälat aus Guinea, der von 2014 bis 2021 als Präfekt der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung tätig war. (...)

Kath.net vom 14.01.2024
Segnungen für alle Paare

Der Theologe Stephan Leimgruber sieht in "Fiducia Supplicans" einen wichtigen Schritt zur Inklusion (das Miteinbezogen-sein). Daran ändere auch die Medienmitteilung des Vatikans nichts. Die Bischofskonferenzen müssten nun vorangehen und sich Gedanken zur Umsetzung in ihren Gebieten machen.

Die römisch-katholische Kirche zeigt sich als lernfähig und hat über ihre lange Verweigerung der Segnungen aller nachgedacht. Neu dürfen geweihte Seelsorger gleichgeschlechtliche Paare segnen, die darum bitten. Neu dürfen sie auch heterosexuelle Paare segnen, von denen ein Partner oder beide in zweiter Ehe lebt beziehungsweise leben.

Bischofskonferenzen sind gefragt. Diese Öffnung darf als respektabler Schritt gewürdigt werden. Vorbedingungen, wie eine Durchleuchtung des Lebens darf es nicht geben, wie es die frühere Fixierung auf das sechste Gebot bei der Beichte war. Sowohl das Dikasterium für die Glaubenslehre als auch Papst Franziskus haben intensiv über diesen Schritt nachgedacht - vielleicht im Nachgang des ersten Teils der Weltsynode im Oktober 2023 in Rom. Nun ist er im Dokument "Fiducia supplicans" vom 18.12.2023 freigegeben. Jetzt ist in den Bischofskonferenzen ein Umdenken angesagt.

Die Erlaubnis zur Segnung aller ist pastoral motiviert. Es geht darum, die Öffnung hin zur Transzendenz (jenseits der Erfahrung) achtsam wahrzunehmen und niemand vom Segen Gottes auszuschliessen. Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert oder infolge seiner Biografie disqualifiziert werden. Alle können Gottes Segen empfangen. Damit soll die Würde einer jeden Person gewährt werden.

Erweiterung des engen Segensverständnisses. Wenn immer ein geweihter Seelsorger um den Segen gebeten wird, darf er dieser Bitte nun guten Gewissens entsprechen. Was für die Sakramente gilt, gilt auch für die Sakramentalien. Die einzige Aufgabe, die für den Empfang gemacht wird, besteht darin, dass keine Simultation einer ehelichen Trauung inszeniert wird. Das ist einsichtig, denn hier wird ja eine Türe geöffnet, die jahrelang verschlossen war, aber nicht das Sakrament der Ehe neu umschrieben.

Dieser Schritt zur Segnung aller Paare hin erweitert ein enges Segensverständnis. Hier geht es nicht um den sakramentalen Ehesegen, sondern um die Anrufung Gottes für ein Paar, Gottes Hilfe und seine Gnadengaben werden für das Leben erfleht und wirksam mitgeteilt. Keine Rechtfertigung eines bestimmten Lebensstils ist intendiert (beabichtigt), wohl aber eine pastorale Unterstützung der Personen auf ihrem Weg.

Wo sollen die Segnungen konkret geschehen? Das neue Dokument hat nicht im Griff, wie dieser Segen für alle im Leben realisert wird. Deshalb gilt es zu vermeiden, dass er vor dem Hauptaltar in der Kirche gespendet wird oder im Kontext einer klassischen Liturgie. Der neue Segen soll vorerst einmal privat gespendet werden, unter Gebet und wohl auch mit einem Segensgestus (Haltung, Gebärde). Deshalb sollen neue Segensgebete entwickelt werden.

Kath. Wochenzeitung Baden 4/2024 Januar, S. 6, G. Müller, Kardinal
"Die echte Segnung der Mutter Kirche ist die Wahrheit, die uns frei macht"
Hinweise zur Erklärung "Fiducia Supplicans"

(...) Der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre (=DDF) hat mit der Erklärung "Fiducia Supplicans" (= FS) zur pastoralen Bedeutung des Segens eine beispiellose Aussage in der Lehre der katholischen Kirche getroffen. Nun, dieses Dokument bestätigt, dass es einem Priester möglich ist, nicht liturgisch, sondern privat Paare zu segnen, die ausserhalb der Ehe Sexualität leben, einschliesslich gleichgeschlechtlicher Paare. Die zahlreichen Fragen von Bischöfen, Priestern und Laien, die als Reaktion auf diese Aussagen aufkamen, verdienen eine klare und deutliche Antwort.

Hier folgen  fettgedruckte Texte des gesamten Artikels:
Steht die Aussage nicht im direkten Widerspruch zur katholischen Lehre? Sind die Gläubigen verpflichtet, diese neue Lehre anzunehmen? Ist es dem Priester gestattet, solche neu erfundenen privaten Segnungen zu vollziehen? Und kann der Diözesanbischof sie verbieten, wenn sie in seiner Diözese vorkommen?

Tatsächlich gibt es keine biblischen Texte oder Texte von Kirchenvätern oder Kirchenlehrern oder früheren Dokumenten des Lehramtes, die die Schlussfolgerungen von FS stützen.

Wie rechtfertigt es FS, dass es eine neue Doktrin (Aussagen mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit) vorgibt, ohne dass sie den Aussagen des vorherigen Dokuments von 2021 widerspricht?

Warum ist es dann notwendig, die Bedeutung eines Segens zu erweitern, wenn Segen im "Rituale Romanum" über die Sakramente hinausgeht? Die Sache ist die, dass der Segen im traditionellen Sinne, obwohl über die Sakramente hinausgeht, nur Segnungen von "Dingen, Orten und Zufälligkeiten" erlaubt, "die nicht dem Gesetz oder dem Geist des Evangeliums widersprechen" (FS 10, unter Berufung auf das "Rituale Romanum"). Und das ist der Punkt, der überwunden werden soll, denn man will Umstände segnen, die der Norm und dem Geist des Evangeliums widersprechen, etwa  eihe stabile Beziehung zwischen Menschen des gleichen Geschlechts.

Die neuen pastoralen Segnungen (Typ "c") gehen über das hinaus, was Franziskus gesagt hat, da mit diesen Segnungen auch eine dem Gesetz Gottes widersprechende Realität gesegnet werden könnte, beispielsweise eine aussereheliche Beziehung. Tatsächlich würde es nach den Kriterien dieser pastoralen Segnungen bis zur Absurdität (Ungereihmheit, zum Widersinnigen) reichen, beispielsweise eine Abtreibungsklinik oder eine Mafia-Gruppe segnen zu können.

Es wirkt so, dass dieser pastorale Segen (Typ "c") ad hoc (dafür) geschaffen wurde, um Situationen zu segnen, die der Norm oder dem Geist des Evangeliums widersprechen.

Selbst wenn diese Segnung durchgeführt würde, bestünde ihre einzige Wirkung darin, die Menschen zu verwirren, die sie empfangen oder an der Segnung teilnehmen, weil sie denken würden, dass Gott gesegnet hat, was Er nicht segnen kann.

Die Segnung einer Realität, die sich der Schöpfung widersetzt, ist nicht nur unmöglich, sondern stellt Gotteslästerung dar.

Die andere Frage, die wir uns stellen, war, ob ein Priester zustimmen kann, dieser Vereinigungen zu segnen, von denen einige mit einer rechtmässigen Ehe koexistieren (nebeneinander leben) oder bei denen ein Partnerwechsel keine Seltenheit ist.

Tatsächlich müssen diese Segnungen nicht von jemandem erfolgen, der Priester Christi ist, sondern von jemand, der Christus abgeschworen hat.

C 2024, Microsoft, 26.01.2024, SDA Import
Papst Franziskus meldet sich zu Wort: Segnung für homosexuelle Personen - nicht Partnerschaften

Die hitzige Debatte über die neuen Leitlinien zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in der katholischen Kirche hat Papst Franziskus dazu veranlasset, sich nun persönlich zu Wort zu melden.

Der Pontifex stellte am Freitag klar, dass er seine umstrittene Erlaubnis zur Segnung nicht als Anerkennung homosexueller Partnerschaften an sich verstanden wissen will. (...)

In Deutschland gab es für die Erlaubnis überwiegend Lob. Aus anderen Staaten - insbesondere aus Afrika - kam jedoch harsche Kritik.

Die Aufregung in der Weltkirche angesichts der damals überraschenden Erlaubnis zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare scheint gross zu sein. Bereits vor wenigen Wochen sah sich das vatikanische Amt für die Glaubenslehre gezwungen, die genauen Bestimmungen klarzustellen. In einem Dokument wird betont, dass solche Segnungen keinesfalls mit einem kirchlichen Segen bei einer Hochzeit zwischen Mann und Frau gleichzustellen sei. Die Behörde verweist darauf, dass die Kirchen vor Ort Spielraum dabei hätten, wie die Leitlinien angewendet werden. (SDA)

Kath. Wochenhzeitung Baden 5/2024 Februar, S. 9
"Catholic Herald": "Das Chaos verschärft sich"

Katholisches Magazin: "Die niederländischen Bischöfe lehnen Segen für gleichgeschlechtliche Paare kollektiv ab." - Stellungsnahme der niederländischen Bischöfe zu "Fiducia supplicans" im Wortlaut!

"Die niederländischen Bischöfe sind die jüngste Bischofskonferenz, die kollektiv die neue Bestimmung des Vatikans für nichtliturgische Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare und solche in irregulären Beziehungen ablehnt." Das schreibt Simon Caldwell für das katholische Magazin "Catholic Herald". Er schildert weiter: "In einer Erklärung der niederländischen Bischofskonferenz wurde die Genehmigung von Segnungen oder Gebeten für Paare nicht zugelassen, wenn diese als Billigung von Lebensstilen ausgelegt werden könnten, die im Widerspruch zur Morallehre der katholischen Kirche stehen. Statt dessen empfehlen sie, dass Gebete ausschliesslich für Einzelpersonen in solchen Beziehungen gesprochen werden, um Gottes Hilfe anzurufen, um seinen Willen für die Person individuell zu erkennen. (...)

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 09.02.2024, S. 26, Inserate

Die offene Kirche für alle im               www.offfenekirche.ch
Herzen von Basel                               Elisabethenstr. 14, Basel

HÄRZWÄRTS                                     14. Februar 2014
STRAIGHT TO THE HAERT               17.30 Uhr

Segensfeier für allerlei Liebende
Blessing ceremony for lovers

OFFENE KIRCHE ELISABETHEN BASEL
Katholische, evangelisch-reformierte und christkatholische Kirchen

Kath. Wochenzeitung Baden 7/2024 Februar, S. 14, A. C. Wimmer
"Keine Segnung homosexueller Paare in den Kirchen Afrikas"

Die Kirche in Afrika hat geschlossen der Einführung einer nicht-liturgischen, pastoralen Segnung homosexueller Paare im Sinne von Fiducia Supplicans eine Absage erteilt. 

Das hat der Vorsitzende des Symposiums der Bischofskonferenzen von Afrika und Madagaskar (SECAM) mitgeteilt.

Das fünfseitige Schreiben dazu trägt die Überschrift "Keine Segnung homosexueller Paare in den Kirchen Afrikas". Darin fasst Kardinal Fridolin Ambongo Besungu, Erzbischof von Kinshasa in der Demokratischen Republik Kongo, die Positionen afrikanischer Bischofskonferenzen zur Erklärung aus dem Vatikan zusammen. (...)

Wikipedia, 16.02.2024, 2024 Microsoft
Das griechische Parlament beschliesst gleichgeschlechtliche Ehe

Als erstes griechisch-orthodoxes Land hat Griechenland die gleichgeschlechtliche Ehe und das Adoptivrecht für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Damit ist die Ehe für alle weltweit in 37 Ländern egal.

In einer für Griechenland seltenen parteiübergreifenden Übereinstimmung unterstützten sowohl linke als auch sozialdemokratische und konservative Parlamentarier den Antrag. Auch die 76 Gegenstimmenh zogen sich durch sämtliche Parteien. Mitsotakis hatte den Abgeordneten seiner konservativen Regierunsgspartei Nea Dimokratia (ND) freigestellt, nach ihrem Gewissen abzustimmen. (...)

OR Nr. 10 vom 08.03.2024, S. 12, Andrea Tornielli, Dikasterium für die Kommunikation
Leitartikel zur Erklärung "Fiducia Supplicans" des Dikasteriums für die Glaubenslehre.
Nicht-liturgische Segnungen und eine Unterscheidung Ratzingers

Die Erklärung "Fiducia Supplicans" ("Flehendes Vertrauen"), die vom Dikasterium für die Glaubenslehre im vergangenen Dezember veröffentlicht wurde, ändert bekanntlich und von vielen hervorgehoben nicht an der traditionellen Ehelehre, die den Trauungssegen nur für einen Mann und eine Frau vorsieht, die heiraten. Was durch das Dokument - das die Möglichkeit einfacher spontaner Segnungen auch für irreguläre oder gleichgeschlechtliche Paare zulässt, ohne dass dies bedeutet, ihre Verbindung zu segnen oder ihre Lebensführung zu billigen - vertieft wird, ist vielmehr die Art der Segnungen. "Fiducia Supplicans" unterscheidet nämlich zwischen liturgischen oder rituellen sowie spontanen oder pastoralen Segnungen. Was die liturgischen Segnungen betrifft, so gibt es zwei Möglichkeiten, sie zu verstehen. Da ist zunächst ein weitgefasstes Verständnis, nach dem jedes Gebet eines geweihten Amtsträgers als "liturgisch" betrachtet wird, auch wenn es ohne rituelle Form und ohne einen offiziellen Text gesprochen wird. Und dann gibt es andererseits ein engeres Verständnis,  demzufolge ein Gebet oder eine Anrufung über Menschen nur dann "liturgisch" ist, wenn es "rituell" verrichtet wird, genauer gesagt, wenn es auf einem von der kirchlichen Autorität approbierten (anerkannten) Text beruht. (...)

Ein wichtiger Präzedenzfall bezüglich der Unterscheidung zwischen dem, was liturgisch ist und was nicht, findet sich in einer Instruktion aus dem Jahre 2000, die von der damaligen Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht, von Kardinal Joseph Ratzinger unterzeichnet und von Johannes Paul II. gebilligt wurde. Das Thema dieser Instruktion sind Gebete, um durch Gott Heilung zu empfangen.  In Punkt zwei des ersten Teils des Dokuments wird daran erinnert, dass es "im Benediktionale des Rituale Romanum eine Ordo benedictionis infirmorum" gibt, der verschiedene euchologische (kirchliche Segenssprüche) Texte beinhaltet, in denen um Heilung gebeten wird". Im letzten Teil der Instruktion, der den Disziplinären Bestimmungen gewidmet ist, findet sich dann ein Artikel (2), in dem es heisst: "Heilungsgebete gelten als liturgische Gebete, wenn sie in den Büchern enthalten sind, die von der zuständigen Autorität der Kirche approbiert sind: andernfalls handelt es sich um nicht liturgische Gebete." (...)

Kath. Wochenzeitung Baden 13/I2024 März, S. 14
Nach Segnungs-Papier: Zen fordert Rücktritt von Glaubenspräfekt

Früherer Bischof von Hongkong wirft Kardinal Fernández Häresie (Ketzerei) vor. Nachdem er Segnungen für homosexuelle Paare genehmigt hat, steht sich der Chefdogmatiker des Papstes mit einer Rücktrittsforderung konfrontiert. Kardinal Victor Fernández nenne eine schwere Sünde gut und begehe damit Häresie, schreibt der frühere Bischof von Hongkong, Kardinal Joseph Zen, in einer Stellungnahme. "Sollte er dann nicht zurücktreten oder entlassen werden?" fragte der 92-Jährige. Der emeritierte Bischof bezog sich vor allem auf die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, die der Vatikan im Dezember in der Grundsatz-Erklärung "Fiducia supplicans" ("Flehendes Vertrauen") mit ausdrücklicher Genehmigung von Papst Franziskus erstmals erlaubt hatte. (...)
https://de.catholicnewsagency.com/tag/kardinal-joseph-zen
https://de.catholicnewsagency.com/tag/kardinal-victor-manuel-fernandez


→Familie      
→Frauen        
→Gender         
→Polyamorie (Vielseitiges Liebesleben in der Partnerschaft)
→Christkatholische Kirche (Pfarrblatt Kirche heute, 2024/3-4)

Ehe und Misch-Ehe

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 38/2011
Unser Anliegen sind nicht Traumhochzeiten

Der Vaduzer Erzbischof Wolfgang Haas will katholische Trauungen auf der Burgkapelle Gutenberg in Balzers im Fürstentum Liechtenstein (im Bild) nicht zulassen. Die renovierte Kapelle auf der Burg Gutenberg hätte Hochzeitspaare auf das Balzner Wahrzeichen locken sollen. Haas stützt sich auf das Kirchenrecht: Dieses schreibe vor, dass Ehen von Katholiken in der eigenen Pfarrkirche zu schliessen seien, mit Erlaubnis auch in einer anderen katholischen Kirche oder Kapelle. „Die Norm soll eben sichtbar machen, dass es sich um Feiern der kirchlichen Gemeinschaft handelt“, betont Haas. „Unser Anliegen sind nicht Traumhochzeiten oder Romantikveranstaltungen, sondern die verantwortungsbewusste Mithilfe zur Erreichung dauerhafter ehelicher Beziehungen mit dem Segen Gottes und der Kirche.“

Kath. Wochenzeitung Nr. 17 vom 16.09.2011
Meisner: Ehe repräsentiert unaufkündbare Hingabe Christi an die Kirche

Der Kölner Kardinal zu den Aussagen von Erzbischof Zollitsch: „Die Unauflöslichkeit der Ehe gilt für alle Stände und für alle Repräsentanten der Gesellschaft.“ Der Kölner Erzbischof Kardinal Joachim Meisner hat auf Anfrage des Domradio Köln zu den Aussagen von Erzbischof Robert Zollitsch Stellung genommen. Zollitsch hatte in einem Interview gesagt, er erwarte noch zu seinen Lebzeiten Veränderungen im Umgang der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen, da dies eine Frage der „Barmherzigkeit“ sei. Kardinal Meisner betonte zuerst, dass „der Erzbischof von Freiburg das Interview gegebenen hat und nicht der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Als Vorsitzender und „Sprecher“ der Bischöfe müsste er sich ja „des Konsens der Bischöfe vergewissern“. Meisner mahnte hier die Medien, in der Berichterstattung richtig zwischen dem Erzbischof von Freiburg und dem DBK-Vorsitzenden zu differenzieren, um Irritationen zu vermeiden.

Als Betroffenen führte Zollitsch Bundespräsident Christian Wulff an. „Er ist für mich ein Katholik, der seinen Glauben lebt und darunter leidet, wie die Situation ist. (Im Hinblick auf den Papstbesuch im September 2011). – Meisner sagte zum Inhalt der Aussage von Zollitsch: „Ich kann nur ganz schlicht folgendes sagen. Die Ehe ist und bleibt unauflöslich (siehe „Eheannullierungen“ nachfolgend)“. Dies sei keine Marotte der Kirche. Er erwähnte in diesem Zusammenhang, dass die Kirche ganz England verloren habe, weil sie gegen Heinrich VIII. (1509-47) an der Unauflöslichkeit der Ehe festgehalten hat. Weil der Papst seine Eheannullierung ablehnte (das Oberhaupt der Kirche könnte es, meinte er), gründete er die Anglikanische Kirche und leitete als Oberhaupt die Eheannullierung selber ein.

Katholische Wochenzeitung Baden 8/2013 September
Wenn ein Ehemann seine Frau für eine Jüngere verlässt…

HR-Sendung: „Spiegel“-Redakteur wünscht klarere Antworten der EKD zur Moral und übt scharfe Kritik an der EKD-Orientierungshilfe zu Ehe und Familie. – Mehr klare Antworten zu Fragen der Moral wünscht sich der „Spiegel“-Journalist Jan Fleischhauer von der evangelischen Kirche. Wie er in der Fernsehreihe „Horizonte“ des Hessischen Rundfunks (Frankfurt am Main) am 24. August 2013 sagte, sei es „ein Irrweg“, wenn die Kirche den Menschen nicht mehr deutlich mache, was sie für richtig halte. Wenn etwa ein 50-jähriger Ehemann seine Gattin für eine 30 Jahre jüngere Frau verlasse, sollte die Kirche sagen: „Das ist nicht anständig. Das tut man nicht.“ (…)

Katholische Wochenzeitung Baden 30-32 2014, Juli, S. 3
Slowakische Verfassung definiert Ehe als Bund von Mann und Frau

Auch in Kroatien, Polen und Ungarn hat die klassische Ehe Verfassungsrang. Die slowakische Verfassung schliesst September 2014 in Kraft tretende Verfassungsänderung definiert die Ehe demnach ausdrücklich als Bund von Mann und Frau, wie slowakische Zeitungen berichten. Das beschlossen die Abgeordneten des Parlaments mit 102 von 128 Stimmen. Bisher definierte die Verfassung des EU-Landes die Ehe nicht näher. Es gab jedoch keine gleichgeschlechtlichen Ehen. Zuletzt hatten im Dezember 2013 die Bürger Kroatiens bei einem Volksentscheid mit grosser Mehrheit entschieden, die Ehe als Verbindung von Mann und Frau in der Verfassung festzuschreiben. Auch in Polen und Ungarn hat das klassische Ehemodell Verfassungsrang.

Schweiz am Sonntag, Nr. 41, 12.10.2014, S. 5, von Fabienne Riklin
Zeremonie ja, Kirche nein. Ritualleiter/innnen haben in der Schweiz Zulauf – besonders bei Hochzeiten (Zusammenfassung WA)

Familie und Sexualität, darüber diskutieren in diesen Tagen rund 200 Kardinäle, Bischöfe und Priester in Rom. Papst Franziskus hat sie aufgefordert, über Empfängnisverhütung, Homosexualität und Scheidung einen „ehrlichen, offenen und brüderlichen Dialog“ zu führen. Nirgends klafft eine grössere Lücke zwischen der katholischen Kirche und der Lebensrealität der Gläubigen als beim Verständnis von Liebe und Beziehung. Das zeigt sich auch am Rückgang von kirchlichen Hochzeiten. Das Versprechen der bedingungslosen Liebe, einander im Leben und bis zum Tod treu zu bleiben, wird immer seltener vor Gott abgegeben. Noch knapp 20 % der Paare lassen sich hierzulande in der Kirche trauen. Und auch die Taufen haben in den vergangenen Jahren um einen Fünftel abgenommen. „Die Sakramente verlieren an Bedeutung“, sagt Judith Albisser vom Pastoral-soziologischen Institut in St. Gallen. Passen die Liturgien der Kirche nicht mehr zu einem Menschen, werden für Feste an den Wendepunkten des Lebens häufig freie Redner, sogenannte Zeremonienmeister, engagiert. – Der neue Berufsstand hat grossen Zulauf. Die Ritualberater bedienen offenbar eine Nachfrage nach spirituellen Akten, welche die Kirche nicht mehr füllen kann. Wolfgang Weigand hat im Jahr 2000 begonnen, als Ritualberater zu arbeiten. Heute begleitet er über 40 Trauungen und etwa gleich viele Abdankungen pro Jahr. „Menschen haben für bestimmte Feierlichkeiten ein Bedürfnis nach einem zeremoniellen Rahmen, den sie sich selber nicht geben können“, sagt Weigand. Er ist freischaffender Theologe, so wie mehr als die Hälfte der rund 40 aktiven Ritualberater in der Schweiz. (…) – Eine Beobachtung, die der Theologe besonders spannend findet: Bei Trauungen verlangen jüngere Paare kirchennähere Abläufe als Paare, die bereits zum zweiten Mal heiraten oder älter sind. „Sie wollen sich vor ihren Angehörigen das Ja-Wort geben, die Ringe tauschen und die Frauen wünschen sich ein weisses Kleid“. Am häufigsten werden Ritualberater für Hochzeiten engagiert. Trauungsrituale ohne kirchlichen Segen liegen im Trend (fast ein Drittel). Eine kirchliche Trauung ist für viele keine Option mehr, da das Paar entweder konfessionslos ist oder ihnen der Bezug zur Religion fehlt.

Die ausserkirchlichen Zeremonien können ganz schön ins Geld gehen: Für Hochzeitgen empfiehlt die Website ihren Mitgliedern Honoraranforderungen zwischen 900 und 2’000 Schweizerfranken. – Die Gemeinde der Konfessionslosen hat sich seit 2000 praktisch verdoppelt. 21,4 % oder 1,7 Millionen Menschen gehören in der Schweiz keiner Religionsgemeinschaft an. Die grösste Nachfrage an Ritualberatern dürften aber distanzierte Christen und religionsinteressierte Menschen haben, ist Oliver Krüger, Religionswissenschaftler an der Universität Freiburg überzeugt.
Beispiel Ritualberater/in:
https://raumfuerrituale.ch

Katholische Wochenzeitung Baden Nr. 42 vom 17.10.2014, S. 5
25 Tipps für (katholische) Ehemänner

Katholische Ehemänner haben sich bei der Eheschliessung verpflichtet, sich ein Leben lang um ihre Frau zu bemühen. Vom amerikanischen Blogger Sam Guzman, selbst Ehemann und Vater. – Kurz vor der Bischofssynode zu Familie und Neuevangelisierung hat der katholische Blogger (Schreiber einer öffentlich geführten Webseite) Sam Guzman einen Eintrag zum Thema veröffentlicht. Wer die Berufung zur Ehe habe, habe sich dazu verpflichtet, seine Frau zu lieben. Angesichts der vielen Scheidungen seien katholische Ehepaare aufgerufen, Zeugen für Lebensfreude, Treue und Liebe zu sein, leitet Guzman seinen Beitrag ein. Vor diesem Hintergrund gibt er 25 Tips, wie man seiner Ehefrau seine Liebe ausdrücken könne. Natürlich gebe es noch viele weitere, doch entscheidend sei, die Beziehung in der Ehe ebenso zu pflegen wie vorher. – Als katholischer Ehemann sei man verpflichtet, sich sein Leben lang für seine Frau zu interessieren, für ihre Träume und Hoffnungen, ihre Ängste und Sorgen, schreibt Guzman, der für die Lebensschutzorganisation „Pro-Life Wisconsin“ arbeitet. Die Ehe sei ein Sakrament, fährt er fort. Eine gute Ehe könne uns daher geistlich bereichern und uns Gnade schenken. Je nachdem, wie man ein Sakrament empfange, erhalte man mehr oder weniger Gnaden. Das gelte auch für die Ehe.

Hier die 25 Tipps von Guzman:

1.  Höre ihr zu und achte auf das, was sie zu sagen hat.
2.  Sei zärtlich zu ihr.
3.  Überrasche sie mit Blumen.
4.  Lade sie zum Essen ein (ohne Kinder).
5.  Schenke ihr ein Buch, das sie sich wünscht.
6.  Schreibe ihr eine kurze Nachricht, in der steht, dass Du sie liebst.
7.  Wasche das Geschirr ab.
8.  Erledige etwas von Deiner „Schatzi-Liste“.
9.  Wenn Ihr Babys habt, wechsle die Windeln.
10. Gib ihr die Möglichkeit, sich mit ihren Freundinnen zu treffen,
      ohne dass die Kinder dabei sind.
11. Halte ihr die Tür auf.
12. Bete mit ihr und für sie.
13. Bitte sie um Entschuldigung, wenn Du sündigst.
14. Verzeih ihr, wenn sie sündigt und sei nicht nachtragend.
15. Bitte sie um ihren Rat.
16. Finde heraus, was sie ärgert, und vermeide es.
17. Geh mit ihr einkaufen.
18. Faste für sie.
19. Hab Verständnis für ihre Ängste, tröste sie – auch wenn Du sie
      nicht verstehst.
20. Sprich mit ihr über das Leben.
21. Mach ihr konkrete Komplimente.
22. Küsse sie in der Öffentlichkeit und vor den Kindern.
23. Halte ihre Hand.
24. Verzichte auf etwas, das Du tun möchtest, damit Du etwas tun
      kannst,  das sie sich wünscht.
25. Kritisiere nicht und beklage Dich nicht, lobe sie.

OR Nr. 48 vom 28.11.2014, S. 2
14 Religionen betonen Wert der traditionellen Ehe

Mit einem entschiedenen Bekenntnis zur traditionellen Ehe ist am 19. November 2014 im Vatikan ein interreligiöser Kongress zur Geschlechterbeziehung von Mann und Frau zu Ende gegangen. „In ihnen lebt die Menschheit. In ihnen leben die Kulturen und Glaubensbekenntnisse der Welt“, heisst es in einem gemeinsamen Schlussdokument. Die Ehe sei das wahre Fundament  für den Bau von Familien und der ganzen menschlichen Gesellschaft. „Es steht uns nicht zu, dies zu verändern. Es ist vielmehr unsere Aufgabe, dazu zu ermutigen und dies zu feiern.“ – Für den Kongress „Humanum: Internationales Interreligiöses Kolloquium über die Komplementarität von Mann und Frau“ waren Gelehrte und Geistliche aus 14 Religionen nach Rom gekommen. Die dreitägige Veranstaltung wurde unter Federführung der vatikanischen Glaubenskongregation organisiert.  Die traditionelle Ehe stehe heute einer „Armee von Ablenkungen“ gegenüber; daher würden Heiraten und Geburten weniger, heisst es im Abschlusspapier. Schuld am Niedergang von Ehe und Familie seien aber auch Armut und Krieg in der Welt. Die Religionen  hätten in der Vergangenheit nicht genug für den Schutz von Ehe und Familie unternommen. Die Glaubenskongregation bezeichnete das Kolloquium im Vorfeld als bislang einzigartige Zusammenkunft und beispielloses Signal der weltweiten Glaubensgemeinschaften für die Eintracht in existenziellen Fragen. Neben Katholiken und Protestanten, Juden und Muslimen beteiligten sich unter anderen Buddhisten, Hindus, Taoisten (chinesischer Volksglaube), Mormonen (Heilige der letzten Tage) und Sikhs (hinduistisch-muslimische Mischsekte). – Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, verwies zur Eröffnung darauf, dass sexuelle Unterschiede keine Ungleichberechtigung begründeten; die Verschiedenheit von Mann und Frau dürfe aber nicht geleugnet werden. Zugleich betonte er mit Blick auf die traditionelle Geschlechterbeziehung die Geschlossenheit der 14 Religionen, die „den grössten Teil der Menschheit repräsentieren“. Es gehöre zur Wesensgestalt des Menschen, dass Gott ihn als Mann und Frau geschaffen habe.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 6/2015 Januar, S. 4, kath.ch
Katholiken müssen sich nicht „wie Kaninchen“ vermehren

Papst Franziskus äusserte sich auf dem Rückflug von den Philippinen zur Familienplanung. Katholiken müssen sich nach den Worten von Papst Franziskus nicht „wie Kaninchen“ vermehren. In manchen Fällen sei es unverantwortlich, weitere Kinder zu bekommen, sagte der Papst am 19. Januar 2015 auf dem Rückflug von Manila nach Rom vor mitreisenden Journalisten. Nötig sei vielmehr eine „verantwortete Elternschaft“. – „Manche glauben, um gute Katholiken zu sein, müssten sie, entschuldigt das Wort, sein wie Kaninchen. Nein!“, sagte der Papst und bezog sich damit auf den Vorwurf, die katholische Kirche fördere durch ihre Ablehnung künstlicher Verhütungsmethoden die Armut in armen Ländern. Es gehe vielmehr um „verantwortete Elternschaft“. Eltern könnten die Zahl ihrer Kinder planen. Es gebe viele von der Kirche erlaubte Methoden, zitierte die italienische Nachrichtenagentur Ansa den 78-jährigen. „Offenheit für das Leben“ sei zwar eine Bedingung für eine christliche Ehe, aber 3 Kinder pro Ehepaar seien ideal. (…)

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 04.07.2015, S. 5 Inland, von Anna Wanner
Sterben „Ledige“ bald aus?

Zivilstand. Der Bundesrat will die Begriffe zwar vereinfachen. Bei der Reduktion von 10 auf 3 Bezeichnungen macht er aber einen Rückzieher. Ledig, verheiratet oder geschieden? Nein, so einfach ist es nicht. Die Schweiz kennt 10 verschiedene Zivilstände: zu den geläufigen gehört auch „verwitwet“. Hingegen ist eine Person „unverheiratet“, wenn die Ehe ungültig erklärt wurde oder der Ehepartner verschollen ist. Analog zur Ehe gibt es offizielle Begriffe für homosexuelle Paare: „in eingetragener Partnerschaft“ oder „aufgelöste Partnerschaft“, wobei je nach Auflösungsgrund unterschieden wird zwischen „gerichtlich aufgelöste Partnerschaft“, durch Tod aufgelöste Partnerschaft“ und „durch Verschollenerklärung aufgelöste Partnerschaft“. (…) Hans-Peter Portmann, Nationalrat FDP/ZH: Egal, welche Formen des Zusammenlebens noch kommen, die Begriffe müssen vereinfacht werden. (…)

Schweiz am Sonntag, 29.11.2015, S. 59, Leif Simonsen
Die Baselbieter Ehen halten immer länger

Der Bund des Lebens wird im Kanton Baselland CH immer häufiger wörtlich genommen. Im vergangenen Jahr gab es noch 542 Scheidungen, wie dem Jahresbuch des Statistischen Amtes zu entnehmen ist. Im Rekordjahr 1999 gingen im Landkanton über 800 Ehen in die Brüche, seither ist die Tendenz sinkend. Das liegt nicht etwa daran, dass das Heiraten an Reiz verloren hätte. In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl der Eheschliessungen stabil geblieben. Im Schnitt liegt sie bei jährlich rund 1’400. Zum Vergleich: in Basel-Stadt trauen sich jährlich 800 Paare. Hier ist ein markanter Rückwärtstrend erkennbar. In den 60er Jahren gab es in der Stadt fast dreimal mehr Eheschliessungen wie heute.

Nimmt man den Durchschnitt der Eheschliessungen und Scheidungen über die vergangenen Jahrzehnte zur Berechnungsgrundlage, werden zirka 40 % der heute geschlossenen Ehen im Baselbiet aufgelöst. In Basel-Stadt lässt sich sogar jedes zweite Paar scheiden. Das Sprichwort „was lange währt, wird endlich gut“ gilt übrigens nicht für die Beziehungen. Ein grosser Teil der Ehen im Landkanton wird nach dem 25. Ehejahr geschieden (im Jahr 2014 wurden 103 Scheidungen nach diesem Zeitpunkt vorgenommen). Gefährlich sind auch die Ehejahre 10 bis 14 mit 97 Scheidungen. Gleich 18 Mal ging im vergangenen Jahr die Ehe noch vor dem ersten Hochzeitstag zu Bruch (3,3 %). Immerhin hier haben die Stadtbewohner einen längeren Schnauf. So viele Scheidungen gab es in Basel-Stadt  noch gar nie.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 25.01.2016, S. 5, Sven Altermatt
Heiratsstrafe oder Heiratsbonus?

Steuern. Die meisten Schweizer Kantone haben die finanzielle Benachteiligung von verheirateten Paaren beseitigt. Bei der Bundessteuer gibt es sie allerdings noch immer. Wer von der CVP-Initiative (Christlichsoziale Volkspartei) wirklich profitiert:  Die Heiratsstrafe soll verschwinden. Darin sind sich Politiker von links bis rechts einig, und das Bundesgericht hat dies schon vor 30 Jahren gefordert. Sie alle wollen die finanzielle Diskriminierung von verheirateten Paaren gegenüber unverheirateten beseitigen. In den Kantonen ist die Heiratsstrafe fast überall abgeschafft. Nur noch nicht bei der Bundessteuer. Klar ist: Wird ein Ehepaar gegenüber einem Konkubinatspaar steuerlich um mehr als 10 % stärker belastet, gilt dies als verfassungswidrig. Die Ursache des Übels ist das progressive Steuersystem in der Schweiz. Je höher das Einkommen ist, desto mehr muss man prozentual davon abgeben.

Die Initiative der CVP, über die am 28.02.2016 abgestimmt wird, will die Heiratsstrafe beseitigen. Gleichzeitig definiert sie die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft sowie als „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“. Die Initiativgegner sehen darin den Versuch, ein „Rückständiges Rollenmodell“ in die Verfassung zu schmuggeln. Deshalb dreht sich der Abstimmungskampf derzeit vor allem um die Ehedefinition.  (…) 80’000 Doppelverdiener-Ehepaare sind nach Schätzungen des Bundes bei der Bundessteuer noch immer schlechter gestellt als Konkubinatspaare. Gleichzeitig bleiben 620’000 Doppelverdiener-Ehepaare von der Heiratsstrafe unberührt.

Schweiz am Sonntag, 07.02.2016, S. 7, Henry Habegger, O. von Matt
Schweiz, Stand der Ehe: Zahlen und Fakten

  • Das Durchschnittsalter bei der Heirat variiert von Kanton zu Kanton. Frauen:  31,1 Jahre in Obwalden (am höchsten), 28,7 Jahre im Kanton Jura (am tiefsten): Am ältesten sind die Frauen bei der Erstheirat in Obwalden, am jüngsten im Kanton Jura.
     
  • Alter der Männer bei der Heirat: 33,5 Jahre im Kanton Nidwalden, 30,9 Jahre im Kanton Neuenburg: Am ältesten sind die Männer bei der Erstheirat in Nidwalden, am jüngsten in Neuenburg.
  • 29,6 Jahre ist eine Braut heute durchschnittlich alt, wenn sie vor den Altar tritt. 1970 waren sie in den vergangenen 140 Jahren am jüngsten, knapp 24,1 Jahre.
  • Heiraten macht dick: Der durchschnittlich Body-Mass-Indes (BMI) von verheirateten Männer liegt bei 26,3, von unverheirateten Männern bei 25,7.
  • 720 gleichgeschlechtliche Paare haben 2014 ihre Partnerschaft eintragen lassen. Insgesamt leben 6’587 eingetragene homosexuelle Paare in der Schweiz.
  • 36 % der 2014 eingegangenen Ehen waren gemischt national: 15,9 % in Appenzell Innerrhoden am wenigsten, am meisten bei 48,1 % in Genf.
  • Ohne Segen Gottes: knapp 20 % der Paare lassen sich hierzulande in der Kirche trauen. Tendenz sinkend. 1/3 der Paare, bei denen beide Partner katholisch sind, heiraten in der Kirche. 1/2 der reformierten Paare heiraten in der Kirche.
  • 20’000 Franken geben Paare in der Schweiz im Durchschnitt für das Hochzeitsfest aus. Dieser Ausbruch in Festlichkeit ist in der Schweiz ein Markt von jährlich gegen eine Milliarde Franken, sagen Schätzungen.
  • 50 % nimmt die Sex-Häufigkeit nach dem 1. Ehejahr ab. Dafür steigt die Qualität.
  • Scheidungen: 41 % lassen sich scheiden: 49 % in Genf am meisten, 22,6 % im Kanton Uri am wenigsten.
  • Anteil Geschiedener, die wieder heiraten: 49 % der Männer, 43 % der Frauen.
  • 15 Jahre sind Schweizer Paare durchschnittlich verheiratet, bis es zur Scheidung kommt. Kantonal gibt es grosse Unterschiede: Basel-Stadt nach 13 Jahren, Appenzell-Innerrhoden erst nach 22,7 Jahren.
  • Scheidungsrate in Prozenten: im Jahre 1970: 15,4, im Jahr 2010: 54,4 %.

    →Familie

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 27-29/2016 Juli, S. 1
Wenn eine Ehe im Rückblick nie eine war
Nach Ansicht des Papstes wissen viele Heiratswillige nicht, was sie tun

Wer kirchlich heiratet, verspricht Treue „bis der Tod uns scheidet“. Doch viele wüssten nicht, was sie da sagten, meinte Papst Franziskus vor 2 Wochen bei einer Versammlung der Diözese Rom. Deshalb seien viele Ehen eigentlich ungültig. Erst letztes Jahr hat der Papst das Ehenichtigkeitsverfahren stark vereinfacht. Doch die Verneinung der Ehe als ganzer entspricht oft nicht der Erfahrung von Scheidungswilligen.

2 Jahre befasste sich die Kirche intensiv mit Fragen rund um Ehe und Familie. Noch vor der zweiten Bischofsynode vereinfachte Papst Franziskus mit einem Apostolischen Schreiben das sogenannte Ehenichtigkeitsverfahren. Seit dem 8. Dezember 2015 kann ein Einzelrichter auf Diözesanebene feststellen, dass die Ehe gar nie gültig geschlossen wurde. (…)

→E, Erweiterte Themen: Eheannullierung – die Gründe

Kath. Wochenzeitung Baden/CH 41/2016 Oktober, S. 9, Beile Ratut
Warum die Ehe wichtig ist?

„HEUTE DIENEN Beziehungen zwischen Mann und Frau meist einem verzerrten Bild von Liebe. Meist geht es nur noch um den Affekt (Gemütsbewegung) des vereinzelten Menschen. – Warum die Ehe wichtig ist? Weil ein Mensch in dieser Welt die Erfahrung der vollkommenen und bedingungslosen Annahme machen muss. Diese ist auf der Basis des Gefühls nicht möglich.

Heute dienen Beziehungen zwischen Mann und Frau meist einem verzerrten Bild von „Liebe“. Meist geht es nur noch um den Affekt des vereinzelten Menschen; der ist eine fragwürdige Grundlage für den Aufbau einer Gesellschaft, und zu diesem Aufbau gehörte lange Zeit auch die Ehe zwischen Mann und Frau. Heute ist das nicht mehr so. Gefühle sind nicht bedeutungslos. Aber: Ein Mensch kann keinen anderen Menschen immer und zu allen Zeiten annehmen, unterstützen, achten, trösten; er kann sich nicht ständig nach ihm sehnen und in allem, was in sein Leben tritt, diesen anderen Menschen als Gefährten erleben. Er kann nicht in allem, was auf ihn einstürzt, den anderen als bedingungslos Geliebten wahrnehmen, frei von Ambivalenz (Doppelwertigkeit) und von Zweifeln. Das ist unmöglich.

Die Ehe ist eine Entscheidung, ein Willensakt, der unser Scheitern, unseren Mangel und unsere Ignoranz (Unwissenheit, Dummheit) überwindet. Was immer wir nicht vermögen, das vermögen wir, indem wir uns für eben diesen einen Menschen aus allen Erdenbürgern entschieden haben. Das macht die Ehe so besonders, weil sie die absolute Hingabe an den Geliebten ausdrückt, die über alles Gefühlte hinausgeht.

(Die Autorin ist Finnin und schreibt in deutscher Sprache. Sie studierte Wirtschaften, Literatur und Skandinavistik. Sie lebt heute mit ihrer Familie in Joutsa. Finnland und hat bereits mehrere Bücher veröffentlicht.)

Katholische Wochenzeitung Baden, 11/2017 März, S. 14
Weniger als 4’000 Trauungen in katholischer und reformierter Kirche

Immer weniger Katholiken und Reformierte lassen sich in der Kirche trauen. Die Kirchen hätten ihre selbstverständliche Rolle bei der Eheschliessung verloren, interpretiert das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut (SPI) diese Entwicklung in seiner jüngsten Studie.

Von Jahr zu Jahr nehmen die kirchlichen Trauungen in der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Landeskirche ab. Das zeigt die aktuelle Studie des SPI. Bei den Katholiken betrug die Abnahme von 2014 auf 2015 rund 5,9 %, bei den Reformierten rund 4,8 %. 2015 waren die Trauungszahlen bei den Katholiken und Reformierten fast gleich, 3’845 bei ersteren, 3’870 bei letzteren. Im Jahre 2011 unterschieden sie sich stärker. Bei den Katholiken gab es 5’147 Trauungen, bei den Reformierten 4’588.

Rückgang um ein Viertel in 4 Jahren: Über den Zeitraum von 2011 bis 2015 verringerten sich die Trauungen in der Kirche massiv. Die Reduktion bei den Katholiken betrug – weil von einem relativ hohen Niveau ausgehend – 26 %, bei den Reformierten 16 %. Im Jahre 2015 hielten sie sich – wie erwähnt – zahlenmässig die Waage. Im selben Jahr zählte das Bundesamt für Statistik rund 2,8 Millionen Katholiken und 1,7 Millionen Reformierte in der Schweiz.

Reformierte Heiratswillige entscheiden sich im Vergleich zu den Katholiken bedeutend öfter auch für die kirchliche Trauung. Im Jahr 2015 folgte bei zivil Getrauten mit mindestens einem reformierten Teil in 30 % der Fälle auch eine kirchliche Trauung. Bei den Katholiken hingegen waren es bloss 23 %.

OR Nr. 38 vom 22.09.2017, S. 1
Institut für Ehe und Familie neu errichtet

Papst Franziskus hat ein neues Institut für Ehe und Familie gegründet. Mit einem Motu proprio, das der Vatikan am Dienstag, 19.09.2017, veröffentlichte, wird das bisherige „Institut Johannes Paul II. für Studien zu Ehe und Familie“ neu ausgerichtet. Das neugeschaffene „Päpstliche Theologische Institut Johannes Paul II. für Wissenschaften von Ehe und Familie“ soll demnach die Arbeit der jüngsten Familiensynoden von 2014 und 2015 sowie des Lehrschreibens ‚Amoris laetitia‘ zu Ehe und Familie vom April 2016 fortführen.

In dem Schreiben mit dem Titel ‚Summa familiae cura‘ (Die grösste Sorge um die Familie) würdigt der Papst das bisherige Institut des heiligen Johannes Paul II (1978-2005), das dieser 1981 ebenfalls nach einer Familiensynode gegründet hatte. Jedoch verlangen neue, komplexe Herausforderungen für Eheleute und Familien, über die man bei den jüngsten Synoden gesprochen habe, „einen analytischen und breitgefächerten Ansatz, der sich nicht auf seelsorgerliche und missionarische Konzepte“ der Vergangenheit beschränken könnte.

Kath. Wochenzeitung Baden 3/2019, S. 6, AC Wimmer
Kardinal Schönborn: „Ich bleibe dabei, dass die Ehe eine Beziehung von Mann und Frau ist“

Kardinal Christoph Schönborn hat sich erneut für das katholische Verständnis der Ehe ausgesprochen, und eine Umdefinierung des Begriffs „Ehe für alle“ abgelehnt.

„Ich persönlich bleibe dabei, dass die Ehe einfach eine dauerhafte Beziehung von einem Mann und einer Frau ist, die offen ist für neues Leben, so Schönborn.

In einem Interview mit dem Österreichischen Rundfunk (ORF) sagte der Erzbischof von Wien und Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz zudem, dass alle Menschen Eltern hätten: „Das wichtigste ist die Generationenfolge. Es gibt keine Generationen ohne Eltern und ohne Familie und ohne Ehe.“ Wie das Erzbistum Wien mitteilt, findet Kardinal Schönborn gleichzeitig, dass es auch positiv gedeutet werden könne, wenn „gleichgeschlechtlich lebende Paare sich unbedingt wünschen, dass ihre Partnerschaft als „Ehe“ bezeichnet wird. Ich würde sagen, auch wenn ich mit dieser Entwicklung nicht  einverstanden bin, ist es doch irgendwo ein starkes Zeichen dafür, dass die Ehe eben doch etwas sehr Kostbares ist.“

Kath. Wochenzeitung Baden 3/2019, S. 10
Trotz zweier Familiensynoden brechen kirchliche Ehen ein

Die kirchlichen Ehen brechen ein, dabei sind sie der sicherste Garant für Geburten. Die Familiensynoden bleiben fruchtlos, weil Papst Franziskus auf die falschen Themen setzte.

„Nach zwei Familiensynoden bleibt die Geburtenrate auf niedrigem Niveau und bricht die Zahl der kirchlichen Hochzeiten ein.“ Das Resümee des Vatikanisten Sandro Magister ist ernüchternd, und er zeigt indirekt auf Papst Franziskus. Die Frage lautet: „Wurden bei der Familiensynode oder mehr noch beim nachsynodalen Schreiben „Amoris laetitia“, das die Ergebnisse der Synode wiedergeben sollte, auf die falschen Themen gesetzt? Um genau zu sein, klingt es bei Magister nicht nach einer Frage, sondern nach einem Vorwurf.

Seit 1975 werden in Italien weniger Kinder geboren, als für den Erhalt der Bevölkerungszahl notwendig sind. Seit bald anderthalb Generationen schrumpft die Zahl der Italiener, was jedoch „unsichtbar“ bleibt, weil die Gesamtzahl zunächst durch eine steigende Lebenserwartung, und seit 1990 durch die Einwanderung, kaschiert (verdeckt) wird. Anstatt zu schrumpfen, wuchs die Gesamtbevölkerung von 55,3 Millionen im Jahr 1975 auf 60,6 Millionen im Jahr 2017. Und das, obwohl seit der Wirtschaftskrise von 2008 viele, vor allem junge, Italiener das Land verlassen haben. So ist allein in Berlin die Zahl der Italiener in den vergangenen 20 Jahren von 9’000 auf über 25’000 angewachsen (vor allem Jungakademiker, Kleinunternehmer hauptsächlich im Gastronomiebereich, und Künstler).

Seit 43 Jahren fehlt Italien jährlich mehr als ein Drittel der Kinder. Die geringste Geburtenrate wurde in Italien 1995 mit 1,19 Kindern registriert. 2017 lag sie bei 1,32. eine wirkliche Erholung ist nicht in Sicht, obwohl seit mehr als 20 Jahren die höhere Geburtenrate der zugewanderten Ausländer und Eingebürgerten zu Buche schlägt.  Italien liegt 30 % unter dem EU-Durchschnitt, und das, obwohl die EU insgesamt die Weltgegend mit der geringsten Geburtenrate ist.

Das schnelle Einbrechen der Geburtenrate auch bei Nicht-Italienern weist auf ein kinderfeindliches Gesamtklima und vor allem eine kinderfeindliche Gesetzeslage hin.

„Die Zahlen zeigen einen unerbittlichen Marsch in Richtung Aussterben unseres Volkes an“, so Magister.

Noch beeindruckender sind die Zahlen der Eheschliessungen, die den Gesamttrend bestätigen. 2017 wurden nur mehr 191’000 Ehen geschlossen. Das waren 6 % weniger als im Vorjahr. Einen stärkeren Einbruch gab es nur 1975 im Jahr nach der Legalisierung der Scheidung.

Während die Zahl der Ehen mit zumindest einem ausländischen Ehegatten und Zweit-Ehen von Geschiedenen steigt, bricht die Zahl der Erst-Ehen (minus 7,3 %) und der kirchlichen Ehen (minus 10,5 %).

Der Demograph und Statistiker Roberto Volpi schrieb am 29. November in der Tageszeitung „Il Foglio“:

„Der Grund, warum der Rückgang der kirchlichen Eheschliessungen noch besorgniserregender ist als der ganze Rest, ist schnell erklärt. Noch heute erfolgen in Italien 70 % der Geburten in einer Ehe, und es ist die kirchlich geschlossene Ehe im Vergleich zur standesamtlichen Ehe, die eindeutig die meisten Geburten sichert.“

Kath. Wochenzeitung Baden 35/2019 August, S. 56, H. J. Bürger

Die Ehe als „Schule der Heiligkeit“

Wir leben in einer Zeit, in der das Verständnis für die Ehe als Sakrament immer mehr verlorengeht. Die Ehe ist nicht nur für viele ein „weltlich Ding“ geworden, wovor Papst Franziskus wiederholt gewarnt hat: Lobbygruppen fordern auch eine Umdefinierung der Ehe als Begriff, bis hin zu einer Bedeutung, die nicht mehr mit dem vereinbart  ist, was die Kirche darunter versteht.

Wichtiger Kontext ist dafür der gesellschaftliche Wandel, etwa im Umgang mit Homosexualität. Selbst der Begriff war in Deutschland noch bis 1975 oft negativ besetzt – man denke an den „Schwulenparagraphen“ 175. In der jüngeren Debatte um die „Homo-Ehe“  dagegen sind nun Begriffe wie „schwul“ positiv besetzt. Das Beispiel zeigt: Die Gesellschaft hat sich dramatisch geändert, aber auch die Politik – samt Gesetzgebung – und der öffentlich Diskurs insgesamt. (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 11/2022 März, S. 4, Regula Lehmann
Willkürliche Konzepte von Ehe und Elternschaft

Der Queer-Beauftragte der deutschen Bundesregierung will Elternschaft auf bis zu vier Eltern ausdehnen und Bundesjustizminister Marco Buschmann schlägt als Ergänzung zur Ehe eine Verantwortungsgemeinschaft vor.

Bis zu vier Sorgeberechtigte soll ein Kind haben dürfen, wenn es nach Sven Lehmann geht. Trennt sich beispielsweise ein Frauenpaar, sollen die neuen Partner das "kleine Sorgerecht" bekommen können. Begründet wird der Vorschlag der sogenannten "Ampelkoalition" mit dem Argument, betroffene Kinder seien dadurch rechtlich besser geschützt. Für CDU/CSU-Fraktionsvize Andrea Lindholz stellt die Vorstellung, künftig bis zu vier Personen zu Eltern zu machen, jedoch keinen Fortschritt, sondern ein "neues, willkürliches Konzept von Elternschaft" dar.

Auch das Konstrukt der "Verantwortungsgemeinschaft", durch das Paare jenseits der Ehe eine rechtlich abgesicherte Verantwortung füreinander übernehmen sollen, kritisiert Lindholz. Aus Sicht ihrer Fraktion widerspricht das Vorhaben dem deutschen Verfassungsrecht, das Ehe und Familie ausdrücklich schützt. Geht es nach der Ampelkoalition, wird in Deutschland in Bezug auf Ehe und Familie kein Stein auf dem anderen bleiben. Angetrieben durch eine tiefsitzende Abneigung gegenüber Glauben, Autorität und Staat soll alles, was nach kirchlicher oder gesellschaftlicher Orthodoxie riecht, beseitigt werden. Die Jagd auf bewährte Ordnungen gleicht einem Bildersturm, der kahle Wände und ihrer Schönheit beraubte Häuser zurücklässt. (...)

Kath. Wochenzeitung Baden 13/2022 April, S. 5
Erzbischof Wolfgang: "Angriff auf gottgewollte Ehe ist teuflisch"

Debatte um "Ehe für alle" auch in Liechtenstein - Erzbischof Wolfgang Haas im Hirtenbrief: "Von Anfang an hat der Schöpfer den Menschen als Mann und Frau erschaffen und sie für eine exklusive Bindung in der Ehe bestimmt".

OR Nr.  25 vom 24.06.2022, S. 3
Vatikan veröffentlicht neue Leitlinien zur Ehebegleitung

Vatikanstadt. Das vatikanische Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben hat neue Leitlinien zur Begleitung von Eheleuten herausgegeben. In besonderer Weise geht es in die am Mittwoch, 15.06.2022, veröffentlichten Dokument um eine intensivere Begleitung von Paaren vor der Eheschliessung, "damit sie vor dem Trauma der Trennung bewahrt werden und niemals den Glauben an die Liebe verlieren", wie es in dem Vorwort von Papst Franziskus heisst. Im Vergleich zur jahrelangen Vorbereitung auf das Priestertum und das Ordensleben, seien die wenigen Wochen der Ehevorbereitung nicht ausreichend. Die Kirche müsse allen die gleiche Aufmerksamkeit, die gleiche Zeit schenken. 

Gerichtet ist das 97-seitige Dokument an Priester, Eheleute und alle, die in der Familienseelsorge tätig sind. Es ist in drei Abschnitte gegliedert; die Vorbereitung auf die Ehe, die Feier der Hochzeit und die Begleitung der ersten Jahre des Ehelebens. Diese Leitlinien müssten mit "Eifer und Kreativität" an die jeweilige konkrete soziale, kulturelle und kirchliche Situation angepasst werden, erklärt Franziskus.

Das Dokument des Dikasteriums soll demnach aber nicht as einzige bleiben. So sei es der "sehnlichste Wunsch" des Papstes, ein Folgedokument zu veröffentlichen, das sich der Begleitung insbesondere von Paaren widme, "die das Scheitern ihrer Ehe erlebt haben und in einer neuen Ehe leben oder zivilrechtlich wiederverheiratet sind". Ehepaare bildeten die grosse Mehrheit der Gläubigen und seien oft die Stützen in Kirchengemeinden, Freiwilligengruppen, Vereinen und Bewegungen, so der Papst. Zudem seien sie die wahren "Hüterinnen des Lebens". Nicht nur, weil sie Kinder aufzögen, sondern weil sie sich auch um die älteren Menschen in der Familie kümmerten, um Menschen mit Behinderung und um jene in Armut.

Die zunächst auf Spanisch und Italienisch vorliegenden Leitlinien erscheinen kurz vor Abschluss des von Papst Franziskus ausgerufenen "Amoris-laetitia-Familienjahres".

Als Höhepunkt dieses Aktionsjahres startete am Mittwoch, 22.06.2022, in Rom das 10. Weltfamilientreffen. Rund 2'000 internationale Delegierte aus dem Bereich der Familienpastoral sind dazu im Vatikan zusammengekommen.

Kath. Wochenzeitung Baden 15/2023 April, S. 9, 
Kardinal Robert Sarah über die Ehe

Eine Leseprobe. Da das Sakrament der Ehe auf die Vereinigung von Christus und der Kirche verweist, ist es die Aufgabe der Kirche, die wahre Liebe vorzuleben und zu lehren, indem sie den Menschen nahebringt, "was Liebe bedeutet, welche Bedingungen, Folgen und Auswirkungen die Liebe hat, und welche Verzerrungen und Illusionen andererseits aus ihr hervorgehen können".

In manchen soziokulturellen Kontexten führt Unfruchtbarkeit in der Ehe manchmal zu grossen Schwierigkeiten und Spannungen, auch bei christlichen Eheleuten. Vor allem geschieht dies, wenn sie sich nicht regelmässig vom Wort Gottes und den Sakramenten nähren, um die Kraft zu haben, das Geheimnis ihrer Verbindung zu verstehen und das, "welches die Breite und Länge und Höhe und Tiefe sei, und auch die Liebe Christii zu erkennen, welche alles Erkennen übersteigt" (Eph 3,18-19).

OR Nr. 24 vom 16.06.2023, S. 4
Leitlinien zur Ehepastoral auf Deutsch erschienen

Vatikanstadt/Rom. Die vom Vatikan herausgegebenen Leitlinien zur Begleitung von Eheleuten liegen jetzt auch in einer deutschsprachigen Fassung vor. Das Dokument "Katechumenale Wege für das Eheleben" des Dikasteriums für die Laien, die Familie und das Leben kann auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz
https://www.dbk.de

in der Rubrik 'Publikationen' abgerufen werdn. Besonders geht es in dem Dokument um eine intensivere Begleitung von Paaren vor der Eheschliessung. Die Leitlinien waren 2022 kurz vor Abschluss des "Amoris laetitia"-Familienjahres auf Spanisch und Italienisch veröffenlicht  worden. 

Kath. Wochenzeitung Baden 2/2024 Januar, S. 14
Kardinal Müller: Jesus müsste heute wegen seiner Lehre über die Ehe ins Gefängnis

Jesus Christus würde heute nicht nur deshalb verurteilt, weil er der Messias ist, sondern auch für seine Verkündigung der Ehe als Band eines Mannes mit einer Frau, sagte Kardinal Müller. Der frühere Präfekt der Glaubenskongregation (WA: von Franziskus nicht mehr weiter ernannt) sprach am 17.12.2023 mit Jacob Rees-Mogg von "GB News".

Die pastorale Sorge für das Seelenheil jeder Person sei für alle Priester, Bischöfe und Päpste eine Verpflichtung, betonte der Kardinal. Jesus gebe jedem die Möglichkeit der Umkehr und eines Neubeginns, sagte er in der Beantwortung einer Frage von Rees-Mogg.

Jesus widerspreche aber den "*Ideologen", welche die Ehe eines Mannes mit einer Frau und die Familie der Eltern mit ihren Kindern relativieren (abschwächen) oder sogar zerstören wollen.

Jesus würde heute nicht nur deshalb verurteilt werden, weil er der Messias sei, sondern müsste in den USA und in europäischen Ländern ins Gefängnis, weil er "die Wahrheit über  die Ehe zwischen Mann und Frau" verkündet habe, merkte Kardinal Müller an. (....)

→Familie      
→Frauen           
→Gender             
→Polyamorie
→Gründe einer Eheannullierung
→Christkatholische Kirche (Pfarrblatt Kirche heute 3-4, 2024)

Eheannullierungen (Ehenichtigkeitsverfahren) der röm. kath. Kirche

Die röm. kath. Kirche kennt nur die Ehenichtigkeitserklärung bzw. die Eheannullierung, nicht aber eine Ehescheidung. Bei einer Eheannullierung wurde nachweisbar kirchlich-sakramental nie eine Ehe eingegangen (sogenannte Putativehe).

https://huettelaw.ch/die-aufloesung-einer-ehe-im-katholischen-kirchenrecht/
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehenichtigkeit_(Kirchenrecht))

 

Eine nach katholischem Ritus geschlossene Ehe kann nur annulliert (nicht geschieden) werden: Was Gott verbunden, soll der Mensch nicht trennen. Sie dauert bis zum Tode eines Partners. Die Rota Romana (Ehetribunal, in der Stadt Rom), das oberste kirchliche Gericht kann nur annullieren, wenn die offizielle Erklärung, dass eine Ehe entgegen dem äusseren Anschein nie bestanden hat (Nichtigkeitserklärung für kirchlich geschlossene Ehe), vorliegt.

Die Scheidung ist ein zivilrechtlicher Akt, bei der Kirche eine kirchlich-sakramentale Annullierung. Die Kirche kennt nur das Ehesakrament, kein Scheidungssakrament. Für die Kirche bedeutet die Annullierung einer Ehe nicht, dass die Beziehung zweier Menschen verleugnet wird, sondern nur, dass sie nicht die „juristische Qualität“ einer kirchlichen Ehe erfüllt. Man nennt dies auch eine „Putativehe“ (putativ = lat. in der Rechtssprechung: vermeintlich, irrigerweise  für gültig gehalten), will heissen, dass zwei im Glauben gewesen seien, eine Ehe zu führen, die rechtlich gesehen aber keine war.

Gründe einer Annullierung bei Willensmangel (beispielsweise zum vorneherein keinen Kinderwunsch)  oder Erkenntnismangel (beispielsweise das Verständnis zur Unauflöslichkeit einer kath. Ehe fehlt) u.a. sind:

  • prinzipielle Ablehnung von gemeinsamen Kindern
  • polygame Beziehung durch mindestens einen Ehepartner
    (Vielehe). Gegenteil: Monogamie
  • äusserer Druck auf die Eheschliessung (Zwang)
  • arglistige Täuschung (z. B. Verheimlichung des wahren Geschlechtes)
  • Muttersöhnchen (der Mann kann sich von seiner Mutter nicht abnabeln)
  • wenn ein Partner sich von Anfang an die Möglichkeit einer Scheidung
    vorbehält
  • wenn sich ein Partner klar vornimmt, die Treue nicht zu halten
  • Aversion gegen Sex (medizinisches Gutachten nötig)
  • psychisch bedingte Eheführungsunfähigkeit (z. B.  Spiel- oder
    Trunksucht, Bindungsunfähigkeit, starke Ichbezogenheit, anormales Sexverhalten, gestörtes Verhalten oder  Abhängigkeiten bei der Eheschliessung)
  • ein oder beide Partner sind nicht getauft
  • fehlendes Abschätzen der Rechte und Pflichten einer Ehe
  • Trauzeugen waren nicht anwesend (Willensmängel)

    Verfahren  zur  Annullierung gemäss Domdekan Dr. Peter Schmid, Offizial der Diözese Basel, 28.03.2012, Brief September 2015; siehe aber Änderungen, nachfolgend:
  1. Jede Diözese hat ein kirchliches Gericht, I. Instanz (ein Offizial übt die  Gerichtsbarkeit aus). Dieses Gericht führt das Eheannullierungs-Verfahren aus.
  2. II. Instanz für alle diözesanen Gerichte in der Schweiz ist das Interdiözesane    Schweizerische Gericht mit Sitz in Fribourg. Dieses ist den I. Instanzen nicht    übergeordnet, sondern nachgeordnet. Entscheidet ein Gericht in I. Instanz für die Ungültigkeit einer Ehe, wird dieses Urteil rechtswirksam mit der Bestätigung durch die II. Instanz.
  3. Gelangt die II. Instanz zu einem negativen Urteil, geht die Sache an das Gericht der Rota Romana nach Rom als III. Instanz.
  4. Die Parteien haben immer das Recht, selber ihr Verfahren beim Gericht der Rota Romana anhängig zu machen.
  5. Das Bistum Basel hält sich an die von der Schweizer Bischofskonferenz vorgegebene Kostenordnung. In der I. Instanz kostet das Verfahren CHF 400.00, in der II. Instanz  CHF 500.00, jeweils zu Lasten der klagenden Partei.
  6. Kosten für allfällige Sachverständigengutachten gehen zu Lasten der klagenden Partei.
  7. Die Kosten können bis Null reduziert werden, da niemand aus finanziellen Gründen vor einem solchen Verfahren abgehalten werden darf.
  8. Die nichtklagende Partei wird finanziell nicht belastet. Die Rota Romana, Rom, hatte im Jahre 2005  69 Ehen als ungültig erklärt (an jedem 4.Tag).

Kosten bei einer Zivilscheidung für eine Partei: CHF 2’500.00 bis CHF 5’000.00 Anwaltskosten, CHF 2’000.00 bis CHF 2’500.00 Gerichtskosten (Stand März 2012). Ein Fachanwalt Familienrecht meint, in seiner langen Tätigkeit hätte kein Paar nach dem Nichtigkeitsverfahren der röm. kath. Kirche nachgefragt.

Österreich: rund 200 Ehe-Annullierungen von katholischen Ehen im Jahr gegenüber 20’000 zivil geschiedenen Ehen. (2004: Annullierung der Ehe von Benita Ferrero-Waldner, ehemals Aussenministerin). Bistum Basel: pro Jahr rund 10 – 15 Annullierungen, davon die Hälfte als Grund: psychisch bedingte Eheführungsunfähigkeit.

Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange die Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Nur wenn sie völlig enthaltsam leben, können sie aber zur Kommunion hinzutreten.

Kirchliche Eheschliessung im Vatikan: mehrere Zeugen werden gefragt. Wenn ein Gardist heiraten will: Gardekaplan fragt beispielsweise St.-Anna-Gardisten. Diese bestätigen ihre Aussagen mit Unterschrift. Kaplan fragt seine besten Kameraden mit Unterschrift. Vier Zeugen bei der Eheschliessung (Stand 2012).

OR vom 05.02.2010 Nr. 5
Keine leichtfertigen Eheannullierungen zulassen

Papst Benedikt XVI. hat die Unauflöslichkeit der Ehe hervorgehoben und sich gegen eine leichtfertige Praxis von Nichtigkeitserklärungen „um jeden Preis“ ausgesprochen. Das Kirchenrecht und nicht persönliche Befindlichkeiten der Betroffenen müssten für eine kirchliche Annullierung des Ehebundes zwischen Mann und Frau ausschlaggebend sein, sagte der Heilige Vater bei der Audienz für die Mitarbeiter des Gerichtes der Römischen Rota. Anlass für die Begegnung war die Eröffnung des Gerichtsjahres. Die 20 Richter der Römischen Rota sind vornehmlich Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsentscheidungen von Kirchengerichten der Diözesen. In Verfahren über eine eventuelle Ehenichtigkeit könne das Wohl der Person nicht als getrennt von deren kirchenrechtlicher Stellung gesehen werden, hob der Papst weiter hervor. Dies gelte auch mit Blick auf die Wiederzulassung zum Kommunionempfang. Es wäre eine Scheinlösung, der es an Gerechtigkeit und Liebe mangelt, einen Katholiken ungeachtet seiner kirchenrechtlichen Situation zum Kommunionempfang zuzulassen.

→Homosexualität

Führung durch die Gerichtsgebäude Basel, 27.10.2011
Durch Verwaltungschef Dr. iur. Grolimund:

Ein schweizerischer Ehenichtigkeits-Prozess kennt nur einen Grund: eine/r der Verheirateten lebt noch in einer Erstehe (Ausländer/in). Grolimund hat keinen Raum für die Eheannullierungs-Verfahren der römisch-katholischen Kirche.

BaZ Basler Zeitung vom 3. April 2012, Seite 13, Dina Sambar
Mehr Kritik an Bischof Huonder: Pastoralkonferenz äussert sich

Binningen. Die Baselbieter Pastoralkonferenz distanziert sich explizit (ausdrücklich) von den Aussagen des Churer Bischofs Vitus Huonder. Dieser hatte in seinem Hirtenbrief dekretitiert (verordnet), dass  Geschiedene, die wieder heiraten, von den Sakramenten ausgeschlossen würden. Der Brief hatte für grosse Empörung innerhalb der katholischen Kirche gesorgt. Auch der Bischof von Basel bezeichnete diese Praxis als „absurd“. Trotzdem sei es wichtig, dass auch die Baselbieter Seelsorger klar Stellung bezogen, sagt Thierry Moosbrugger, Präsident der Pastoralkonferenz Baselland.

„Wir werden oft auf diesen Brief angesprochen. Es gibt auch Kirchenaustritte, bei denen dieser Brief als Tropfen bezeichnet wird, der das Fass zum Überlaufen brachte“, sagt Moosbrugger. Und er betont: „Die Meinung, die Huonder vertritt, ist die Meinung einer kleinen innerkatholischen Sekte. Die Mehrheit setzt sich genau für das Gegenteil ein“. (…)

Im Gegensatz zu Huonder sehen die Seelsorger die Forderung Jesu nach der Unauflösbarkeit der Ehe nicht als Gesetz, sondern als Ideal.

OR Nr. 18 vom 4. Mai 2012, S. 4
Der Präfekt der Kongregation für die Interpretation von Gesetzestexten, Francesco Kardinal Coccopalmerio, hat eine strengere Handhabung von Ehenichtigkeitsverfahren gefordert. Es sei ein „Missbrauch“, wenn jemand die Ungültigkeit seiner Ehe entgegen den Fakten vortäusche, sagte der Kardinal gegenüber Radio Vatikan. Brautleute müssten besser auf die Ehe vorbereitet und die Zulassung zur kirchlichen Trauung strenger geprüft werden. Es dürfe keine „Zulassung zu ermässigten Konditionen“ geben, so der Kardinal. Der Präfekt verwies auf die Forderung von Papst Benedikt XVI., nicht einseitig nach Gesichtspunkten der Barmherzigkeit zu entscheiden. Die zuständigen vatikanischen Gerichtshöfe seien dem schon nachgekommen. Nun müssten auch die anderen Beteiligten dieser Mahnung folgen. Besonders die Kirchenanwälte seien zu Korrektheit verpflichtet und dürfen sich „in keiner Weise von möglichen Vorteilen, beispielsweise wirtschaftlichen, verleiten lassen“, so der Kardinal, der sich anlässlich einer Kirchenrechtstagung an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom (WA: dem Opus Dei zugehörig)  äusserte.

Kath. Wochenzeitung Baden Nr. 20 vom 18. Mai 2012, S. 5:
Beziehungsprobleme: „Wilde Ehe“ erhöht Scheidungsrisiko
US-Psychologin: Wer mit dem Zusammenleben wartet, ist im Vorteil

Dass Paare vor der Ehe ohne Trauschein zusammenleben, ist heute fast zur Norm geworden. Christen, die aus Glaubensgründen auf Sex vor der Ehe verzichten, gelten als Aussenseiter. Man müsse doch „ausprobieren“, ob man zusammenpasse, lautet ein häufig vorgebrachtes Argument. Nur so könne man einer späteren Scheidung vorbeugen. Doch weit gefehlt: Die Realität spricht eine andere Sprache, schreibt die US-amerikanische Psychologin Meg Jay in einem Leitartikel der „New York Times“. Nach Erkenntnissen der an der Universität von Virginia (Charlottesville) tätigen Wissenschaftlerin, erhöht das Zusammenleben sogar das Scheidungsrisiko. Nach ihren Angaben ist die Zahl der „Wilden Ehen“ in den vergangenen 50 Jahren enorm gewachsen. 1960 lebten in den USA etwa 450’000 Paare unverheiratet zusammen; heute seien es mehr als 7,5 Millionen – eine Steigerung um 1’500 Prozent. Doch Umfragen hätten gezeigt, dass Paare, die schon vor der Trennung zusammen leben, später weniger zufrieden mit ihrer Ehe seien und sich eher wieder scheiden lassen. Dies lasse sich nicht allein mit individuellen Faktoren wie Religion, Bildung oder politischer Einstellung erklären; vielmehr lägen die Ursachen auch im Zusammenleben selbst. Es führe beispielsweise dazu, ohne bewusste Entscheidung in einer Ehe hinein zu „gleiten“. Dies mache es aber viel schmerzhafter und schwieriger, sich später wieder aus der festen Beziehung zu lösen. (…)  Siehe Wiederverheiratete“

Kath. Wochenzeitung Baden 19 vom 9. Mai 2014, S. 6
Glaubenspräfekt Müller: An Unauflöslichkeit der Ehe festhalten

Kurienkardinal in Interview „Frankfurter Allgemeine“: Ehe ist eine „von Gott gestiftete Realität und nicht nur ein menschliches Ideal“. Müller hat sich erneut gegen Überlegungen des Ehesakraments im Namen der Barmherzigkeit zu relativieren. Das Evangelium von der Unauflöslichkeit der Ehe dürfe „nicht zu einer abstrakten Theorie werden, die in der Praxis der Kirche keine Rolle mehr spielt.“ Dies sagte Kardinal Ludwig Müller der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Ehe sei eine „von Gott gestiftete Realität und nicht nur ein menschliches Ideal, das man aus eigener Kraft anzielen oder auch verfehlen kann.“ (…)

OR Nrn. 32/33 vom 8. August 2014, S. 2
Vatikan prüft Verkürzung von Ehenichtigkeitsverfahren

Der Vatikan prüft konkrete Schritte für eine Verkürzung von kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren. Derzeit untersuche der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten, ob künftig auch eine gerichtliche Instanz ausreichen könne, um die Ungültigkeit einer Ehe festzustellen, sagte dessen Präsident, Kurienkardinal Francesco Coccopalmerio, gegenüber unserer Zeitung. Eine weitere Option sei, dass nur noch ein Richter über die Ehenichtigkeit entscheide statt wie bislang ein Richterkollegium. Voraussichtlich werde der Ortsbischof auch die Möglichkeit erhalten, unmittelbar in die Verfahren einzugreifen, um deren Beschleunigung herbeizuführen, so der italienische Kardinal. Bislang lägen jedoch noch keine befriedigende Ergebnisse vor.

Die Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren ist auch ein Thema der Weltbischofssynode über die Familie im Oktober. In einem Ehenichtigkeitsverfahren geht es um die amtliche Feststellung, ob eine gültige Ehe im katholischen Sinne besteht. Solche Verfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen. Mögliche Gründe für eine ungültige Ehe können Formfehler bei der Eheschliessung sein. In der Regel werden jedoch sogenannte Willens- oder Erkenntnismängel geltend gemacht. Ein Willensmangel liegt etwa vor, wenn ein Partner von vornherein einen Kinderwunsch ausschliesst, ein Erkenntnismangel, wenn etwa einem der Partner nicht bewusst ist, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis unauflöslich ist.

Bislang müssen in der Regel ein Diözesangericht und das Gericht der Kirchenprovinz übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass eine Ehe ungültig ist. Bei abweichenden Urteilen oder Unklarheiten müssen die Fälle der Römischen Rota vorgelegt werden, dem obersten Ehegericht im Vatikan. In der vatikanischen Umfrage zu Ehe, Familie und Sexualität war im Januar auch um eine Stellungnahme zur Straffung von Ehenichtigkeitsverfahren gebeten worden.

OR Nr. 39 vom 26.09.2014, S. 3

Papst Franziskus hat eine Kommission zur Reform der kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren eingesetzt. Das neue Gremium soll Vorschläge zur Vereinfachung und Straffung des Verfahrens erarbeiten, wie Radio Vatikan berichtete. Das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe solle jedoch nicht angetastet werden. Vorsitzender der Kommission ist der Dekan des vatikanischen Ehegerichtes, der Römischen Rota, Pio Vito Pinto. Dem neuen Gremium gehört auch der österreichische Franziskanerpater Nikolaus Schöch an.

OR Nr. 5 vom 30.01.2015, S. 1: Papst Franziskus bestätigt am 24.01.2015 vor Kirchenrechtlern in der Universität Gregoriana Rom die Forderung zur Änderung des Kirchenrechtes, damit die Ehenichtigkeitsprozesse zügiger ablaufen.

OR Nr. 37 vom 11.09.2015, S. 1
Motu proprio zur Vereinfachung von Ehenichtigkeitsverfahren

Papst Franziskus hat das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht. In Zukunft soll das Urteil in sogenannten Ehenichtigkeitsprozessen bereits binnen einiger Wochen durch den Ortsbischof gefällt werden können. Dafür müssen bestimmte Bedingungen vorliegen, heisst es einem am Dienstag, 8. September 2015, veröffentlichten Päpstlichen Erlass. Das erstinstanzliche Urteil muss künftig nicht mehr von einer zweiten Instanz bestätigt werden. Bislang mussten solche Entscheidungen von einem Gremium aus 3 Kirchenrichtern getroffen werden und das Urteil wurde erst rechtskräftig, wenn die Bestätigung seitens eines zweiten Kirchengerichts erfolgte. Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass künftig ein einziger Richter einen Ehenichtigkeitsprozess führen kann. Die Maximaldauer eines Ehenichtigkeitsprozesses beträgt nun ein Jahr, wie der Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, Kardinal Francesco Coccopalmerio, erklärte. – Mit dieser Reform des Kirchenrechts wolle der Heilige Vater jenen Katholiken entgegenkommen, die sich „aufgrund psychischer oder moralischer Distanz zu oft von den juristischen Strukturen der Kirche angewendet haben“, heisst es in dem Motu proprio. Die Barmherzigkeit erfordere es, schreibt der Papst Franziskus weiter, dass die Kirche diesen Menschen, die sich von ihr getrennt fühlten, nahe sei. Der Papst betonte zugleich, dass er mit seiner Reform nicht die Nichtigkeitserklärung von Ehen fördern, sondern lediglich die Prozessdauer verkürzen wolle.

OR Nr. 39 vom 25.09.2015, S. 4
Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitsverfahren (in der „Wir-Form“), Auszüge

Can. 1672:
Für Ehenichtigkeitsprozesse, die dem Apostolischen Stuhl nicht vorbehalten sind, sind zuständig:

1° das Gericht des Eheschliessungsortes;
2° das Gericht des Wohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes einer
     oder beider Parteien;
3° das Gericht des Ortes, an dem  die meisten Beweise tatsächlich
     zu erheben  sind.

§ 3: Die Ehenichtigkeitsverfahren sind einem Kollegium von 3 Richtern vorbehalten. Diesem muss ein Richter, der Kleriker ist, vorstehen, die übrigen Richter können auch Laien sein.

II.: Der Eherichter unter der Verantwortung des Bischofs. – Die Einsetzung des Einzelrichters, der in jedem Fall Kleriker ist, wird für die erste Instanz der Verantwortung des Bischofs übertragen, der bei der pastoralen Ausübung der eigenen richterlichen Gewalt sicherstellen muss, dass man in keinerlei Laxismus verfalle (Laxismus: Haltungen, die zu rasch und leicht Meinungen gegen ein Gesetz als begründet und annehmbar ansehen).

Can. 1675: Bevor der Richter die Ehesache annimmt, muss er zur Überzeugung gelangt sein, dass die Ehe irreparabel (nicht wieder herstellbar) gescheitert ist, sodass das eheliche Zusammenleben nicht wiederhergestellt werden kann.

OR Nr. 51 vom 18.12.2015, S. 2
Ehenichtigkeitsverfahren im Vatikan künftig gebührenfrei

Ehenichtigkeitsverfahren vor dem vatikanischen Ehegericht sollen künftig gebührenfrei sein. Das ordnete Papst Franziskus in einem Erlass an. Die Römische Rota (im Palazzo Cancelleria in der Stadt Rom mit Vatikanhoheit), die oberste Instanz für Ehenichtigkeitsverfahren, beurteilte die Fälle nach dem Prinzip der „evangeliumsgemässen Unentgeltlichkeit“, heisst es darin. Dies entbinde die betroffenen Paare jedoch nicht von der „moralischen Verpflichtung“, eine Spende zugunsten Bedürftiger zu geben. – Bislang hat die Rota eine geringfügige Gebühr für die Prozesse erhoben. Der grösste Teil der Kosten für ein solches Verfahren entfällt in der Regel jedoch auf das Anwaltshonorar. Papst Franziskus hatte die Ehenichtigkeitsverfahren erheblich vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Mit dem Erlass vom 7. Dezember 2015 setzte er diese neuen Regeln zugleich mit Beginn des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit am 8. Dezember in Kraft. – Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschliessung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nicht war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Paare abermals kirchlich heiraten.

OR Nr. 11 vom 18.03.2016, S. 3
Papst will zügige Anwendung von neuen Ehenichtigkeitsverfahren

Papst Franziskus hat erneut eine zügige Anwendung seiner neuen Vorschriften für die Beschleunigung von Ehenichtigkeitsverfahren gefordert. Es sei wichtig, dass „die neuen Normen sowohl der Sache als auch ihrem Geist nach angenommen und vertieft werden“, sagte er vor Eherichtern aus aller Welt. Dies gelte vor allem für die Kirchengeschichte. Die Kirchenrechtler nahmen an einem Einführungskurs in die neuen Normen für Ehenichtigkeitsprozesse teil, den die Rota Romana, das vatikanische Ehegericht, organisiert hatten. (…)

OR Nr. 24 vom 17. Juni 2016, S. 4
Ehenichtigkeitsverfahren: Der Papst ermahnt Italiens Bischöfe

Papst Franziskus hat Italiens Bischöfe schriftlich zu einer zügigen und einheitlichen Anwendung der neuen Vorschriften für beschleunigte Ehenichtigkeitsverfahren aufgefordert. Die Italienische Bischofskonferenz (CEI) solle eine Arbeitsgruppe einsetzen, um die noch offenen Fragen der Auslegung und Praxis zu klären, heisst es in dem Päpstlichen Schreiben, das die CEI veröffentlichte. Koordinator des Gremiums soll nach dem Willen des Papstes CEI-Generalsekretär Bischof Nunzio Galantino sein. Der Heilige Vater hatte im vergangenen September neue Vorschriften für Ehenichtigkeitsverfahren erlassen und diese erheblich vereinfacht und gestrafft.  Eckpunkte sind die Abschaffung eines obligatorischen zweitinstanzlichen Urteils sowie die Einführung von Schnellverfahren durch den jeweiligen Ortsbischof. Nach den neuen Normen soll ein Ehenichtigkeitsprozess im Extremfall nur noch einen Monat dauern.

Der Papst, der als Bischof von Rom auch Primat Italiens ist, hat gegenüber der CEI besondere Vollmachten. Er ernennt unter anderem den Vorsitzenden und den Generalsekretär der CEI.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 21. Juli 2016, S. 25, Julia Gohl
Zivile Trauung: So viel kostet das Ja-Wort

Eine zivile Trauung zweier Schweizer an einem Werktag auf dem Standesamt Arlesheim BL kostet 335 Franken. Teurer wird’s, wenn mindestens einer der Partner ausländischer Herkunft ist. Dann können etwa Kosten für Übersetzungen oder die Echtheitsprüfung von Dokumenten anfallen. Diese sind schwer zu beziffern, weil das Zivilstandsamt dabei oft von den Preisen der Herkunftsländer abhängig ist. Kosten bis zu 1’500 Franken seien theoretisch möglich, würden in der Praxis jedoch kaum anfallen. Wer samstags heiraten möchte, zahlt einen Aufpreis von 75 Franken. Trauungen an externen Orten wie etwa in einem Schloss oder bei entsprechendem Angebot in der Wohngemeinde kosten mindestens 100 Franken für den Mehraufwand der Schloss- oder Hauswarte. 50 Franken fallen pauschal an für die Durchführung der Trauung ausserhalb der ordentlichen Lokale sowie 50 Franken pro angebrochene Halbestunde für die Fahrt der Beamten zum Trauungsort und zurück.

bz Basellandschftliche Zeitung vom 23.09.2016, Seite 6
Ständerat CH: Trauzeugen werden nicht abgeschafft

Wer in der Schweiz heiratet, muss weiterhin zwei Trauzeugen oder -Zeuginnen auf das Zivilstandsamt mitnehmen. Während der Nationalrat das Trauzeugen-Obligatorium abschaffen wollte, will der Ständerat es behalten, wie er mit 25 zu 15 Stimmen entschied. Er behandelte eine Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) mit dem Titel „Unbürokratisches Jawort“. Diese enthielt zwei Punkte: die Abschaffung der Pflicht, mit Trauzeugen zu heiraten und die Abschaffung der Wartefrist von 10 Tagen nach dem Ende des Ehevorbereitungsverfahrens. Der Ständerat wollte jedoch nur die Wartefrist abschaffen. Das Zivilgesetzbuch soll nun entsprechend abgeändert werden. (SDA)

OR Nr. 48 vom 01.12.2017, S. 3
Papst betont Rolle von Bischöfen bei Eheannullierung

Papst Franziskus hat die Verantwortung von Bischöfen bei kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren betont. Demnach dürfen diese die vor 2 Jahren eingeführten kürzeren Eheprozesse nicht an Diözesangerichte delegieren. Auch sei diese besondere Form des kirchlichen Eheverfahrens, für das bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, nicht eine „Option des Bischofs“, sondern ein „Recht der Gläubigen“, wie der Papst am Samstag, 25. November 2017, vor Teilnehmern eines Kurses der Römischen Rota klarstellte.

Franziskus plädierte damit verbindlich, dass ein Diözesanbischof im Rahmen seines pastoralen Amtes die Richteraufgabe persönlich wahrzunehmen habe. Dies sei ein konstitutives (das Wesen einer  Sache bestimmen) und unterscheidendes Merkmal des seit 2015 bestehenden verschlankten (verkleinerten, reduzierten) Eheverfahrens. Allein der Bischof habe kraft seiner Weihe die betreffende Vollmacht, betonte der Papst. Er verwies dazu auf die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils. Franziskus erinnerte weiter an die „absolute Evidenz (Deutlichkeit)“ der Beweisgründe für eine Ehenichtigkeit sowie den Konsens der beiden Partner in dieser Frage als unabdingbare Voraussetzungen für den verkürzten Verfahrensweg. Der Bischof müsse den Prozess unter Einbeziehung des Leiters seines Diözesangerichtes, eines Assessors und eines Ehebandverteidigers führen; falls in einer Diözese eigene Kirchenrechtsexperten fehlten, dürften Fachleute aus einem Nachbarbistum aushelfen.  Den gesamten Prozess einem bistumsübergreifenden Gericht zu übertragen, würde hingegen die Rolle des Bischofs auf die eines blossen Unterzeichners des Urteils reduzieren.

Der verkürzte Eheprozess muss nach den Worten des Papstes umgehend aufgenommen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ist dies nicht möglich, ist ein gewöhnliches Verfahren einzuleiten. Franziskus begründete die Forderung nach Unverzüglichkeit mit der „Barmherzigkeit“ gegenüber den Personen, die Klarheit über ihre  Ehe suchten. Der Papst bekräftigte auch, dass dieser Verfahrensweg für die Betreffenden leicht zugänglich und kostenfrei sein müsse.

OR Nr. 19 vom 11.05.2018, S. 4
Der Vatikan will die juristische Ausbildung im Blick auf Ehenichtigkeitsprozesse verbessern. Entsprechende Normen für akademische Einrichtungen und Studienordnungen veröffentlichte die Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 3. Mai. Kirchenrechtliche Fakultäten sollen künftig ein eigenes Diplom für Ehe- und Prozessrecht anbieten. Möglichkeiten einer fachlichen Ausbildung solle es auch für Mitarbeiter an Kirchengerichten geben, für deren Tätigkeit kein akademischer Abschluss erforderlich ist. Weiter sieht die Instruktion eine „angemessene Mindestausbildung“ für Berater in der Ehe- und Familienseelsorge vor. Für die Umsetzung der Vorgaben ist eine Frist bis  zum Wintersemester 2019/20 vorgesehen.

OR Nr. 28 vom 13.07.2018, S. 10
Mitteilung der Kongregation für das Katholische Bildungswesen
Kirchenrecht im Lichte der Reform des Eheprozessrechts

Um einige Zweifel über einen Abschnitt der von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen (für die Studieneinrichtungen) am 29. April 2018 erlassenen Instruktion zu den Studien des Kirchenrechts im Lichte der Reform des Eheprozessrechts zu zerstreuen, der sich auf die Kompetenz des Diözesanbischofs  bezieht, einen processus brevior einzuleiten (Nr. 2), hat der Heilige Vater in der dem Präfekten der genannten Kongregation am 5. Juni 2018 gewährten Audienz eine Änderung der entsprechenden Abschnitts eine Änderung des entsprechenden Abschnitts autorisiert, der durch den nachfolgenden Text, der als definitiv und authentisch zu betrachten ist, ersetzt wird:

Dabei können Personen genannt werden, die entweder direkt oder indirekt im Bereich des kirchlichen Prozesswesens, in den verschiedenen Ebenen, die mit der Aktivität von kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren in Verbindung stehen, beteiligt sind:

–   der Bischof, für den ca. 378, § 1, n. 5 verlangt, dass er „den Doktorgrad oder wenigstens den Grad des Lizentiaten in der Heiligen Schrift, in der Theologie oder im kanonischen Recht an einer vom Apostolischen Stuhl anerkannten Hochschuleinrichtung erworben hat oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren ist“ (8). Jene Kenntnis der mit der Offenbarung verbundenen wissenschaftlichen Disziplinen (auch ohne akademischen Grade), ist zusammen mit der sakramentalen Gnade der Bischofsweihe ausreichend, damit jeder Bischof, seiner Natur nach, vollständig befähigt ist, jeden Eheprozess einzuleiten, auch jenen kürzeren (9). Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Klugheit empfiehlt, dass sich der Bischof der Mitarbeiter bedient, die erfahrene Experten des kanonischen Rechts sind; das allerdings ist immer seinem völligen Ermessen, je nach den Umständen der einzelnen Fälle, überlassen.

(8) Cf. can. 180, n. 6 CCEO

(9) Wenn dies auch auf der Ebene des formalen Rechts sicher ist, soll nicht vergessen werden, dass der Bischof, insofern er von Gott gesandt ist, Hirte seiner Herde zu sein, mehr als jeder andere die Gnade und das Amt besitzt, das wahre Heil der Seelen zu beabsichtigen und zu verwirklichen und er deshalb fähig ist, Gerechtigkeit und Liebe, Wahrheit und Barmherzigkeit auch in diesem Feld der Ehe zu vermitteln, in dem viele die Brüchigkeit menschlichen Verfasstheit erleben.

Seetaler Bote Hochdorf LU vom 29.08.2019, N. 35, S. 3, Claudio Brentini
Die barmherzige Richterin

Schwester Nadja Bühlmann, Juristin und Kirchenrechts-Richterin, Kloster Baldegg, wurde neu in das Interdiözesane Schweizerische Kirchliche Gericht gewählt. Auszüge aus einem Interview:

  • In der zweiten Instanz, welche nicht mehr für ein einzelnes Bistum, sondern für die ganze Schweiz zuständig ist, sitzt Schwester Nadia
  • Die Kirchlichen Gerichte behandeln vor allem sogenannte Ehenichtigkeitsverfahren
  • Die Gründe für eine Nichtigkeit der Ehe seien vielfältig. Neben formalen Gründen, wenn zum Beispiel bei der Trauung keine Trauzeugen anwesend waren, gibt es die sogenannten Willensmängel
  • Also wenn jemand z. B. aus psychisch bedingten Gründen nicht fähig war, Rechte und Pflichten einer Ehe zu erkennen oder wahrzunehmen
  • Wie bei einem zivilrechtlichen Gericht haben die Kläger die Möglichkeit, das Urteil weiter zu ziehen. Die zweite Instanz ist zudem auch die höchste Instanz
  • Voraussetzungen klären: Vor dem eigentlichen Verfahren muss in einem unverbindlichen Gespräch mit den zuständigen Offizialiat des Bistum geklärt werden, ob die Voraussetzungen für ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren erfüllt sind. Danach kann ein formeller Antrag an das kirchliche Gericht gestellt werden

    →Familie      
    →Frauen

Eheannullierungen: wiederverheiratete Geschiedene

https://kath.ch/newsd/was-ist-eigentlich-das-problem-mit-den-wiederverheirateten-geschiedenen/

Kath. Wochenzeitung Baden Nr. 45 vom 9. November 2012, S. 4

Diskussion um wiederverheiratete Geschiedene in Belgien

Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard: Er würde befürworten, wenn wiederverheiratete Geschiedene keinen Religionsunterricht gäben und auch keine katholische Schule leiteten.

Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, sieht für wiederverheiratete Geschiedene nur eingeschränkt Berufschancen im katholischen Bildungsbereich. Er würde befürworten, wenn wiederverheiratete Geschiedene keinen Religionsunterricht gäben und auch keine katholische Schule leiteten, schreibt der Erzbischof von Mechelen-Brüssel in der Oktoberausgabe der Bistumszeitung „Pastoralia“. Dies sei eine Gewissensentscheidung. Die Betroffenen sollten sich überlegen, ob es angemessen sei, unter solchen Lebensumständen eine Schlüsselposition bei der Vermittlung der christlichen Lehre zu bekleiden. Eine Scheidung entspreche nicht der Unauflöslichkeit der Ehe, die von Jesus gewollt sei. Gleichwohl wolle er niemanden verurteilen.

Katholische Schulvereinigungen wiesen das Anliegen des Erzbischofs zurück. Die Leiterin des flämischen Sekretariats für katholischen Unterricht, Micke Van Hecke, sagte, Leonards Position sei nicht zeitgemäss. Es gebe im katholischen Unterrichtswesen seit langem Scheidungsfälle. Dies könne er nun nicht infrage stellen. Das Generalsekretariat für französischsprachigen katholischen Unterricht erklärte, der Vorschlag sei nicht mit dem geltenden Arbeitsrecht vereinbar. Es dürfte bei der Einstellung von Lehrern keine Diskriminierung geben.

Erzbischof Leonard betonte weiter, wiederverheiratete Geschiedene dürften nicht marginalisiert (ins Abseits schieben) und ausgeschlossen werden. Es sei die Aufgabe der Kirche, ihnen zuzuhören und mit ihnen zu beten. Die Gemeinschaft der Gläubigen wisse, dass die Betroffenen darunter litten, vom Kommunionempfang ausgeschlossen zu sein.

OR Nr. 47 vom 25.11.2016, S. 3
„Seelenheil“ als Massstab in Eheprozessen

Kirchliche Eherechtsverfahren müssen ihren Massstab nach Meinung von Papst Franziskus stets am geistlichen Wohl der Betroffenen nehmen. „Mit Blick auf eine gesunde Beziehung zwischen Gerechtigkeit und Liebe darf das Kirchenrecht nicht vom Grundprinzip des Seelenheils absehen“, sagte der Papst am 18.11.2016 im römischen Kirchengericht für Ehefragen, der Rota. Kirchengerichte müssten ein „spürbarer Ausdruck eines diakonischen Dienstes des Rechts“ sein.

Franziskus äusserte sich vor Bischöfen, die in den vergangenen Tagen einen Kurs über das erneuerte Eheprozessrecht in Rom absolvierten. Er verwies auf die Mahnung seines Vorgängers Paul VI. (1963-78), die Kirche müsse sich mit ihrer Verkündigung „ins Konkrete der Lebenssituationen und der Menschen begeben“. Der Papst weiter: „Das Seelenheil der uns anvertrauten Personen stellt das Ziel jede pastoralen Handelns dar“.

Die Kirche sei jenen nahe, die „wegen des Scheiterns ihrer Ehe der Gemeinschaft der Kirche fernstehen oder sich selbst ausserhalb sehen“, so Franziskus. Solche Personen blieben als Getaufte weiter Glieder der Kirche. Den Bischöfen obliege „die schwere Verantwortung des Amtes, das wir von Jesus als dem Göttlichen Hirten, Arzt und Seelenrichter erhalten haben, sie nie als getrennt vom Leib Christi zu betrachten, der die Kirche ist“. Die Oberhirten müssten sich „ihnen und ihrer ungeregelten Situation zuwenden“, so Franziskus weiter.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 50/2016 Dezember, S. 2
Patriarch zu Umgang mit Geschiedenen

In den Streit um den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der römisch-katholischen Kirche hat sich jetzt auch der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel ein geschaltet. Er rief dazu auf, einen Blick über Normen und Regeln hinauszuwerfen. Das Papstdokument „Amoris laetitia“, das eine Kontroverse innerhalb der Kirche auslöste, rufe „vor allem die Barmherzigkeit und das Mitleiden Gottes und nicht nur die moralischen Normen und kirchenrichtlichen Regeln von Menschen“ ins Bewusstsein, schreibt Bartholomaios I. in einem Gastbeitrag für die Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“. Bartholomaios I. ist der griechisch-orthodoxe Patriarch von Konstantinopel. Als Nachfolger des Apostels Andreas trägt er seit 1991 den Titel „Ökumenischer Patriarch“, der ihn zum Ehrenoberhaupt der orthodoxen Kirchen weltweit macht.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 1/23 2017 Dezember, S. 2
Kardinal Burke will Papst zurechtweisen

In der Debatte um den Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen könnte es zu einer neuen Eskalation kommen. Der frühere Kurienkardinal Raymond Leo Burke (WA: von Franziskus nach der Bischofssynode zurückgestuft: vom Präfekten [Kurienkardinal] der Apostolischen Signatur zum Kardinalpatron des Malteser-Ordens) kündigte in einem Interview mit dem amerikanischen Internetportal „LifeSiteNews“ eine formale Ermahnung von Papst Franziskus an, falls dieser seine Position nicht im Sinne der traditionellen katholischen Lehre präzisiere. Der Papst müsse auf das Schreiben antworten, in dem Burke und 3 weitere Kardinäle eine Klarstellung einiger Aussagen des Papstes verlangt hatten, sagte der amerikanische Kirchenjurist.

Kath. Wochenzeitung Baden CH 43/2017 Oktober, S.12
Polnische Bischöfe sagen Nein zur Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene.(…)

→Wiederverheiratete Geschiedene

Kath. Wochenzeitung Baden 20/2022 Mai, D. Schmidt
Begeisterte Selbstzerstörung

Bischöfe zelebrieren den Bruch mit der Lehre der Kirche und schauen zu, wie der Mensch sich selbst vernichtet. Erstmals war ein Weihbischof  an einer Segnung geschieden-wiederverheirateter und gleichgeschlechtlicher Paare anwesend. Der Essener Weihbischof Ludger Schepers hat seine Teilnahme an einer der "Liebe - gewinnt"-Segnungen zugesagt - zum Glück nur als einziger von einem halben Dutzend Bischöfen, die von den Initiatoren der Protestaktion angefragt worden sind. Dafür aber nicht weniger brisant, braucht er als Weihbischof doch das OK eines Ortsbischofs. Oder etwa nicht? 

→Christkatholische Kirche, Pfarrblatt 3-4/2024)

Ehescheidung, zivilrechtliche

https://ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/scheidung/scheidungsverfahren/

Katholische Wochenzeitung Baden 43/2014 Oktober, S. 10
USA: Ehen sind stabiler, als die Statistik aussagt
Familienforscherin: Scheidungsrate liegt weit unter offiziellen Zahlen

In den USA wird keineswegs jede zweite Ehe geschieden, und Christen haben auch keine ebenso hohe Scheidungsrate wie Nichtchristen, sondern eine wesentlich niedrigere. Zu diesem Ergebnis kommt die Familienforscherin Shaunti Feldhahn (Nordcross/Bundesstaat Georgia) nach 8 Jahre währenden Nachforschungen. – Sie fand heraus, dass die seit Jahren kolportierte (gerüchteverbreitete) Scheidungsrate von 50 % auf falschen Voraussetzungen und Projektionen beruht. Das Statistische Bundesamt habe in den siebziger Jahren festgestellt, dass es in einem Jahr 2,4 Millionen Ehen und 1,2 Millionen Scheidungen gab. Doch dabei blieben die 54 Millionen bestehenden Ehen unberücksichtigt. In Wahrheit liege die Scheidungsrate bei 31 %, schreibt Feldhahn in ihrem Buch „The Good News About Marriage“ („Die gute Nachricht über die Ehe“). Über die Ergebnisse berichtet jetzt das Schweizer Magazin „Factum“ (Berneck).

Der Glaube schweisst zusammen. Demzufolge liegt die Scheidungsrate unter regelmässigen Kirchgängern bei 15 bis 20 %. Wenn Christen ihren Glauben zusammen mit ihrem Ehepartner praktizieren, halbiert sich die Scheidungswahrscheinlichkeit. Sie sinkt noch weiter bei Paaren, die vor der Ehe nicht zusammenleben.  – Das sei eine Ermutigung für alle, besonders aber für Christen. Die falsche Behauptung, dass die Scheidungsrate von Christen etwa genau so hoch sei wie unter Nichtchristen, habe eine demoralisierende Wirkung. Viele zögen daraus den Schluss, dass der Glaube keinen Unterschied ausmache. Wenn man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit des Scheiterns der eigenen Ehe rechne, werde das Aufgeben zu einer leichteren Option. Ausserdem stelle es den Wert der Bibel in Frage, wenn es nach landläufiger Meinung nicht viel bringe, nach biblischen Massstäben zu leben.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 12.01.2015, S. 23, von Fabiana Seitz
Bis dass der Tod (oder das Gericht) uns scheidet.

Peter Naef, Leiter Zivilstandsaufsicht des Kantons Solothurn/CH, gibt Auskunft über Heirat und Scheidung von Frau und Herr Solothurner im Jahre 2014: (…)
2014: 1145 zivile Ehen geschlossen, 80 Ehen mehr als im Jahre 2013.
2014: 16 bei den gleichgeschlechtlichen Ehen, 2 mehr als im Vorjahr
In der Schweiz werden jedes Jahr um die 40’000 zivilrechtliche Bünde fürs Leben geschlossen, davon sind rund 700 zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Tendenz eher sinkend, wie das Bundesamt für Statistik verrät.

2014: zivilrechtliche Ehescheidungen im Kanton Solothurn: 530. Laut Bundesamt für Statistik sind vor allem junge Ehen scheidungsanfällig, jedoch ist auch ein Anstieg der Scheidungen nach einer längeren Ehedauer festzustellen. In Solothurn beträgt die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung um die 15 Jahre. Gesamtschweizerisch betrachtet hat die Scheidungshäufigkeit in den letzten Jahren zugenommen. So lag die Scheidungsziffer 1970 noch bei 15 %, heute erreicht sie 42 %. Es gehen also 42 vom 100 Ehen in die Brüche.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 7/2017, Februar, S. 5, kath.ch/kh
Offene Türen für Wiederverheiratete

Deutsche Bischöfe legen „Amoris laetitia“ weit aus: Im Streit um den Kommunionempfang für wiederverheiratete Geschiedene in der katholischen Kirche sind die deutschen Bischöfe für eine grössere Öffnung in begründeten Einzelfällen. Die Schweizer Bischöfe werden sich mit der praktischen Umsetzung von „Amoris laetitia“ Anfang März 2017 beschaffen.

„Eine Entscheidung für den Sakramentenempfang gilt es zu respektieren“, heisst es in dem mit Spannung erwarteten Bischofswort zum Papstschreiben „Amoris laetitita“, das die Deutsche Bischofskonferenz am 1. Februar 2017 veröffentlicht hat. Im internationalen Vergleich liefern die deutschen Bischöfe damit eine relativ weit gefasste Auslegung des heftig diskutierten Papstschreibens zur Bischofssynode zu Ehe und Familie. (…)

Schweiz am Wochenende, 05.01.2019, Basel, S. 25, Leif Simonson
Unsichere Zeiten, längere Ehen

Die Zahl der Scheidungen ist in den vergangenen 10 Jahren in der Region Basel  zurückgegangen. Dafür gibt es viele Erklärungen:

  • Momentan schweizweiter Trend der rückläufigen zivilrechtlichen Scheidungen
  • In Baselland heiraten im Schnitt rund 1’300 Paare, in Basel-Stadt etwa 900
  • Baselstadt 2008 bis 2017: von 530 auf 349 Scheidungen zurück
  • Baselland 2008 bis 2017: von 698 auf 492 Scheidungen zurück
  • Paartherapeutin Nicole Denzler: heute sehnen sich immer mehr Menschen nach Verbindlichkeit
  • Die digitale Welt ist schneller und teilweise unzuverlässiger geworden. Demgegenüber steht der Wunsch nach Stabilität und Kontinuität, auch in der Beziehung.
  • Die jungen Paare diskutieren vermehrt über ihre Aufgabenteilung im gemeinsamen Alltag, um einen Weg miteinander zu suchen
  • Hinzu kommt eine grössere Offenheit, sich professionellen Rat zu holen. Dies könnte möglicherweise auch ein Verdienst der weiblichen Emanzipation sein
  • Die Frauen seien meist früher unzufrieden mit der Beziehung als die Männer, und die Probleme anpackten
  • Je früher die Probleme in einer Partnerschaft angesprochen würden, desto besser seien die Chancen, die Beziehung wieder in richtige Bahnen zu lenken
  • Pfarrer Luka Michel, Arisdorf BL: Ich glaube, es hat eine „Flurbereinigung“ stattgefunden. Früher hätten die Leute geheiratet, weil es gesellschaftlich üblich war. Heute sind  sie überzeugt davon (…)
  • Doch auch der positive Trend vermag nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch immer ein grosser Teil der Ehen in die Brüche geht.
  • Psychologieprofessorin Pasqualina Perrig-Chiello: die Frau stösst meist den Trennungsprozess an. Neun Zehntel der Frauen gaben an, Schwierigkeiten in der Beziehung angesprochen zu haben. Das tat nur gerade ein Fünftel aller Männer
  • In 80 % der Fälle war die fehlende Kommunikationsfähigkeit der Mannes für die Trennung verantwortlich
  • Auch das zunehmende Alter stelle eine Gefahr für die Ehe dar. Männer würden zunehmend sanfter, Frauen aufmüpfiger und selbstbewusster – eine Herausforderung für beide
  • Rezepte gegen Scheidungen aber wird es nie geben. Genauso wenig wie Vorhersagen dazu, ob eine Beziehung ewig hält

So oft wurde in Baselland und Basel-Stadt geheiratet und zivilrechtlich geschieden:
(Hochzeiten in Baselland und Basel-Stadt konstant, zivilrechtliche Scheidungen rückläufig)

Anzahl Ehen und zivilrechtliche Scheidungen beider Kantone zusammen:

Jahr          Eheschliessungen        Zivilrechtliche                   Geschieden
                 Baselstadt/Baselland    Scheidungen                    in %

2008         2294                             1228                                 53,53 %
2009         2321                             1159                                 49,93 %
2010         2356                             1332                                 56,53 %
2011         2297                             1002                                 43,62 %
2012         2315                             1038                                 44,83 %
2013         2076                               970                                 46,72 %
2014         2169                               951                                 43,84 %
2015         2128                               937                                 44,03 %
2016         2176                               983                                 45,17 %
2017         2177                               841                                 38,63 %

Quellen: Statistische Ämter der Kantone Baselland und Basel-Stadt

→Familie             
→Hochzeit

Eheschliessung im Vatikan

Die kirchliche Ehe geht über das Eheamt des Vatikans. Die Eheschliessung kann im Vatikan oder ausserhalb erfolgen. Die zivile Ehe erfolgt über das Eheamt des Vatikans und die Schweizer Botschaft in Rom. Das ganze Procedere sei, nach Aussagen der Gardisten, kompliziert.

→Sch, Schweizergarde

Ehrentitel, Päpstliche

  • Päpstlicher Kaplan, auch Päpstlicher Ehrenkaplan, auch Kaplan, auch
    Ehrenkaplan Seiner Heiligkeit (rangtiefste Stufe): Ein Päpstlicher Kaplan
    wird mit „Monsignore“ angeredet und darf in und ausserhalb des
    Gottesdienstes einen schwarzen Talar (Rock) mit violetten Knöpfen und
    ein violettes Zingulum (einen Bauchgurt) tragen.
  • Päpstlicher Ehrenprälat, auch Prälat bzw. Ehrenprälat Seiner Heiligkeit
    (Prälat = Vorsteher), hier der Ehrenprälat Alfred Vanneste, 2009, geistlicher Würdenträger der katholischen Kirche, dem eine bestimmte oberhirtliche Leitungsgewalt übertragen ist.
    Alfred Vanneste im Ehrenprälaten-Habit:
  • Der Päpstliche Ehrenprälat darf im Gottesdienst die violette Chorkleidung und
    ausserhalb einen schwarzen Talar mit violetten Knöpfen und violettem
    Zingulum tragen. Die Anrede „Monsignore“ ist weiterhin korrekt, allerdings
    kann man wahlweise auch „Hochwürdigster Herr Prälat“ sagen.
  • Apostolischer Protonotar (höchste Stufe der Ehrentitel)  Ursprünglich
    waren es nur die sieben in der römischen Kurie tätigen Notare. Der Titel
    zählt noch zu den Ehrenprälaten. Der Apostolische Protonotar darf
    zusätzlich zur Kleidung des Päpstlichen Ehrenprälaten einen violetten
    seidenen Umhang tragen. Er ist Mitglied der Päpstlichen Familie. Alle Träger dieser drei Ehrentitel werden im →Annuario Pontificio aufgeführt. Pronotarweihe

Eid

https://bibelwissenschaft.de/ressourcen/wibilex/altes-testament/eid-schwur-at
https://de.wikipedia.org/wiki/Eid

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 18.05.2017, S. 6 Inland. Benjamin Rosch
Neid auf den Eid

Neues Zollgesetz: Derzeit werden sämtliche Grenzwächter und Zöllner auf das neue Zollgesetz eingeschworen – wortwörtlich.

Die Bundesräte tun es ganz bestimmt, von den Polizisten zumindest viele, Soldaten alle, wenn auch nur im Aktivdienst: Die Rede ist vom Schwören. Das Ablegen eines Eids hat eine lange Tradition in einem Land, das sich amtlich die Schweizerische Eidgenossenschaft nennt. Ausgerechnet den Grenzwächtern war diese feierliche Pflicht bisher verwehrt. Ausgerechnet dem grössten nationalen, zivilen Sicherheitsorgan. Die Grenzwächter kannten nur eine Brevetierung, mit der sie vom Rang des Aspiranten zum Mitglied des Korps aufstiegen.

Ein Umstand, der jetzt korrigiert wird. Denn die Einführung des neuen Zollgesetzes  vom vergangenen Sommer nimmt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zum Anlass, sämtliche 3’000 Grenzwächter auf das neue Gesetz schwören zu lassen. Doch nicht nur die: Vereidigt werden alle Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), welche „polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen“ anwenden, wie EZV-Sprecher David Marquis sagt.

Die Polizei war auch das Vorbild für diese neue Tradition. „Die Anpassung des Zollgesetzes ist eine Annäherung an die Gepflogenheiten bei anderen Polizeiorganen, namentlich an die Kantonspolizeikorps“, sagt Marquis. Die EZV verspricht sich davon, dass ihre Mitarbeitenden „die ihnen übertragenen Arbeiten mit Sorgfalt ausführen und die Interessen des Bundes wahren.“

Dazu werden nun an verschiedenen Orten in der Schweiz Vereidigungen durchgeführt. Das GWK nutzt diese Gelegenheit zu einer „schlichten Feier von rund 45 Minuten Dauer, bei welcher wenige interne Referenten auftreten. Danach finde ein einfacher, alkoholfreier Apéro statt. Die Aussagen eines Grenzwächters gegenüber der Nordwestschweiz, wonach für den zweistündigen Aufwand den Mitarbeitern ein Diensttag angerechnet würde, will Marquis hingegen nicht bestätigen; die Vereidigung erfolge während der Arbeitszeit.

Wer sich bei seinem Zeugnis auf das Gesetz im Übrigen nicht auf Gott beziehen will, der darf alternativ auch ein Gelöbnis ablegen. „Im Gegensatz zum Eid hat das Gelübde keinen religiösen Bezug. Vor dem Gesetz sind in der Schweiz Eid und Gelübde gleichwertig.“

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 35/2018 August, S. 2
Was ist ein Eid?

Ein Eid (oder Schwur) ist das mündliche Versprechen, eine Verpflichtung zu erfüllen oder die Wahrheit zu sagen. Als Garanten des Eides werden menschliche Autoritäten oder Gottheiten angerufen. Die Strafe der Gottheit für einen gebrochenen Eid ist der Fluch. Das Alte Testament berichtet an vielen Stellen von Eiden. Der Bund Israels mit Jahwe erscheint als kollektiver Eid des Volkes Israels. Auch Jahwe selbst leistet Eide, um seine Zusagen zu verbürgen. Das Buch Jesus Sirach warnt: „Ein Mann, der viel schwört, ist voll von Gesetzeslosigkeit“ (23,11). In der Bergpredigt gibt Jesus die Weisung, überhaupt nicht zu schwören (Mt 5,33 ff.).

→Startseite, Schweizergarde: Vereidigung,
    Hintergrundinformationen, 9. Der Schwur des Gardisten...

Eid des Schweizergardisten

Der Kaplan der Garde liest vor:

„Ich schwöre, treu, redlich und ehrenhaft zu dienen dem regierenden Papst … und Seinen rechtmässigen Nachfolgern, und mich mit ganzer Kraft für Sie einzusetzen, bereit, wenn es erheischt werden sollte, selbst mein Leben für Sie hinzugeben. Ich übernehme dieselbe Verpflichtung gegenüber dem Heiligen Kollegium der Kardinäle während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles.

Ich verspreche überdies dem Herrn Kommandanten und meinen übrigen Vorgesetzten Achtung, Treue und Gehorsam.

Ich schwöre, alles das zu beobachten, was die Ehre meines Standes von mir verlangt.“

Schwur des Gardisten auf die Gardefahne in seiner Muttersprache:
„Ich (Grad und Familienname) schwöre, all das, was mir soeben vorgelesen wurde, gewissenhaft und treu zu halten, so wahr mir Gott und seine Heiligen Patrone helfen.“

Der Wahlspruch der Garde, "Taper und treu", ist nur zur Hälfte im Eid vertreten. Es fehlt das Wort "Tapfer".

→Vereidigung 2020

Video: Vereidigung 2021, Dauer 1.34.08. Kommentar Mario Galgano:
https://www.vaticannews.va/de/vatikan/news/2021-05/schweizergarde-vereidigung-feier-graf-widmer-schwur-rede-dienen.html

→Startseite, Schweizergarde: Vereidigung Hintergrund-
    Informationen, 9. Der Schwur des Gardisten...
→Startseite, Wahlspruch der Schweizergarde (Vorschlag zur Änderung)

Eidgenossen

→Reisläufer       
→Startseite, Schweizergarde: Geschichte der Schweizergarde
   (Pfarrer Aloys von Euw)

Eigeninteressen

→Korruption

Einbalsamierung des Papstleichnams

Eingänge/Ausgänge des Staates der Vatikanstadt

  1. Vicolo del Perugino: hinter S. Marta, besetzt durch das Korps der Gendarmerie SCV.  Güterverkehr, Autoverkehr Angestellte (Pietro Perugino, im Bild, italienischer  Maler, * um 1448, + 1523, Lehrer Raffaels)
  2. Sant’ Uffizio (Petriano) auf italienischem Boden, aber auf vatikanischem Hoheitsgebiet: Schweizergarde, allg. Autoverkehr,    Besucher/Angestellte
  3. Arco delle campane (Carlo Magno), Schweizergarde, Besucher Scavi (Ausgrabungen) und Campo Santo, Gärten, Vatikan, kein Autoverkehr
  4. Portone di Bonzo, Schweizergarde, Besucher nördliche Vatikanseite, Papstpalast, Audienzbillette, nur Fussgänger. Besucher Papstpalast. Jungverheiratete.
  5. St. Anna, Schweizergarde, grosser Fussgänger- und  Autoverkehr. Morgens ab 05.45 ergiesst sich der Autoverkehr (Vatikanangestellte gehen an die Arbeit, Gütertransport  für Druckerei und Annona.). Besucher für den wirtschaftlichen Teil des Vatikans, Ärzte, Ambulatorium, Post, Apotheke, Annona. Bis 01.15 Uhr offen.
  6. Santa Rosa, Piazza Risorgimento, B. di Michelangelo.  Nur Angestellten-Ausgang zu Mittag und nach Feierabend, zzt. 2 x 2 Stunden geöffnet, 1230-1430, 1630-1830. Kein Eingang. Besetzt durch das Korps der Gendarmerie SCV

Insgesamt sind 16 Türen im Mauerwerk der Grenze des Vatikanstaates (nicht verbindlich).

Die Eingänge sind verschieden offen. Für Einlass Klingel läuten. Einige schliessen um 20.00 Uhr, St. Anna als letztes um 01.15 Uhr, ab 05.45 Uhr offen.

Die Garde führt an ihren 4 Eingängen ein Tages-Journal und beschreibt, was alles passiert. Auch alle Personen, die nach Torschluss   ein- und austreten, werden namentlich in das Journal eingetragen. Die Journale gehen dann an alle Gardeoffiziere und werden nachher archiviert. Früher (60er-, 70er Jahre) mussten die Personen, die nach Schliessung der Tore eintraten (Priester), schriftlich an das Staatssekretariat gemeldet werden.

Neu: Neue Normen für die vatikanische Staatsbürgerschaft, zum Wohnrecht und zum Zugang zum SCV:

→E, Erweiterte Themen: Eingänge Vatikanstadt (mit Fotos)

Einheit der Christen

https://de.wikipedia.org/wiki/Einheit_der_Kirche

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 9/2016, Februar, S. 1, Alois Schuler
Christenverfolgung bringt Moskau und Rom zusammen. Erste Begegnung eines Patriarchen von Moskau mit einem Papst seit der Kirchenspaltung vor 1000 Jahren.

Die 14 selbstständigen orthodoxen Kirchen bilden mit rund 220 Millionen Mitgliedern die drittgrösste christliche Konfessionsfamilie nach den Katholiken und den Protestanten. Dem Moskauer Patriarchat unterstehen dabei rund drei Viertel aller Orthodoxen. Entsprechend bedeutsam ist das erste Zusammenkommen eines Papstes mit einem Patriarchen von Moskau. Patriarch Kyrill und Papst Franziskus trafen sich am 12. Februar 2016 im Flughafengebäude von Havanna/Chile. – Mit einer gegenseitigen Exkommunikation von Papst Leo IX. und Patriarch Michel I. von Konstantinopel trennten sich Ost- und Westkirche im Jahre 1054. Die gegenseitigen Bannsprüche wurden erst 1965 von Papst Paul VI. und Athenagoras, damals Patriarch von Konstantinopel, dem innerhalb der Orthodoxie ein Ehrenprimat zukommt, zurückgenommen. (…)

Einkaufsmöglichkeiten im Vatikan 

→Annona   
→Bahnhof

Einwohner/innen des Vatikanstaates

Stichtag 31. Dezember 2005: Im Staat der Vatikanstadt leben 557 Einwohner/innen (Staatsbürger). Dabei handelt es sich um 58 Kardinäle, 293 Kleriker (Mitglieder von päpstlichen Einrichtungen), 62 weitere Kleriker, 101 Mitglieder der Schweizer Garde und 43 Laien. Dazu wohnen etwa 50 Residenti im Vatikanstaat; Personen ohne vatikanischen Arbeitsauftrag, wohl aber als Angestellte eines Vatikanbürgers. Beispiel: Eine Ordensschwester als Haushaltangestellte bei einem Kardinal (Papst Franziskus hat nichts übrig für Putzen und Bügeln von Ordensschwestern bei Würdenträgern).

Einwohner/innen: normalerweise zwischen 550 bis 650, was da sind: Schweizergarde, hohe Beamte und Priester vom Staat und dem heiligen Stuhl mit Servicepersonal.  Wenige Gendarmen, Campo santo teutonico, Berufe, die die Anwesenheit erfordert (z. B. Chef Gendarmerie, Besetzung  Ambulatorium, Apotheke) usf.

→Staatsbürgerschaft (unter Bürgerschaft)
→Angestellte 2006  
→Bürger

Alexander Smoltczyk, Vatikanistan
Das Staatsvolk des Vatikans bestand im Jahre 2007 aus 546 Bürgern, davon 56 Kardinäle, ein Papst, 298 Funktionäre des Heiligen Stuhles mit diplomatischem Status, 61 andere geistliche Würdenträger, 98 Schweizergarden und 41 Laien, davon 21 weiblichen Geschlechts. 249 Nichtbürger haben ebenfalls das Recht, im Vatikan zu wohnen. In den exterritorialen Gebieten ausserhalb der Mauer leben noch einmal 3’100 Menschen, Seminaristen, Dozenten, Hausmeister, Mönche oder Nonnen. Weil manche Besitzer eines SCV-Passes ausserhalb der Mauern Quartier genommen haben und die Nuntien sowieso im Ausland residieren, beträgt die Zahl der tatsächlich im Vatikan lebenden Menschen 467. Anders gesagt, mit einer Siedlungsdichte von 1061 Einwohnern pro km2 ist der Vatikan einer der dicht besiedelsten Staaten der Erde. In der weltweiten Liste liegt er auf dem 7. Platz, gleich hinter Bangladesch. Die Geburtenrate liegt mit 0,0018 nur knapp über derjenigen der Antarktis. Seit 2005 wird durchschnittlich ein Kind pro Jahr geboren, allesamt von Unteroffiziers- und Offiziersfrauen der Schweizergarde.

OR Nr. 10 vom 11.03.2011
Derzeit besitzen 572 Personen die vatikanische Staatsbürgerschaft, 221 Personen wohnen auf vatikanischem Gelände, ohne Staatsbürger zu sein.

Eisenbahn des Kirchenstaates

→Bahnhof
→Rom (neuer Jasminweg ab Stazione San Pietro bis Vatikaneingang: die zweite Spur wurde freigelegt)
→Bahnhof: 3. Website: passeggiata del gelsomino

https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahn_im_Vatikanstaat
https://structurae.net/de/bauwerke/vatikanische-staatsbahn/medien

Eisheilige

https://de.wikipedia.org/wiki/Eisheilige
https://saemereien.ch/blog/Eisheilige

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 09.05.2018, S. 4, Kelly Spielmann
Die Scheinheiligen stehen vor der Tür

Frost. Am Freitag beginnen die Eisheiligen. Doch das Datum ist falsch – und überhaupt stimmt die Wetterregel aus dem Mittelalter nicht mehr.

„Vor Nachtfrost du nie sicher bist, bis die Sophie vorüber ist.“ Gemeint ist in dieser alten Bauernregel die „kalte Sophie“, die am 15. Mai das Ende der am Freitag beginnenden Eisheiligen markiert. Die 4 Heiligen Mamertus, Pankratius, Servatius und Bonifatius sollen der Sage nach an ihrem jeweiligen Namenstag vom 11. bis zum 14. Mai im gesamten mitteleuropäischen Raum für Bodenfrost und Kälte sorgen. Sophia von Rom bringt als letzte Heilige einen frostigen Tag, bevor mit der zurückkehrenden Sonne das Vieh auf die Wiese kann. Für Hobbygärtner ein wichtiges Datum, denn viele Pflanzen sollten erst nach dem letzten Bodenfrost nach draussen. Doch entspricht die alte Bauernregel überhaupt der Wahrheit?

Chaos mit Kalenderwechsel. Wie sich herausstellt, sind die Eisheiligen – jedenfalls heute – auf mehreren Ebenen ein Mythos. Einerseits sind die Daten, welche heute als die Eisheiligen gelten, nicht korrekt: Die Bauernregel stammt aus dem Mittelalter, noch vor der Umstellung auf den gregorianischen Kalender von 1582. Umgerechnet in den heute gültigen gregorianischen Kalender, sollten die Eisheiligen erst am 19. Mai beginnen. Die kalte Sophie würde den Boden demnach am 23. Mai ein letztes Mal in der Saison gefrieren lassen. An diesen Tagen gibt es laut Statistiken von Meteo Schweiz nur eine minime, aber keine besondere Häufung von Bodenfrost. Etwas häufiger gibt es aber auch im Zeitraum vom 14. bis zum 16. Mai Frost, was weder im gregorianischen noch im julianischen Kalender mit den Eisheiligen zusammenfällt. Besonders häufig gibt es lediglich am 7. Mai Bodenfrost.

Dagegen gibt es in den Tagen nach dem 11. Mai, die fälschlicherweise als Eisheilige gelten, nicht häufiger Bodenfrost als an anderen Tagen des Monats. Messungen von 1965  bis heute zeigen, dass nur bis Mitte April regelmässig der Boden friert. Im Mai gibt es zwar seit über 40 Jahren fast jährlich Bodenfrost – diese Frosttage fallen jedoch nur selten auf die Daten der Eisheiligen und verteilen sich willkürlich über den gesamten Monat. Dass der Boden im Mai ab und zu gefriert, ist also ganz normal – die Bauernregel aus dem Mittelalter jedoch ist falsch.

Früher war die Prognose korrekt. So fern von der Realität die Regel heute scheint, so zuverlässig war sie früher. Denn bis 1850 konnte man fast darauf wetten, dass die Frosttage eintraten. Dies jedoch an den falschen Eisheiligen, zwischen dem 11. und dem 15. Mai. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts fror der Boden noch in rund 7 von 10 Jahren ein, bevor das Phänomen im Laufe der Jahrzehnte immer seltener auftrat. Dies deckt sich mit der Entwicklung der Durchschnittstemperaturen in Mitteleuropa während dieses Zeitraums.

Voraussetzung für typisches Eisheiligenklima ist eine spezifische Wetterlage. Ein Hochdruckgebiet muss sich über dem Ostatlantik oder Grossbritannien befinden, über dem Baltikum oder der Ostsee muss zur gleichen Zeit ein Tiefdruckgebiet herrschen. Durch diese Bedingungen strömt die maritime, kalte Polarluft von Skandinavien zum Mittelmeer, wodurch in Mitteleuropa Kälte und Frost entstehen. Diese Lage herrscht zurzeit nicht – die Eisheiligen werden demnach auch dieses Jahr keinen Frost bringen. Verlässt man sich auf die Wetterprognosen, können die Pflanzen also jetzt bereits nach draussen.

→R, Erweiterte Themen: Römisches Jahr

Elektrizitätswerk des Vatikans

→Wasser

Elektrofachgeschäft im Vatikan

→Kleidergeschäft            
→Bahnhof

Elemosineria Apostolica  (Almosenamt)

Emblem des Heiligen Stuhles

England

(König Heinrich VIII.)
→Geheimarchiv

https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_VIII._(England))

Englisch Andreas: FRANZISKUS und das Erbe

Englisch Andreas, FRANZISKUS, Zeichen der Hoffnung
Vom Erbe Benedikts XVI. zur Revolution im Vatikan
1. Auflage 2015, btb, ISBN 978-3-442-74880-8
Auszüge mit Seitenangabe

Seite 21: Papstwahl von Franziskus
Das Oberhaupt der Kardinäle, Kardinal Giovanni Battista Re, fragt Bergoglio, ob er die Wahl annehme. Das tut er und gibt dann eine überraschende Antwort auf die Frage, wie er sich nennen wolle: „Franziskus.“ Noch nie hiess ein Papst Franziskus. Das ist ein Paukenschlag. Ausgerechnet ein Papst nennt sich nach dem Hungerleider aus Assisi. Was für eine kolossale Ohrfeige das für die Kurie bedeutet, versteht auf Anhieb jeder, der wenigstens im Kreis der Gäste gehörte, die in der Vergangenheit an den Festivitäten der Kurie teilnehmen durften. Der langjährige Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano, der die Kurie massgeblich prägte, liess etwa zur Feier des Beginns seiner Amtszeit ein komplettes Orchester zu einem prächtigen Fest in die Vatikanischen Gärten einfliegen. Den Kurienkardinälen, die ihre Mercedes-S-Klasse-Limousinen schätzen, schaudert bei der Vorstellung, was der neuer Papst in wenigen Minuten vor den Gläubigen wohl sagen wird.

Seite 30: →Korruption
Korruption und Geldwäsche in Vatikan und Kirche

Das Unheil nimmt mit dem letzten Tag des Jahres 2011 seinen Lauf: Am 31. Dezember stirbt Don Luigi Maria Verzé im gesegneten Alter von 93 Jahren. Der charismatische Gründer des Grosskrankenhauses San Raffaele in Segrate bei Mailand galt viele Jahre als ein leuchtendes Beispiel für einen aufopferungsvollen Priester. Doch kurz nach dem Tod von Don Verzé brechen alle Dämme: Mitarbeiter und Weggefährten packen aus und verraten, wer der Priester wirklich war. Er soll mit regelrechten Mafiamethoden gearbeitet, Drohungen und Erpressungen eingesetzt haben, um Baugrundstücke zu erhalten, die an die Ländereien des Krankenhauses grenzten und deren Besitzer nicht verkaufen wollten. Im Jahre 1976 war Don Verzé wegen Anstiftung zu Korruption zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, 1988 wegen Verstosses gegen das Baugesetz und Missachtung von Baugenehmigungen ein weiteres Mal. Doch damit nicht genug. Der Priester hatte ganz offensichtlich einen fatalen Hang zur Prasserei. Nach seinem Tod tauchten erste Fotos auf, die ihn in Feierlaune im Wellness-Schwimmbad eines Luxusressort in Brasilien zeigen. Er verbrachte dort keineswegs nur seinen Urlaub, die Anlage gehörte zu seinem Krankenhaus-Imperium. Um nicht die Unbequemlichkeiten eines Linienfluges nach Brasilien auf sich zu nehmen zu müssen, flog der Priester in einem Privatjet, um komfortabel in sein Resort zu gelangen.

Rettung der finanziellen Situation: Um Kardinalstaatssekretär Bertones Plan, das San-Raffael-Krankenhaus zu retten und in die Tat umsetzen zu können, benötigt er Geld, viel Geld. Mindestens jedoch sofort 200 Millionen Euro und dann weitere 800 Millionen. Auftreiben soll das Geld natürlich die Vatikanbank. (…)

Seite 33:
Der Aussenminister im Vatikan, Bischof Carlo Maria Viganò
→Feu-Fi, Erweiterte Themen: Finanzen  Heiliger Stuhl und Staat der Vatikanstadt

Seite 59: Papst in den Favelas
Wie man das macht, sich in Südamerika an die Seite der Menschen zu stellen, hatte Karol Wojtyla mit einer geradezu unerhörten Geste gezeigt. Er hatte ein Armenviertel in Rio de Janeiro (Januarfluss) besucht, das nur ein paar hundert Meter von einem Luxushotel und dem berühmten Strand von Copacabana entfernt liegt. Angesichts der erschütternden Armut schenkte der Papst seinen Siegelring, den Ring des Fischers, einer alleinerziehenden Mutter und ihren Kindern. Das war ein Skandal für die Kurie, das war noch nie vorgekommen. Der Ring des Papstes, der Fischerring, ist das Zeichen der Würde des Papstes, er muss nach seinem Tod zerstört werden. Ihn wegzuschenken war undenkbar. Auch wenn die Kurie den rebellischen Papst aus Polen für diese Geste auf Jahre immer wieder rügen wird, bei den Menschen in Lateinamerika hinterlässt das einen gewaltigen Eindruck.

WA: Text mit Bild aus dem L’Osservatore Romano: „Papst Johannes Paul II. besuchte bei seinem ersten Pastoralbesuch in Brasilien im Jahre 1980 eine Familie, die in den „Favelas“ lebt. Tief beeindruckt von der Armut, in der die Menschen dort ihr Dasein fristen, schenkte er dem Pfarrer, Don Italo Coetho, seinen Ring, damit er mit dessen Verkaufserlös die Ärmsten unterstütze. 

Seite 78: Einer der ohnmächtigsten und schwächsten aller Päpste
Ungewöhnlich ist an diesem Vormittag (11.02.2015, Eröffnung des Rücktritts von Benedikt XVI.) im Vatikan nur eines: die Präsenz des Oberhauptes, also des Dekans der Kardinäle und langjährigen Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano (*1927). Dass der alte Herr zu einer relativ banalen Versammlung kommt, bei der es um Seligsprechungen geht, erscheint von Anfang an bemerkenswert. Sodano hat sich rar gemacht in den zurückliegenden Jahren, aber jetzt steht er da in dem Raum, und unsicher sucht Papst Benedikt XVI. seinen Blick.  Später werden sich viele fragen, warum der liebe Gott Joseph Ratzinger diese letzte Schmach, diese letzte Prüfung, nicht erspart hat. Jeder Theologe im Vatikan wäre an diesem Tag, an dem Benedikt XVI. seinen Rücktritt erklärte, persönlich bis ins Mark erschüttert gewesen darüber, dass die Epoche der grossen Theologen auf dem Thron Petri jetzt zu Ende ging. Jeder Theologe hätte angesichts der Lebensleistung des Joseph Ratzinger alles getan, um ihm diesen Abschied so leicht wie möglich zu machen und ihm das Gefühl zu geben, einen der ganz grossen Denker in der Geschichte der katholischen Kirche gewesen zu sein. Aber Benedikt XVI. hat keinen Theologen vor sich, sondern einen Politiker, dem langjährigen Chef des Staatssekretariates, der wie kein anderer dafür gesorgt hat, dass dieser Papst aus Deutschland als einer der ohnmächtigsten und schwächsten aller Päpste in die Geschichte der Kirche eingehen wird. Benedikt XVI. muss an diesem Tag seinen Rücktritt dem Dekan der Kardinäle mitteilen, dass ab 28. Februar 2013, 20.00 Uhr, der Thron des Papstes frei sein wird.

Seite 98: Rücktritt Benedikt XVI. (Siehe auch: →Papstrücktritt)
In den Stunden nach dem Rücktritt Benedikt XVI. meinte man unisolo, leicht zu erkennen zu können, warum der Papst zurückgetreten sei. Der Papst hatte zwei Gründe genannt, und auf den ersten stürzten sich nun alle Kommentatoren. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel beglückwünschte den Papst zu dem mutigen Schritt, angesichts des Schwindens seiner Kräfte zurückzutreten. Die ganze Welt schien sich auf die Tatsache geeinigt zu haben, dass der 85-jährige Papst zurückgetreten war, weil er sich einfach zu schwach gefühlt habe für sein Amt. Aber das stimmte nur zum Teil. Papst Benedikt XVI. hatte neben der körperlichen Schwäche noch einen zweiten Grund genannt, und der ist weit überraschender als der erste. Im lateinischen Originaltext heisst es, dass „vigor quidam corporis et animae necessarius est“, dass also eine gewisse Kraft des Körpers („corporis“) notwendig ist für ein schwieriges Amt, aber auch eine gewisse Kraft der Seele („animae“), die er nicht mehr habe. Das war die Kraft, die dem Papst abhandengekommen war, und sie war ihm abhandengekommen, weil er allein gelassen worden war. (…) Gemessen am körperlichen Zustand des Karol Wojtyla gegen Ende seines Pontifikates war Benedikt XVI. an seinem letzten Arbeitstag als Papst, am 28. Februar 2013, das blühende Leben.

Seite 117: Petrus war selbstverständlich verheiratet
→Zölibat

Seite 126: Sexmonster und Ordensgründer Marcial Maciel Degollado
→Skandale ? →Gruppierungen (Legionäre Christi)

Seite 126: Los Angeles: über 660 Millionen US-Dollar für Missbrauchs-Opfer bezahlt
Wenige Tage vor der Ankündigung des Rücktritts von Papst Benedikt XVI. hatte der Erzbischof von Los Angeles eine Lawine losgetreten. Hätte er gewusst, dass Papst Benedikt XVI. kurz vor einem Rückzug stand und ein Konklave einberufen werden musste, hätte er diesen Schritt sicher nicht getan. Aber so entschloss sich Erzbischof José Gómez am 1. Februar 2013 in Los Angeles, der grössten Diözese der USA und einer der grössten der Welt,  zu einem beispiellosen Schritt. Statt sich wie üblich für das Lebenswerk seines Vorgängers Roger Michael Kardinal Mahony (*1936) zu bedanken, erklärte er, dass er seinen Vorgänger keineswegs verehre, sondern ihn wegen der Vertuschung von Fällen sexuellen Missbrauchs von allen Ämtern ausschliesse. Gleichzeitig warf Gómez den Weihbischof Thomas Curry hinaus. Curry hatte zusammen mit Mahony systematisch versucht, die Strafverfolgung von Priestern, die sich an Kindern und Jugendlichen sexuell vergangen hatten, zu vereiteln. Für den guten Erzbischof José Gómez war das ein mutiger Akt, er wollte endlich einen Schlussstrich ziehen, auch wenn dabei einer der bekanntesten amerikanischen Kardinäle sein Ansehen restlos verlieren würde. In Los Angeles waren 2007 schliesslich Entschädigungen an die Opfer in Höhe von über 660 Millionen US-Dollar gezahlt worden, was die Diözese an den Rand eines Bankrotts brachte.

(WA: Man muss Kardinal Mahony Schützenhilfe leisten: Das war die Philosophie von Papst Wojtyla und Kardinal Ratzinger, Glaubenskongregation, alle Missbräuche zu verschweigen und unter den Teppich zu kehren. Alle Kardinäle und Bischöfe hatten sich daran zu halten. →Missbrauchsfälle, erste Abteilung

Seite 262: Der politische Tiefpunkt von Benedikt XVI.
Der politische Tiefpunkt Papst Benedikt XVI. ist im Januar 2009 der Tag, an dem Israel mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum Vatikan drohte, nachdem er einen Holocaust-Leugner rehabilitierte (das Ansehen wieder herstellen) und dessen Exkommunikation aufgehoben hatte. Israel nahm dem Papst aus Deutschland einfach nicht ab, dass er nicht wusste, dass Bischof Richard Williams im Visier der kanadischen Justiz  stand, weil er kategorisch den Holocaust (Tötung einer grossen Zahl von Menschen, besonders der Juden in der Zeit des Nationalsozialismus 1933-45) in öffentlichen Ansprachen geleugnet hatte. Einem Papst aus Deutschland durfte das nicht passieren. Auch die Reise nach Israel im Mai 2009, vor allem Benedikts Rede in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem (hebräisch: Denkmal und Name), sollte als Enttäuschung gewertet werden. In Gestalt von Papst Franziskus wird der Vatikan jetzt neu damit beginnen müssen, eine Brücke zu dem Land zu bauen, auf dessen Territorium der Jude Jesus von Nazareth gelebt und gewirkt hat.

Seite 289: Einer der grösster Skandale
Mit den ultrakonservativen Gruppen der Kirche (siehe unter „Gruppierungen“) hat Papst Franziskus nichts zu tun. Er kennt zwar die Bewegung der „Brüderschaft Pius X.“, die Anhänger von Marcel Lefebvre, auch den Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson, der in Argentinien ein Seminar leitete und dessen Rehabilitierung durch Papst Benedikt XVI. einer der grössten Skandale des Pontifikates des Deutschen war. Aber Bergoglio stellte immer klar, dass er mit den Pius-Brüdern nicht zu tun haben wolle. Der Versuch des Joseph Ratzinger, die Lefebvrianer wieder in die Kirche zurückzuholen, dürfte mit der Wahl Bergoglios gescheitert sein. Auch eine andere Gruppe Ultrakonservativer hat Bergoglio bekämpft: Priester, die sich weigern, Kinder unverheirateter Mütter zu taufen. Er rief sie zur Ordnung und gemahnte sie daran, dass alle Kinder von Gott geliebt würden.

Seite 314: … dass der Druck auf Papst Benedikt, zurückzutreten, …
Die letzte, nicht veröffentlichte Enzyklika (3: Glaube, Hoffnung, Liebe) gibt ein grosses Rätsel auf. Entweder war die Schrift dem ehemaligen Papst egal, dann wäre er zurückgetreten in der Absicht, sie einfach verschwinden zu lassen, möglicherweise weil er sie für misslungen oder überflüssig hielt – oder aber diese Arbeit bedeutete ihm sehr viel. Aber warum war er dann Knall auf Fall zurückgetreten, ohne sich wenigstens die Zeit zu nehmen, die Enzyklika zu Ende zu schreiben und zu veröffentlichen, was kaum mehr als ein paar Wochen gedauert hätte? Die Enzyklika galt als der Beweis dafür, dass der Druck auf Papst Benedikt, zurückzutreten, so gross gewesen sein muss, dass er sogar in Kauf nahm, dass seine Arbeit an der geplanten Enzyklika vergeblich gewesen war.

Enzyklika

https://de.wikipedia.org/wiki/Enzyklika

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 36/2012 September, S. 2
Was ist eine Enzyklika?

Ihr Lehramt üben die Päpste seit Mitte des 18. Jahrhunderts vor allem durch grössere „Rundschreiben“, Enzykliken, aus. Sie richten diese an die Bischöfe der ganzen Welt, an alle Gläubigen (Katholiken) oder aber, wie 1963 Johannes XXIII. in „Pacem in terris“, an alle Menschen guten Willens. Benannt werden die Lehrschreiben nach den ersten Worten des Textes. Besonders viel zu reden gab die 1968 von Paul VI. verfasste Enzyklika „Humanae Vitae“, die sogenannte „Pillenenzyklika“. Benedikt XVI. hat bisher drei Enzykliken verfasst, die jüngste 2009 über die ganzheitliche Entwicklung des Menschen „Caritas in veritate“. Alois Schuler

OR Nr. 7 vom 13.02.2015, S. 4

Die Gefahren durch den Klimawandel standen im Mittelpunkt einer Begegnung von Papst Franziskus mit dem Präsidenten von Kiribati, Anote Tong. Bei der Begegnung sei es um die besorgniserregenden Konsequenzen für das pazifische Insel-Atoll gegangen, heisst es in einer anschliessenden Pressemitteilung. Hoffnungen setzten Papst Franziskus und Präsident Tong demnach auf die internationale COP-21-Konferenz kommenden Dezember in Paris. Der Heilige Vater will seine Enzyklika zum Thema Klimawandel und Umweltschutz rechtzeitig vor dem UN-Weltklimagipfel in Paris bereits im Juni oder Juli 2015 veröffentlichen.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 27/2015 Juni, S. 2
Enzyklika wichtig für Orthodoxie

Die Umweltenzyklika von Papst Franziskus (Laudato si‘ – gelobt seist du) hat nach den Worten des Metropoliten von Pergamon, Ioannis-Zizioulas, auch für orthodoxe Christen grosse Bedeutung. Im Namen der Weltorthodoxie sprach Zizioulas dem Papst „tiefe Dankbarkeit“ dafür aus, dass Franziskus seine hohe moralische Autorität der Bewahrung der Schöpfung gewidmet hat.

OR Nr. 26 vom 26.06.2015, S. 4
Die soeben veröffentlichte Enzyklika „Laudato si‘ “ (Laudato si‘, mi‘ Signore – Gelobt seist du, mein Herr) wird am 2. und 3. Juli Thema einer hochrangigen internationalen Konferenz im Vatikan sein. Die politischen Prozesse rund um den Klimawandel, der zum Jahresende Thema beim Pariser UN-Gipfel ist, aber auch der Einsatz der Kirche in diesem Bereich, werden Thema der Veranstaltung sein, die vom Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden und dem Weltdachverband der katholischen Hilfswerke CIDSE organisiert wird. Rund 180 Teilnehmer aus allen Kontinenten werden zu dem „Gipfeltreffen“ im römischen Augustinianum (Via Paolo VI., 25, links neben Petersplatz)erwartet, wobei zu den Referenten Wissenschaftler, Politiker, Menschenrechtsaktivisten sowie Kirchenvertreter aus dem globalen Süden gehören. Als Vertreter der Römischen Kurie werden die Kardinäle Peter Turkson und Pietro Parolin Vorträge halten.

OR Nr.  38 vom 11.09.2020, S. 1
Unterzeichnung einer neuen Enzyklika

Vatikanstadt/Assisi. Papst Franziskus wird am 03.10.2020 eine neue Enzyklika unterzeichnen. Dies soll in Assisi stattfinden, wie der Direktor des Pressebüros des Heiligen Stuhles, Matteo Bruni, in einer Erklärung vom 05.09.2020 mitteilte. Das Lehrschreiben trägt den Titel „Fratelli tutti“ und hat die Brüderlichkeit aller Menschen zum Thema. Der Papst wird am Nachmittag des 3. Oktobers 2020 zunächst eine Messe am Grab des heiligen Franziskus (1182-1226) in der Unterkirche der Basilika feiern und im Anschluss seine Unterschrift unter das Dokument setzen. Angesichts der aktuellen Corona-Krise wird der Besuch in privater Form erfolgen und daher ohne Teilnahme der Gläubigen stattfinden. Franziskus wird nur einen halben Tag unterwegs sein und anschliessend in den Vatikan zurückkehren.

Nach Lumen Fidei (2013) und Laudatio si‘ (2015) handelt es sich um die dritte Enzyklika von Papst Franziskus: Fratelli tutti.

OR Nr. 42 vom 09.10.2020, S. 7, Isabella Piro                                                  
Enzyklika  Fratelli tutti: Geschwisterlichkeit und soziale Freundschaft

Geschwisterlichkeit und soziale Freundschaft – das ist der Weg, den der Papst aufzeigt, um eine bessere, gerechtere und friedlichere Welt aufzubauen, mit dem Einsatz aller: der Völker und der Institutionen. Deutlich bekräftigt er sein Nein zum Krieg und zu einer Globalisierung der Gleichgültigkeit:

  • Die Schatten einer abgeschotteten Welt
  • Ein Fremder auf dem Weg
  • Eine offene Welt denken und schaffen
  • Ein offenes Herz für die ganze Welt
  • Die beste Politik
  • Dialog und soziale Freundschaft
  • Wege zu einer neuen Bewegung
  • Die Religionen im Dienst der Geschwisterlichkeit in der Welt

Gleiche Nummer, S. 9
Positive Reaktionen: Die Enzyklika ist ein Weckruf

Bonn. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sieht die neue Sozialenzyklika von Papst Franziskus als „Weckruf“. Das Lehrschreiben sei „ein eindringlicher Appell für weltweite Solidarität und internationale Zusammenarbeit, sagte Bätzing am Sonntag, 04.10.2020. Die a selben Tag veröffentlichte dritte Enzyklika von Franziskus trägt den Titel „Fratelli tutti“ („alle Brüder“) über die Geschwisterlichkeit und die soziale Freundschaft“. Sie käme zur rechten Zeit und sei sehr konkret.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 43-44/2020 Oktober, S. 3
Fratelli tutti“ ist ein „politisches Testament“

Das neue Lehrschreiben von Papst Franziskus ist ein Plädoyer für aktive Nächstenliebe, Die Enzyklika „Fratelli tutti“ – über die „Geschwisterlichkeit und die soziale Freundschaft“ ist ein leidenschaftlicher Appell an alle Menschen guten Willens“, sagen die Schweizer Bischöfe in einer Stellungnahme.

OR Nr. 50-51 vom 11.12.2020, S. 4
Der Präsident des Päpstlichen Rates für den interreligiösen Dialog, Kardinal Miguel Angel Ayuso, sieht in der Enzyklika ‚Fratelli tutti‘ einen Kompass in den Wirren der Corona-Krise. Das Dokument zeige, dass der Glaube einen wichtigen Beitrag zur Lösung der gegenwärtigen Probleme leisten könne, sagte der Spanier am 02.12.2020 bei einem Online-Seminar der Päpstlichen Lateranuniversität. Papst Franziskus habe deutlich gemacht, dass Gläubige und Nicht-Gläubige gleichermassen aufgefordert seien, die „Kultur der Gleichgültigkeit“ zu überwinden. Dafür sei eine „Erziehung zum Dialog“ notwendig.

OR Nr. 50/51 vom 11.12.2020, S. 4
Der Vatikan hat eine neue Website zur kürzlich veröffentlichten Enzyklika des Papstes, ‚Fratelli tutti‘ gestartet. Eines der  Portal unter der Adresse
https://vaticannews.va/de/papst/news/2020-10/fratelli-tutti-papst-franziskus-zusammenfassung-enzyklika-sozial.html

bietet einschlägige Informationen. Verantwortlich für das Projekt ist das Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen. Ziel des Angebots ist, die in der Enzyklika enthaltene Botschaft „über Geschwisterlichkeit und soziale Freundschaft“ weiter zu verbreiten. Die Internetseite soll in den nächsten Monaten kontinuierlich aktualisiert und erweitert werden.

OR Nr. 10 vom 12.03.2021, S. 2
„Fratelli tutti“ jetzt auch in Russisch

Vatikanstadt/Moskau. Die Enzyklika „Fratelli tutti“ von Papst Franziskus ist am Mittwoch, 03.03.2021, auch in russischer Übersetzung vorgestellt worden. „Erfreut und beeindruckt“ habe ihn die Tatsache, dass die Übersetzung vom „Muslim International Forum“ betreut wurde, so der Papst in einer eigenen Botschaft zu diesem Anlass. Vorgestellt wurde die russische Ausgabe im Moskauer Kulturzentrum „Pokrowskie vorota“. (…)

OR Nr. 16 vom 21.04.2023, Andrea Tornielli
Eine hochaktuelle und zu Unrecht vernachlässigte Enzyklika

"Mehr und mehr hat sich in unseren Tagen die Überzeugung unter den Menschen verbreitet, dass die Streitigkeiten, die unter Umständen zwischen den Völkern entstehen, nicht durch Waffengewalt, sondern durch Verträge und Verhandlungen beizulegen sind." Vor sechzig Jahren (11.04.1963) übergab der heilige Papst Johannes XXIII. kurz vor dem Tod der Welt seine Enzyklika über den Frieden. Sie gehörte zu den ersten Schritten eines Weges in Richtung Abrüstung und Entspannung. Die Lehre vom "gerechten Krieg" fand ein Ende, und mit grossem Realismus warnte der Papst aus Bergamo (WA: Sotto il Monte) vor den Risiken neuer, verheerender Atomwaffen. (...)

Essen in Italien (Speisekarte i/d)

Erste Hilfe auf dem Petersplatz und Dom

Ort: Unter der vorderen rechten Kolonnade (unter dem Papstpalast) für Pilger und Touristen. Montags, donnerstags und samstags gleichzeitig Ambulanz für Arme und Obdachlose (drei Behandlungszimmer, ein Aufenthaltsraum, Toilette). Stand 2015.
Die Schweizergardisten sind ausgebildet für Erste Hilfe.

Etikette im Kirchenraum

Kath. Wochenzeitung Baden Nr. 7 vom 17.02.2012
Gute Manieren im Hause Gottes

Ein Priester in Mexiko City gibt Anleitungen zum angemessenen Verhalten  (Knigge) während der heiligen Messe. „Schaltet eure Mobiltelefone aus, zieht euch entsprechend an und kommt rechtzeitig in die Kirche“, empfiehlt er den Gläubigen. Wer diese Regeln beachte, könne die heilige Messe besser mitfeiern.

Viele Messbesucher hätten anscheinend vergessen, wo sie seien, schreibt Pater Sergio Roman in einem Artikel in der Zeitung der Erzdiözese Mexiko City. „Raucht nicht, esst nicht und trinkt nicht in der Kirche. Kaut keine Kaugummis und klebt sie nicht unter die Bänke“, fordert der Priester die Gläubigen auf.

Die heilige Messe  sei eine Feier, zu der man entsprechend erscheinen müsse, redet er den Gläubigen ins Gewissen. Konkret heisst das: „Nehmt ein Bad, nehmt eure Hüte ab und kleidet euch passend. Respektiert die liturgischen Haltungen.“

Familien mit kleinen Kindern hätten ein Recht, an der Messe teilzunehmen, auch wenn die Kinder weinen. Er ersucht die Eltern, in diesem Fall mit den Kindern kurz hinauszugehen, bis diese sich wieder beruhigt hätten. Sein Mesner sei auf diese Situation vorbereitet, schreibt er. Er hat „einen Korb mit Lutschern, die er an Kinder verteilt, die weinen.“ Im Lauf der Zeit würden die Kinder verstehen, dass sie während der heiligen Messe ihre besten Manieren an den Tag legen müssten.

Eucharistiefeier

→Messe, Heilige

Eucharistischer Weltkongress

https://de.wikipedia.org/wiki/Eucharistischer_Weltkongress

OR Nr. 46 vom 16.11.2018, S. 3
Erneuerung in Kirche und Gesellschaft

Papst Franziskus setzt bei einer gesellschaftlichen Erneuerung Europas Erwartungen in die Katholiken. Der Kontinent leide an Gleichgültigkeit, Spaltungen und Abschottung. Katholischer Gläubige sollten mit einer Haltung der Gemeinschaft und des Dienens eine Erneuerung in den eigenen Reihen und auch darüber hinaus auf den Weg bringen, sagte der Papst am Samstag, 11.11.2018, bei einer Audienz für die Mitglieder des Komitees für die Internationalen Eucharistischen Kongresse.

Franziskus äusserte sich mit Blick auf die Vorbereitungen zum nächsten Eucharistischen Weltkongress 2020 in Budapest. Diese Veranstaltung müsse sich einer „säkularisierten Moderne“ und einer Globalisierung stellen, die „die Besonderheiten einer reichen und vielfältigen Geschichte auszulöschen droht“, so der Papst.

Als Handlungsfelder für Katholiken nannte Franziskus vor allem Familien in Schwierigkeiten, junge Menschen und Erwachsene ohne Arbeit, vereinsamte Alte und Kranke sowie Migranten. Der Eucharistische Kongress müsse aus der Haltung Jesu auf eine innerkirchliche Erneuerung hinwirken, aber auch andere Menschen zum Einsatz für Nächstenliebe, Solidarität, Frieden, Familie und Umweltschutz animieren.

Das von Kurienerzbischof Piero Marini (früherer Zeremonienmeister bei Johannes Paul II.) geleitete Komitee für die Eucharistischen Weltkongresse hielt in Rom seine Vollversammlung ab. Beteiligt war auch eine Vorbereitungsgruppe für das nächste Treffen unter der Leitung des Budapester Kardinals Peter Erdö. Die Kongresse, mit denen die Verehrung der heiligsten Eucharistie weltweit gefördert und vertieft werden soll, finden in der Regel alle 4 Jahre statt.

OR Nr. 51/52 vom24.12.2021, S. 4
Privataudienz beim Papst am 20.12.2021 mit dem Präsidenten des Päpstlichen Komitees für die Internationalen Eucharistischen Kongresse, P. Corrado Maggioni SMM.

OR Nr. 38 vom 23.09.2022, S. 4
10.09.2022: Der Papst ernannte zu seinem Sondergesandten beim 18. Nationalen Eucharistischen Kongress Brasiliens: Kardinal António Augusto Dos Santos Marto. Der Kongress findet vom 11. bis 15. November 2022 in der Erzdiözese Olinda e Recife statt.

Euro des Vatikans

https://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanische_Euromünzen

Kath. Wochenzeitung Baden Nr. 5 vom 03.02.2012
Vor 10 Jahren wurde die neue Währung im Vatikan eingeführt.

Johannes Paul II. liess 2 Monate auf sich warten. Die niederländliche Königin Beatrix, Grossherzog Henri von Luxemburg und den Bundesadler; sie alle gab es schon auf der Rückseite der Euro-Münzen, nur das Konterfei (veraltet für Abbild, Bildnis) des Papstes verspätete sich. Offiziell wurde der Euro zwar auch im Vatikan am 1. Januar 2002 eingeführt, die ersten vatikanischen Münzen gab es jedoch erst am 1. März. Schuld daran war die italienische Prägeanstalt, die nicht rechtzeitig fertig wurde.

Die ersten vatikanischen Münzen wurden nicht am Schalter der Vatikanbank IOR ausgegeben, sondern vom Souvenirladen am Petersplatz. Und dieser Ort war durchaus bezeichnend: Denn bis zum vergangenen Jahr 2011 war der päpstliche Euro in erster Linie ein Sammlerobjekt und praktisch kein reguläres Zahlungsmittel, sein bevorzugter Aufbewahrungsort waren Holzschrank oder Glasvitrine, nicht das Portemonnaie.

Der Verkauf der Münzen bildete – und bildet – eine lukrative Einnahmequelle für den  Kirchenstaat.. Die ersten Sets mit einem Nennwert von 3,88 Euro (CHF 4.70) etwa wurden für 12 Euro (CHF 14.50) verkauft und waren schon nach wenigen Tagen vergriffen. Pilger und Touristen, die Geld nicht kaufen wollen, können sich erst seit Dezember 2010 grössere Hoffnungen auf eine Münze mit dem Konterfei des Papstes machen. Damals verpflichtete sich der Vatikanstaat in einem Abkommen mit der EU, mehr als die Hälfte seiner jährlich geprägten Münzen zu ihrem Nennwert in den regulären Zahlungsverkehr zu bringen. Dafür durfte der Vatikan nun Münzen im Gesamtwert von 2,3 Millionen Euro (CHF 2.8 Millionen) statt bislang 1,1 Millionen Euro (CHF 1.3 Millionen) prägen. Wer eine Münze mit dem Bildnis vom Papst in der Hand halten möchte, sollte Briefmarken der Vatikanpost kaufen und auf keinen Fall passend bezahlen

„Teuro“ im Kirchenstaat: Sonst bleibt nur die vage Hoffnung, dass sich irgendwann einmal eine vatikanische Münze auf Umwegen ins Portemonnaie verirrt – oder der Gang nach Canossa: In einem Münzgeschäft in der Nähe des Petersplatzes (WA: in Vatikanbesitz?) etwa kostet ein komplettes vatikanisches Münz-Set aus dem Jahr 2011, Nennwert 3,88 Euro (CHF 4.69), mittlerweile 75 Euro (CHF 91), für 208 sind es schon 150 Euro (CHF 181).

Vatikan darf Geld drucken nach Bedarf. Dass Regierungen Geld nach Bedarf drucken lassen, gilt in Zeiten der Euro-Krise als Albtraum. Der Vatikan jedoch darf dies, und zwar in drei besonderen, von der EU genehmigten Fällen:

  • eine Vakanz des päpstlichen Stuhles (Sedisvakanz)
  • einem Heiligen Jahr oder
  • eines Konzils

Erlaubt ist allerdings jeweils nur eine Prägung mit einem Gesamtwert von Euro 300’000 (rund CHF 350’000).

Wie viel Vertrauen der Euro gegenwärtig im Vatikan geniesst, ist nicht bekannt. Im krisengeschüttelten Italien jedenfalls hat nach einer jüngsten Umfrage mittlerweile mehr als die Hälfte der Bürger das Vertrauen in die gemeinsame Währung verloren. Nur so viel steht fest: Auf der Gehaltsbescheinigung der Angestellten im Vatikan steht auch nach 10 Jahren immer noch 2 Beträge: einer in Euro, und einer in Lira.

Euthanasie

https://de.wikipedia.org/wiki/Euthanasie

Kath. Wochenzeitung Baden 20/2021 Mai, S. 13
Euthanasie auf dem Vormarsch – Ein Überblick

Nicht nur in Deutschland und in Österreich, sondern in vielen Ländern der freien Welt sind derzeit staatlicherseits Bemühungen zu beobachten Euthanasie zu legalisieren oder bereits bestehende Gesetze weiter zu liberalisieren. Wir bieten einen kurzen Überblick (es werden hier nur die Untertitel erwähnt):

  • Niederlande: Jetzt auch Kinder unter zwölf
  • Spanien: Tod auf Kosten der Allgemeinheit
  • Portugal: Mutiger Präsident
  • Kanada: Der Tod als Sparkommissar
  • Neuseeland:Fristenlösung für das Lebensende
  • USA: die tödlichen neun Quellen: Institut für Demographie. Allgemeinwohl und Familie e. V. – (Aus "Lebe")
    https://www.i-daf.org

→Abtreibung, 46/2018 November 2018

Evangelisch/reformierte Kirche

Siehe auch unter →Christen und →Frauen


https://evref.ch

Katholische Wochenzeitung Baden CH, 45/2016 November, S. 4
Die evangelische Kirche feiert: Doch ihr Zustand ist „traurig“

„Welt am Sonntag“ fragt: „Warum glaubt die evangelische Kirche so wenig an sich?“ – Kirchen machten aus der Botschaft Jesu einen „Larifari-Glauben“ (Geschwätz, Unsinn): „Sie sind so liberal, dass sie oft schon belanglos sind.

Am 31. Oktober 2016 (Reformationstag) begannen die Feierlichkeiten zum 500. Jahrestag der Reformation. Aus ihr ging die evangelische Kirche hervor. Sie befinde sich heute in einem „traurigen Zustand“. Man sehe eine „träge, ausgeblutete Truppe“. So heisst es in einem Kommentar der „Welt am Sonntag“ (Berlin). 270’000 Frauen und Männer hätten allein 2014 ihren Austritt erklärt. Wenn nicht gerade Weihnachten ist oder eine Trauung, seien die Kirchenbänke in der Regel lediglich vereinzelt besetzt. Das Luther-Lied „Eine feste Burg ist unser Gott“ erfülle die Kirchenräume nur noch mit dünnem Klang, schreibt die Autorin Claudia Becker unter der Überschrift „Allein es fehlt der Glaube“. Nach ihren Worten wäre es aber nicht gerecht, der Kirche allein die Schuld an ihrem „ausgemergelten Zustand“ zu geben. Sie trage das Erbe zweier totalitärer Systeme, die das Christentum als „undeutsch“ bzw. als „Opium für das Volk“ verunglimpft hätten. Zudem müsse die Kirche „mit einer schier unübersichtlichen Palette an weltanschaulichen Alternativen konkurrieren, die von fernöstlich geprägten esoterischen Bewegungen bis zum Atheismus reichen“. Man dürfe die Kirche aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen.

Die Kirchen machen aus der Botschaft Jesu einen „Larifari-Glauben“. Die Autorin fragt: „Warum glaubt die evangelische Kirche so wenig an sich?“ Schliesslich „hatte Jesu tolle Ideen“. Er habe von Vergebung, Toleranz, Liebe und Freundschaft gesprochen. „Er hat den Menschen so viele Werte vermittelt, die ein gutes Leben mit sich und den anderen ermöglichen. Er könnte ein grosses Vorbild sein. Gerade heute.“ Aber die Kirchen machten aus der Botschaft Jesu einen „Larifari-Glauben“: „Sie sind so liberal, dass sie oft schon belanglos sind.“ Von Leidenschaft, von einem Glauben, für den man brenne, davon könne kaum die Rede sein. Die Kommentatorin macht auch die Pfarrerschaft für die Krise verantwortlich: „Fragt man einen Pfarrer, wie es eigentlich ist mit dem Leben nach dem Tod, guckt er ganz erschrocken, als hätte man etwas Unanständiges gesagt.“ Die Pfarrer sollten „nicht immer so selbstmitleidig tun, dass sie angeblich keiner will“. Die Autorin empfiehlt, die kirchlichen Möglichkeiten besser zu nutzen. Im Blick auf Geburten fragt sie: „Warum guckt da nicht grundsätzlich die Krankenhausseelsorgerin vorbei, für ein Lächeln, ein Gespräch, für ein „Hallo“ zum Geschenk des Himmels?“ Warum komme der Pfarrer nicht wenigstens einmal die Woche mit Gitarre und Kinderbibel in den evangelischen Kindergarten? Natürlich gebe es auch „die anderen, die engagierten Pfarrerinnen und Pfarrer“, die sich aufrichtig bemühten, mit ihren Konfirmandinnen und Konfirmanden die Essenz christlicher Lehre herauszuarbeiten.

Mehr von der Lebendigkeit der Freikirchen „herüberbringen“. Es müsste, so Becker, noch viel mehr von denen geben, „die nicht den Eindruck vermitteln, Dienst nach Vorschrift zu tun – die etwas mehr von der Lebendigkeit der Freikirchen herüberbringen, jener Bewegung, die gerade in der traditionell kirchenfernen Gruppe der Grossstadtmenschen an Zulauf gewinnen“. Beispiele, wo es der evangelischen Kirche gelinge, Menschen in der Moderne etwas zum Leben zu geben, seien „die viel besuchten Bildungsangebote der Evangelischen Akademien, die grossartigen Kirchenkonzerte, die evangelischen Schulen, die nach wie vor zu den beliebtesten in Deutschland gehören“. Dass die Kirche Massen begeistern könne, davon zeugten auch die Kirchentage, in denen über Politik diskutiert werde. Hier zeige der Protestantismus, „dass er durchaus mitreden kann“.

Kath. Wochenzeitung Baden 34/2023 August, S. 9, Jürgen Henkel, protestantischer Pfarrer
Die "Jesus-liebt"-Ausstellung verletzt und verstört ökumenisch

Vieles ist mittlerweile geschrieben und gesagt worden über die Ausstellung des homosexuellen Regisseurs und Künstlers Rosa von Praunheim mit dem harmlosen Titel "Jesus lebt" in der evangelischen Egidienkirche in Nürnberg. Innerkirchliche Proteste haben dazu geführt, dass die Ausstellung nicht mehr in dieser evangelischen Kirche gezeigt wird.

Jene Kehrtwende erfolgte nicht aus der Einsicht heraus, dass vor allem die pornographischen - und auch blasphemischen (vehöhnenden) - Darstellungen einzelner Bilder in einer Kirche schlicht nichts zu suchen haben, sondern nur wegen des Drucks böser, finsterer konservativer, reakitonärer und - natürlich! - "rechter" Mächte. Dabei stellt sich eine Kirchengemeinde, die solche Bilder überhaupt in einem Gotteshaus zeigt, selbst ins Abseits. (...)

OR Nr. 34 vom 25.08.2023, S. 4
Dankbarkeit für die Gaben des ökumenischen Dialogs

Vatikanstadt/Rom. Papst Franziskus hofft auf eine weitere Aussöhnung zwischen der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche der Methodisten und Waldenser in Italien. Er sei dankbar für die Gaben des ökumenischen Dialogs und für die harmonische Zusammenarbeit unter den Kirchen, heisst es in einem von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichneten Grusstelegramm an den Bischof von Pinerolo, Derio Olivero. Franziskus zähle dem Schreiben zufolge darauf, dass beide Seiten sich immer besser kennenlernten, sodass sie gemeinsam Zeugnis vom Evangelium geben könnten.

Bis Freitag, 25.08.2023, hat die Synode der Methodisten und Waldenser im norditalienischen Torre Pellice stattgefunden. Bei dem Treffen wurden das Engagement der Kirche in der Gesellschaft, der Glaube und die Ethik (hat das sittliche Verhalten des Menschen zum Gegenstand) sowie die Rolle von Frauen in politischen, religiösen, sozialen und kulturellen Leben thematisiert. Die Glaubensgemeinschaft der Waldenser wurde im 12. Jahrhundert vom Lyoner Kaufmann Petrus Valdes (um 1140-1206) gegründet. Heute lebt ein grosser Teil der weltweit rund 98'000 Waldenser in Italien. Dort besteht seit 1979 eine Union mit der methodischen Kirche.

2016 hatte Franziskus als erster Papst Gläubige der Waldenser empfangen. Er hatte zuvor - im Juni 2015, ebenfalls als erster Papst - in Turin eine Kirche der protestantischen Freikirche betreten und dort um Vergebung für die Unterdrückung und Verfolgung der Glaubensgemeinschaft durch die katholische Kirche gebeten.
→P-Park, Erweiterte Themen, Päpste, ihre Pontifikate H-IJ, Innozenz VIII., der Hexenjäger

→Christen, Protestanten, Reformation, Ökumene, Weltreligionen

EWTN, Internationales Fernsehen

→Fernsehsender

Ex Cathedra Petri

https://de.wikipedia.org/wiki/Kathedra_Petri

Wörtlich: "vom Lehrstuhl des Petrus aus". Bezeichnet einen Ausspruch des Papstes, der nach dem 1870 verkündeten Dogma (I. Vatikanisches Konzil) als „unfehlbar“ und allgemein verbindlich gilt. Im weiteren Sinn spricht man von „Ex-Cathedra-Entscheidungen“ bei Verkündungen von massgebender Stelle aus, also bei verbindlichen Lehrsätzen. Nach „Alfred Sellner, Latein im Alltag“, S. 43

Exkommunikation

https://katholisch.de/lexikon/977-exkommunikation

Exkommunikation bedeutet den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinde durch den Bischof oder Papst, nicht jedoch aus der Kirche selbst, da die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe unwiderruflich ist. Eine Exkommunikation erfolgt aufgrund eines bestimmten Vergehens, z. B. Häresie (Kätzerei, Irrlehre). Der Exkommunizierte verliert alle kirchlichen Rechte, darf keine Sakramente empfangen oder spenden, weder aktiv noch passiv am Gottesdienst teilnehmen und erhält kein kirchliches Begräbnis.

Exkommunikation bzw. Kirchenbann hatte im Mittelalter die weltliche Reichsacht (Acht, die für das ganze Reich galt und nur vom König oder den königlichen Gerichten ausgesprochen werden konnte. Acht = Friedloserklärung eines Verbrechers mit Einziehung seines Vermögens). Der Geächtete galt als „vogelfrei“. Das bedeutete, er durfte kein Eigentum besitzen, war nicht mehr durch Recht und Gesetz geschützt und konnte sogar ungestraft getötet werden.

Kath. Wochenzeitung Baden 6/2019 Februar, S. 14
Wird Andrew Cuomo, Gouverneur des Staates New York, exkommuniziert?

Viele US-Katholiken fordern die Exkommunikation des „katholischen“ Gouverneurs des US-Bundesstaates New York nach Unterschreibung des Gesetzes, das die Ermordung ungeborener Kinder de facto (tatsächlich, nach Lage der Dinge) bis zur Geburt erlaubt. – Einige US-Bischöfe sprechen sich dafür aus.

Wird Andrew Cuomo, der „katholische Gouverneur des US-Bundesstaates New York von der katholischen Kirche exkommuniziert? Immer mehr US-Katholiken fordern dies unter anderem auf Twitter mit dem Tweet „ExcommunicateCuomo“. Cuomo hatte den Gesetzentwurf unterschrieben und ausdrücklich gelobt, der es ermöglicht, dass ungeborene Kinder de facto bis zur Geburt ermordet werden dürfen. Mit Bischof Richard Stika und Bischof Joseph Strickland haben sich bereits zwei US-Bischöfe öffentlich für die Exkommunikation von Cuomo ausgesprochen. (…)

WA: Schreiben von Kardinal Ratzinger vom 18. Mai 2001
→Buchstaben Mis bis Mit: Missbrauchsfälle und Vertuschungen (2010-2012), Position 2

In diesem Brief an alle über 5'300 Bischöfe, Oberen usf. stellt Ratzinger die Missbrauchsfälle und Vertuschungen unter das Päpstliche Geheimnis. Wer es verletzt, kann Strafe erwarten, beispielsweise Amtsenthebung oder Exkommunikation.

→Frauendiakonat

Exorzismus

https://de.wikipedia.org/wiki/Gabriele_Amorth
https://kath.ch/topic/exorzismus/
https://blick.ch/life/wissen/religion/7-fakten-zur-Teufelsaustreibung-id15113362.html

Exorzismus live, Video, 4. Min. 39 Sek.:
https://www.youtube.com/watch?v=_u5W7eyzUMA

Erie Vandeville, Glanz und Geheimnis des Vatikan, RvR Verlag, S. 144

Die Exorzisten des Vatikan
Es ist offiziell: der Teufel existiert!

Das wird im Dekret „Neuer Ritus für Exorzismen“ bestätigt, das am 26. Januar 1999 vom Vatikan veröffentlicht wurde. Das Dokument verkündet die Existenz des Teufels und damit die Notwendigkeit, in Ausnahmefällen exorzistische Massnahmen einzuleiten. Es bezieht sich auf zahlreiche Passagen des Alten Testaments, die Satan erwähnen, und erinnert an die Definition des Vierten Laterankonzils von 1215: „Der Teufel und die anderen Dämonen sind von Gott der Natur nach gut erschaffen, aber durch sich selbst böse geworden [….]“. Der Exorzist, ein Priester, der vom Bischof seiner Diözese ernannt wird, muss äusserst behutsam vorgehen. Er muss prüfen, ob es sich um eine tatsächliche Besessenheit oder um eine psychische Störung der Person handelt. Anzeichen für eine Besessenheit sind: Sprechen unbekannter Sprachen, Wissen um die Vergangenheit, eine nicht dem Alter und dem Gesundheitszustand entsprechende physische Kraft oder tiefe Abscheu gegen Gott, Jesus oder die Muttergottes. Msgr. Corrado Balducci, einer der weltweit bedeutendsten Experten für Exorzismus und Dämonologie, erklärt: „Die Besessenheit vom Teufel ist sehr selten. Von 1’000 Personen, die als besessen bezeichnet werden, leiden 90 % an psychischen Störungen. Von den übrigen 10 % zeigen die meisten eine Mischung aus psychiatrischen und parapsychologischen  (Psychologie der okkulten [verborgenen, heimlichen, geheimen] seelischen Erscheinungen) Phänomenen. Schliesslich bleiben höchstens 5 oder 6 Personen, die tatsächlich vom Teufel besessen sind.“

„Ich spreche jeden Tag mit dem Teufel.“

Pater Amorth (im Bild) ist seit 50 Jahren Priester und übt sein Amt in der Diözese Rom aus, in der 8 (acht) Exorzisten tätig sind, die vom Kardinalvikar ernannt wurden. Pater Amorth ist auch Ehrenpräsident auf Lebenszeit der „Internationalen Vereinigung der Exorzisten“. Klein, kahlköpfig und mit durchdringendem Blick erzählt der humorvolle 80-jährige. „Ich spreche jeden Tag mit dem Teufel. Ich spreche zu ihm im Latein, er antwortet mir auf Italienisch. Seit 20 Jahren kämpfe ich tagaus, tagein mit ihm. Jesus selbst hat Exorzismen vorgenommen. Er hat Dämonen vertrieben. Er hat Seelen von der Besessenheit des Teufels befreit und von ihm hat die Kirche die Macht und die Pflicht zur Teufelsaustreibung erhalten. Ein kleiner Exorzismus darf nur von einem vom Bischof beauftragten Priester vollzogen werden. Ich selbst habe mehr als 50’000 Exorzismen durchgeführt. Manchmal dauert es Minuten, manchmal mehrere Stunden, oft aber braucht es Jahre, um eine Person zu heilen. Es ist eine schwere Arbeit.“

Wie erkennt man einen Fall von Besessenheit? „Das ist nicht einfach. Es gibt zahlreiche Formen der Besessenheit. Der Teufel möchte nicht gesehen werden, deshalb gibt es besessene Menschen, die ihn verbergen können. Wichtig ist es, eine gewöhnliche Krankheit nicht mit Besessenheit zu verwechseln.“

Legende zum Bild Amorths: Pater Gabriele Amorth ist der bekannteste Exorzist des Vatikans. Er hat Tausende von Exorzismen durchgeführt und betont, dass er jeden Tag mit dem Teufel spricht.

Legende zum Bild Balduccis: Msgr. Corrado Balducci ist einer der weltweit erfahrensten Experten für Exorzismus und Dämonologie. Im Bild zeigt er das Dekret „Neuer Ritus für Exorzismen“, das 1999 vom Vatikan veröffentlicht wurde. Das Dokument verkündet die Existenz des Teufels und damit die Notwendigkeit seiner Austreibung.

Balduccis Bücher sind Bestseller. Um nur eines zu nennen: Priester, Magier, Psychopathen. Grenze zwischen Wahn und Teufel. Es ist 1982 auf Deutsch erschienen.

Dokumentarfilm in einem deutschen Fernsehsender, in den ersten Jahren des 21. Jahrhunderts
Teufelaustreibungen in Räumen der St. Anna-Pfarrei im Vatikan (beim St. Anna-Eingang). Anscheinend besessene Personen kommen hierher, liegen flach und lassen sich austreiben: ein Priester mit einem Kruzifix, Weihwasser-Wedel und lauter Stimme. Ein/e Besessene/r, die/der sich langsam in krampfähnliche Darstellungen steigert. Da ist aus einem Besessenen eine tiefe Stimme zu hören. Angehörige stehen um das Bett und beten. Bei einem Besessenen sind 2 Priester anwesend. Keine/r der Besessenen spricht vor oder nach der Sitzung ins Mikrophon, nur Angehörige. Sie versuchen, die Geschichte des Besessenen zu erklären. Auch die Entwicklung nach den verschiedenen Sitzungen.

(OR Nr. 28 vom 10.07.2015, S. 5, Bernhard Hülsebusch) In der Pfarrei Santa Maria in Traspontina an der Via della Conciliazione, Rom, unweit des Petersplatzes, ist ein Karmelit, der Exorzist ist. Er empfängt dort jeden Tag Dutzende von leidenden Menschen, die nach eigener Überzeugung oder aufgrund gewisser Symptome vom Dämon besessen sind. Und jeden Mittwoch betet er (wie es der Schreiber dieser Zeilen am 20.05.2015 persönlich erlebte) in ihrer Präsenz, um sie vom Bösen zu befreien und sie zu heilen.

Kath. Wochenzeitung Baden Nr. 8 vom 24.02.2012
Fürchtet sich die Kirche vor dem Teufel?

Texanischer Bischof: Ziel des Teufels ist es, den Menschen in völlige Verzweiflung zu stürzen. Als Gegenmittel empfiehlt er die Sakramente, Gebet und Weihwasser.

„Nein, weil wir an den Triumph der Barmherzigkeit Gottes  im Blute Christi am Kreuz glauben.“ Diese Antwort gab Daniel Flores, Bischof der Diözese Brownsville im US-Bundesstaat Texas. Bischof Flores sprach zum Thema „Exorzismus: Hollywood und die Wirklichkeit unterscheiden“ vor mehr als 100 Besuchern im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Theologie vom Fass“.

„Bis heute üben Themen wie der Teufel und das Böse eine Faszination aus“, stellte Bischof Flores fest. Das gelte auch für Menschen, die sich sonst wenig mit religiösen Fragen beschäftigen würden. Hollywood habe sich dieser Faszination in vielen Horrorfilmen bedient.

Flores stellte anschliessend die Lehre der katholischen Kirche über den Teufel und den Exorzismus dar. Man könne Besessenheit nicht einfach als psychische Störung wegerklären, wie es moderne Tendenzen gerne täten, betonte er. Er erläuterte die biblische Basis für den Exorzismus, an welchen Zeichen eine Besessenheit erkannt werden könnte und wie potentielle Fälle untersucht werden, um sie von seelischen Störungen zu unterscheiden.

Das letzte Ziel des Teufels bestehe darin, den Menschen in völlige Verzweiflung zu stürzen. Er wolle ihn in einen Zustand bringen, „in dem er glaubt, dass ihm niemand helfen kann, nicht einmal Gott.“ Als Gegenmittel empfahl Bischof Flores seinen Zuhörern, „die Sakramente zu leben“, ihr Gebetsleben zu pflegen und Weihwasser und geweihte Gegenstände in der Nähe zu haben.

Kath. Wochenzeitung Baden Nr. 38 vom 21.09.2012, S. 2:
Mehr Exorzisten in Polen

Die Zahl der Exorzisten in Polen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wie der katholische Priester Aleksander Posacki, Experte für kirchliche Dämonenaustreibungen in Warschau erklärte, gibt es landesweit derzeit 120 Exorzisten. Vor 15 Jahren seien es vier gewesen. Polen sei damit neben Italien das einzige Land in Europa mit einer namhaften Zahl von Exorzisten.

Posacki, Mitglied der Internationalen Vereinigung der Exorzisten, äusserte sich bei der Vorstellung der neuen polnischen Monatszeitschrift „Der Exorzist“. Die Polnische Bischofskonferenz hatte 2011 erstmals einen Bischof zum Exorzismus-Beauftragten ernannt.

Beim „Grossen Exorzismus“ betet ein Priester für einen Kranken um Befreiung von Mächten des Bösen durch die Kraft Christi. Das Ritual muss jeweils von einem Bischof genehmigt werden. Nur eigens beauftragte Priester dürfen es ausführen. Der „Kleine Exorzismus“ wird beispielsweise bei der Taufe vollzogen, wenn für den Schutz des Kindes vor dem Satan gebetet wird. Die 1999 vom Vatikan überarbeitete Neufassung des Rituals sieht vor, dass auch Fachleute aus Medizin und Psychiatrie beratend hinzugezogen werden.

Fernsehen 3sat, 24. Oktober 2012, 20.15 Uhr
Exorzismus  (WA: Kurze Zusammenfassung)

Diese „Teufelsbesessenheit“ zeigt beim Patienten psychische Mechanismen und  Störungen, sogar schizophrene Störungen. Patienten riechen Schwefeldünste der Hölle. Die Kirche glaubt an eine Kette von Krankheiten, öfters seien Geldschwierigkeiten dahinter. Durch den Exorzismus werde die Tatsache war: der Patient ist besessen. Das Haus des „Besessenen“ sei auch durchdrungen. Man müsse alles segnen und Weihrauch benutzen.

In Rom führt die röm. kath. Kirche einen Studiengang an einer Universität für Priester mit dem Titel „Exorzismus“. In verschiedenen Diözesen Italiens werden Exorzismus-Zentren geführt. Der Teufel sei eine Person, ein Individuum.

Eugen Drewermann, Deutschland, Theologe und Psychotherapeut: Kein Platz für Exorzismus. Jesus sei falsch vorgegangen, indem er sagte, den Teufel auszutreiben. Erst im zweiten Schritt hätte es geklappt, indem er frug: Wer bist Du? Mit dem Exorzistendienst kann man den Teufel nicht austreiben. Wie nimmt man diesen Menschen die Angst weg? Dies sei die Hauptfrage.

Ein Wiener Theologe und Psychotherapeut: Wir nennen unser Exorzistenzentrum „Befreiungsdienst“. Die Leute, die uns aufsuchen, schicken uns die Ärzte. Diese Menschen beschreiben etwas, das nicht greifbar, fassbar sei. In Deutschland und Rumänien seien je ein Mädchen während des Exorzistendienstes gestorben. Die Störungen treten auf durch übernatürliche Kräfte. Esoterik hier ins Spiel zu bringen sei gefährlich. – Ein Spezialarzt für Epilepsie behauptet, man könne bei Epilepsie-Patienten Reizungen auslösen, die dann behaupteten, es sei z. B. jemand im Raum oder es rede jemand. Die Hirnfunktionen könne man hier beeinflussen.

Der Wiener Theologe und Psychotherapeut erklärt seine Praxis: Wir nehmen Leute nur vom Arzt und machen maximal 4 Sitzungen. Wenn sie ohne Erfolg sind, weisen wir die Leute an den Psychiater.

OR Nr. 28 vom 11. Juli 2014, S. 4
Der Vatikan hat die Internationale Vereinigung der Exorzisten offiziell anerkannt. Die Kongregation für den Klerus hat deren Statuten am 13. Juni 2014 gebilligt. Der Vereinigung gehören demnach rund 250 Exorzisten aus 30 Ländern an. Sie hat nun den kirchenrechtlichen Status eines „privaten Vereins von Gläubigen“ und ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, das heisst, sie kann als Verein Rechte und Pflichten übernehmen. Sie hat damit keinen amtlichen Charakter und tritt nicht „im Namen der Kirche“ auf. Der internationale Zusammenschluss von Exorzisten wurde 1994 auf Initiative von P. Gabriele Amorth gegründet, dem früheren Exorzisten des Bistums Rom.

Katholische Wochenzeitung Baden CH, 26/2015 Juni, S. 9
Vampir-Filme lassen das Böse „sexy“ erscheinen

Exorzisten warnen vor dämonischer Verführung durch Medien – Nach Einschätzung der Exorzisten-Experten sind Filme, die das Okkulte positiv darstellen, mitverantwortlich dafür, dass die Nachfrage nach Teufelsaustreibungen steigt. –  Vor den Gefahren von Filmen, die das Okkulte positiv darstellen, haben Exorzisten bei einem katholischen Kongress in Rom gewarnt. Diese Medienproduktionen könnten besonders Jugendliche verführen, sich mit dämonischen Mächten einzulassen. Zu den fragwürdigen Produktionen zählten etwa der Vampir-Film „Twilight – Bis(s) zum Morgengrauen“ oder die US-Fernsehserie „True Blood“ (Wahres Blut). Nach Einschätzung der Exorzismus-Experten sind solche Filme mitverantwortlich dafür, dass die Nachfrage nach Teufelsaustreibungen steigt. An dem sechstägigen Schulungskongress an der katholischen Universität „Regina Apostolorum“ nahmen Mitte April etwa 170 Fachleute aus über 30 Ländern teil. Spielfilme über Teufelsaustreibungen verzeichnen nach ihrer Ansicht das Phänomen dämonischer Besessenheit; sie könnten besonders für junge Zuschauer das Böse als „sexy“ darstellen. Jugendliche würden auch durch Musikstile wie Hardrock oder Heavy Metal, die satanische Botschaften verbreiten, zum Okkultismus verführt, so der italienische Religionssoziologe Prof. Giuseppe Ferrari. Nach seinen Erkenntnissen wächst die Zahl der Vampir-Gruppen, die Menschenblut trinken. Diese Gemeinschaften verleiteten auch zu speziellen sexuellen Praktiken, um dadurch besondere Kräfte zu erlangen.

Die Nachfrage nach Exorzismus wächst. Weltweit wächst die Nachfrage nach Teufels- und Dämonenaustreibungen. So suchen jedes Jahr schätzungsweise rund 500’000 Italiener, die sich für besessen halten, Exorzisten auf. Ähnliches wird aus anderen Ländern berichtet, etwa dem ebenfalls katholisch geprägten Polen, aber auch aus Grossbritannien. Für den Präsidenten der Internationalen Vereinigung der Exorzisten, Pater Francesco Bamonte (Rom), ist die Teufelsaustreibung eine Form der Nächstenliebe. Das Phänomen der Besessenheit werde oft unterschätzt. Betroffen seien geistig völlig gesunde Männer und Frauen, die aber, wenn sie wirklich vom Teufel besessen seien, unvorstellbar litten.

Teufelsaustreibungen auch bei Evangelikalen. Im Katholizismus ist der Exorzismus ein Ritus, bei dem ein Priester für einen Kranken um Befreiung von Mächten des Bösen durch die Kraft Christi betet. Das Ritual muss von einem Bischof genehmigt sein, und nur eigene beauftragte Priester dürfen es ausführen. Im Protestantismus wird die Befreiung von dämonischen oder satanischen Mächten durch Gebet vor allem in Pfingstkirchen und der Charismatischen Bewegung praktiziert. Kritiker warnen davor, psychische Erkrankungen vorschnell auf angebliche dämonische Einflüsse zurückzuführen. In Deutschland werden nach Expertenschätzungen pro Tag zwei bis drei Teufelsaustreibungen in der Katholischen Kirche durchgeführt; in der evangelischen Strömung soll es etwa ein halbes Dutzend sein.

Katholische Wochenzeitung Baden/CH, 34/2015 August, S. 11
Dämonische Mächte unserer Zeit
Diskussion über ein mysteriöses Thema

In diesem Werk berichtet der amtierende Chefexorzist des Vatikans, Don Gabriele Amorth, über ein Treffen mit renommierten Psy-Wissenschaftlern (Psychiatern, Psychologen etc.). Die Differenzierung von normalen und paranormalen (übersinnlichen) Phänomenen (Naturerscheinungen, seltene Ereignisse) steht im Vordergrund, insbesondere im Kontext (inhaltlicher Zusammenhang)  von teuflischer Besessenheit. Es werden Merkmale ausgearbeitet, an denen auch ein Laie Verdachtsmomente von dämonischen Einflüssen erkennen und bekämpfen kann. – Aus dieser Perspektive ist das Buch eine sehr grosse Lebenshilfe. Fragestellungen seitens der Psy-Wissenschaftlern werden an Don Gabriele auf vielfältige Weise herangetragen. Das Spektrum reicht von Glaubensinhalten über praktische Lösungen bis hin zu philosophischen Erörterungen. Ein Detail, das besonders bemerkenswert erscheint, ist die Tatsache, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO im Jahre 1994 Besessenheit durch Geister als ein real existierendes Phänomen anerkannt hat. Allein diesbezüglich ist das Buch lesenswert. Eine hervorragende, den Glauben bestärkende Lektüre, die innerhalb eines Abends gelesen werden kann.
Dämonische Mächte unserer Zeit. Autor: Gabriele Amorth. Broschiert: 66 Seiten. Verlag: Unio Verlag; Auflage: 1 (19.11.2003)

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 39/2016 September, S. 2
Bekanntester Exorzist gestorben

Der bekannteste Exorzist der katholischen Kirche ist tot. Gabriele Amorth, langjähriger Exorzist des Bistums Rom, starb am 16. September 2016 im Alter von 91 Jahren in einem Krankenhaus in Rom. Der im norditalienischen Modena geborene Geistliche wurde durch zahlreiche Bücher, Interviews und Seminare über Teufelsaustreibungen weltweit bekannt. Von seiner Berufung zum Exorzisten des Bistums Rom im Jahre 1986 bis 2000 hat er nach eigenen Angaben mehr als 50’000 Exorzismen vorgenommen. 1994 gründete der Ordensmann die „Internationale Exorzisten-Vereinigung“, die er bis 2000 leitete. Der Vatikan erkannte den Zusammenschluss 2014 offiziell an. Bis zuletzt blieb Amorth ein streitbarer Anwalt dieser auch innerhalb der katholischen Kirche teilweise kontrovers (umstritten) debattierten Praxis.

Kath. Wochenzeitung Baden CH, 39/2016 September, S. 10, Barbara Ludwig
Churer Bischofsvikar Christoph Casetti: „Besessenheit kann eine Realität sein“

Bischofsvikar Chr. Casetti hat den verstorbenen italienischen Exorzisten Gabriele Amorth gewürdigt. „Ich halte ihn für einen grossen Fachmann auf diesem Gebiet. Ich schätzte seine nüchterne Art“, sagte Casetti, der Amorth nicht persönlich kannte, auf Anfrage gegenüber kath.ch. Der Bischofsvikar ist im Bistum Chur erste Ansprechperson für Menschen, die sich vom Dämon besessen fühlen. (…) Casetti sagte gegenüber kath.ch, er habe die Bücher von Amorth, in denen dessen „riesige Erfahrung“ zum Ausdruck komme, als „hilfreich“ empfunden. (…)

Casetti betet immer wieder mit Betroffenen: Im Gespräch mit den Betroffenen versuche er zu klären, worum es geht, ob die Person bereits in medizinischer Behandlung ist, ob allenfalls „etwas auf geistlicher Ebene“ vorliegt. Jeder Fall sei ein Einzelfall. „Wenn man sieht, die Person ist krank, motiviert man sie zu einem Arztbesuch“, betonte Casetti. Er arbeite auch mit Psychiatern zusammen. In der Schweiz pflegen laut Casetti Priester, Theologen, Ärzte, Psychologen und Psychiater, die sich mit dem Thema befassen, den Erfahrungsaustausch. (…)

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 05.12.2016, S. 9
Vatikan: Es gibt zu wenige Teufelsaustreiber

Den weltweit rund 400 speziell ausgebildeten katholischen Priestern im Internationalen Exorzisten-Verband AIE steht eine wachsende Zahl von Klienten gegenüber. Die steigende Nachfrage hängt immer mit verbreiteteren okkulten (heimlichen, geheimen) und satanistischen (teuflischen) Praktiken zusammen, wie der Mediendienst der italienischen Bischofskonferenz mitteilte. Erschwerend komme hinzu, dass die „Kämpfer gegen das Böse“ auf dem Globus ungleich verteilt sind: Von den 404 Priestern des Exorzisten-Verbands und 124 Hilfskräften – geschulten Laien – arbeiteten allein 240 Priester und 62 Helfer in Italien. In der Schweiz sind den Angaben zufolge 2 Exorzisten der Organisation tätig. In ganz Afrika zählt der Verband gerade einmal 6 Mitglieder, 2 davon in Simbabwe. Hinsichtlich der Berufsstandards sei „eine ernsthafte und ständige Bildung“ nötig, sagte Verbandspräsident Francesco Bamonte. (SDA)

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 21.04.2017, S. 13, Thomas Paul
6 Jahre Haft für „Dämonenaustreiberin“

Deutschland: Ihre Cousine starb bei einem versuchten Exorzismus – 4 Helfer ebenfalls verurteilt. Eine Frau erstickt an einem Handtuch und einem Kleiderbügel, weil ihre Verwandten Dämonen aus ihr vertreiben wollen. Der bizarre (seltsame) Fall hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Nun ist das Urteil gefallen. Das Landgericht verhängte am Montag gegen die 44 Jahre alte Cousine des Opfers 6 Jahre Freiheitsstrafe. Die Richter belangten sie wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.

Nach der tödlichen Teufelsaustreibung in einem Hotelzimmer in Frankfurt am Main muss von den 4 Beteiligten allerdings nur die Cousine ins Gefängnis. Die 4 mitangeklagten Mitglieder einer südkoreanischen Familie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt.

Nach Auffassung der Jugendstrafkammer trug vor allem die 44 Jahre alte Hauptangeklagte die  Verantwortung für die Tat. „Sie war die Erwachsene in der Gruppe und bestimmte das Geschehen“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Erlbruch. Und; „Darüber hinaus hatte sie nach 2 vorausgegangenen Teufelsaustreibungen die entsprechende Erfahrung und musste als gelernte Krankenschwester auch von der Gefährlichkeit ihres Handelns wissen.“

In der Nacht zum 5. Dezember 2015 hatte die 44-Jährige in dem Hotelzimmer dem 41-jährigen Opfer zunächst ein Handtuch und später einen Kleiderbügel in den Mund gesteckt, an dem die Frau qualvoll erstickte. „Mit dem Tuch sollte vor allem verhindert werden, dass die Schreie des Opfers nach draussen gelangten“, sagte Erlbruch. „Ohne ihre entscheidende Rolle wäre es nicht zu dem schrecklichen Geschehen gekommen.“ (…)

Katholische Wochenzeitung Baden  15/2017 April, S. 11
Churer Bischofsvikar: „Besessenheit kann eine Realität sein“

Christoph Casetti, Bischofsvikar in der Diözese Chur, hat den 2016 verstorbenen italienischen Exorzisten Gabriele Amorth gewürdigt. „Ich halte  ihn für einen grossen Fachmann auf diesem Gebiet. Ich schätzte seine nüchterne Art“, sagte Casetti, der Amorth nicht persönlich kannte, auf Anfrage gegenüber kath.ch. Der Bischofsvikar ist im Bistum Chur erste Ansprechperson für Menschen, die sich von Dämonen besessen fühlen.

(…) Der Ordensmann Amorth sei auch an einer Zusammenarbeit mit Psychiatern interessiert gewesen. Amorth hat nach eigenen Angaben zwischen 1986 und 2000 mehr als 50’000 Exorzismen vorgenommen. – Die offizielle katholische Kirche, und auch die orthodoxe Kirche, rechne mit der „Präsenz von Dämonen“ und gehe davon aus, dass „Besessenheit eine Realität sein kann“. – Für Menschen, die sich von Dämonen besessen fühlen, ist Casetti seit längerem eine wichtige Adresse. Er werde oft angesprochen, weil er im Internet auffindbar sei. Das Thema „Exorzismus“ sei ein Bereich, der im Theologiestudium kaum behandelt werde. – Manchmal delegiert Casetti Anfragen von Betroffenen an andere Priester im Bistum Chur, die dann Heilungs- und/oder Befreiungsgebete durchführen können.

Anfragen aus Deutschland: Wie oft er den sogenannten „Grossen Exorzismus“ durchführe, für den es die Zustimmung des Bischofs braucht, wollte Casetti nicht sagen. „Ich führe keine Statistik. Es kommt immer mal wieder vor, aber nicht jeden Tag.“

Der Bischofsvikar bekommt öfters auch Anfragen aus Deutschland, „weil es dort fast keine Exorzisten gibt“. Als Hauptgrund für die Zurückhaltung der deutschen Bischöfe in Sachen Exorzismus nennt Casetti den Fall „Anneliese Michel“, die 1976 im Zusammenhang von Exorzismen starb.

Katholische Wochenzeitung Baden CH, 20/2017 Mai, S. 4
Kardinal Amato: „Unkritische Offenheit für satanische Aktionen“

Der Präfekt der vatikanischen Heiligsprechungskongregation eröffnete Exorzismus-Kurs in Rom. Amato: Marienerscheinungen von Fatima waren „Kontrapunkt zu den satanischen geistigen und körperlichen Abirrungen im vergangenen Jahrhundert“.

Verfolgungen gegen die Kirche sind nach Worten von Kardinal Angelo Amato „nichts anderes als eine Manifestation des Bösen“. Obwohl die gegenwärtige Zeit aufgeklärt und entzaubert sei, werde sie vom Satan stärker versucht als in der Vergangenheit, sagte der Präfekt zur Eröffnung eines Exorzismus-Kurses in Rom. So werde einerseits die Existenz des Teufels geleugnet, während es andererseits eine „unkritische Offenheit für satanische Unterfangen“ gebe, zitierten italienische Kirchenmedien den Kardinal.

Zu den Marienerscheinungen von Fatima sagte Amato, diese seien ein „Kontrapunkt zu den satanischen geistigen und körperlichen Abirrungen im vergangenen Jahrhundert“ gewesen. Nahe dem portugiesischen Fatima hatten 3 Hirtenkinder erstmals am 13. Mai 1917 eine Erscheinung der Muttergottes erlebt. Papst Franziskus reiste nach Portugal, um an dieses Ereignis zu erinnern und 2 der Seherkinder heiligzusprechen.

An der päpstlichen Hochschule Regina Apostolorum tagte zudem ein Kurs zum Thema „Exorzismus und Gebet um Befreiung“. Laut Medienberichten nehmen daran 240 Priester und Laien aus 40 Ländern teil. Der Kurs fand zum 12. Mal statt.
(Ateneo Pontificio Regina Apostolorum, Via degli Aldobrandeschi 190, 00163 Roma, Tel. 06 91 68 91)

Katholische Wochenzeitung Baden Nr. 25/2017 Juni, S. 11
Der Teufel existiere, widerspricht ein Exorzist dem Jesuitengeneral Sosa

Der emeritierte „Gregoriana“-Professor und Exorzist der Diözese Padua, Sante Babolin, hat Kritik an Aussagen des Jesuiten-Generals Pater Arturo Sosa über das Böse und die Existenz des Teufels geübt. Sosa hatte von einer „symbolischen Gestalt“ gesprochen. Dem widersprach Babolin, wie die „Catholic News Agenny (CNA) berichtete. „Der Teufel, Satan, existiert“, betonte er. Das Böse sei keineswegs nur eine Abstraktion (nur begrifflich gedacht). (…)

Verweis auf Papst Paul VI.  Babolin verwies auf 2 Reden von Papst Paul VI. von 1972, in denen dieser die Existenz des Teufels „den Gläubigen, die dazu neigen, die Existenz Satans zu bezweifeln“, in Erinnerung rief, ebenso „Seine Präsenz und sein Tun“. – Am 29. Juni 1972 sagte der heutige selige Papst in einer Predigt, mit Blick auf die Lage der Kirche in jenen Jahren, dass es scheine, der „Rauch Satans“ sei in den Tempel Gottes eingedrungen. Auch der Katechismus der Katholischen Kirche, so Pater Babolin, lehre, dass der Teufel in Wirklichkeit existiert, nicht als Abstraktion. (kap)

Katholische Wochenzeitung Baden 49/2017, S. 9, Diego Lopez Marina
Was betet ein Exorzist täglich, um sich vor dem Teufel zu schützen?

Das Leben eines Priesters, der Exorzist ist, ist ein andauernder Kampf gegen das Wirken des Teufels. In diesem Kampf ist das Gebet die fundamentale Waffe.

Was betet ein Exorzist? Auf diese Frage antwortete Pater Doriam Rocha Vergara, einer der jüngsten Priester weltweit, die sich diesem Dienst widmen. In 7 Jahren hat er mehr als 300 Exorzismen durchgeführt. Der 37jährige Priester ist Pfarrer der „Kirche der Unbefleckten  Empfängnis“ in der kolumbanischen Diözese Valledupar. Er erzählte, dass er generell „viele Angriffe erleidet“.

An den Tagen, an denen ich keinen Exorzismus durchführe, schlafe ich gut, und es geht mir gut. Aber an den Tagen, an denen ich Sitzungen halte, habe ich schlimme Nächte. Ich verspüre eine körperliche Schwere und bin sehr müde. Da muss ich dann sofort vor das Allerheiligste gehen. Ich werde dann derart gestärkt, dass ich mich in die Defensive begebe. Mein Gesicht verzerrt sich, so als wäre ich wütend und ich habe keine Stimme mehr.“

Angesichts der Wirkung des Satans, der in Versuchung führt, der Schwankungen in der Seele provoziert, der Krankheiten verursacht und sogar Gegenstände bewegt, erklärte der Priester, dass man manchmal einen „Eigen-Exorzismus“ durchführen müsse, der in Gebeten besteht, die der Exorzist spricht, um sich zu schützen. (…)

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 26/2019 Juni, S. 2
Polen: Ausbildungszentrum für Exorzisten

Die katholische Kirche in Polen wird ein nationales Ausbildungszentrum für Exorzisten gründen. Es solle die Teufelsaustreibung noch umfassender auf ihre Aufgaben vorbereiten, kündigte der Bischof von Oppeln, Andrzej Czaja, an. Polen stellt mit etwa 120 Exorzisten nach Italien das zweitgrösste Aufgebot an katholischen Priestern mit einer speziellen Exorzistenausbildung. Unter Exorzismus wird die rituelle Vertreibung böser Mächte und Geister aus Personen, Lebewesen oder Gegenständen verstanden. Die katholische Kirche versteht unter dem Begriff eine Bitte an Gott, den Menschen von der Macht des Bösen zu befreien.

Kath. Wochenzeitung Baden 1-2/2020 Januar, S. 6
Exorzisten warnen vor Eindringen des Satanismus in die Alltagskultur

Satanismus wird zunehmend als normale Alternative zu traditionellen Religionen und Weltanschauungen dargestellt. Besonders gefährlich sind Bücher, die Kinder auf spielerische Weise mit der Welt der Dämonen in Kontakt bringen.

Die Internationale Vereinigung der Exorzisten (Associazione Internationale Esorcisti AIE) hat vor einer Normalisierung des Satanismus gewarnt und die Veröffentlichung eines Buches kritisiert, in dem Kindern Anleitung zur Beschwörung von Dämonen gegeben wird. Francesco Bamonte, der Vorsitzende der AIE, hat in einem Artikel auf der Internetseite der Vereinigung darauf hingewiesen, dass der Satanismus zunehmend als normale Alternative zu traditionellen Religionen und Weltanschauungen dargestellt wird. Bamonte bezieht sich auf ein Buch mit dem Titel „A Children’s Book of Demons“, verfasst und illustriert von dem kanadischen Autor Aaron Leighton. Das Buch wird für Kinder von 5 bis 10 Jahren empfohlen. Es regt die Kinder  dazu an, mittels bestimmter Siegel Kontakt mit Dämonen aufzunehmen. (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 40/2020 Oktober, S. 5, Susanne Finner
Exorzist Gabriele Amorth: Sechs Warnungen vor dem Bösen

Der bekannte italienische Exorzist Pater Gabriele Amorth, der 2016 im Alter von 91 Jahren starb, hat ein bedeutsames Vermächtnis hinterlassen.  ACI Prensa, die spanischsprachige Schwesteragentur von CNA Deutsch, hat einige seiner deutlichen Aussagen über das Wirken des Bösen in der heutigen Welt zusammengefasst.

  • Satan ist immer aktiv. Er ist der Versucher von Anfang an
  • Die Welt steht unter der Macht des Teufels
  • Satan greift vor allem den Papst an
  • Johannes Paul II. anzurufen, ist wirksam gegen den Teufel
  • Der Teufel will den Tod der Kirche, weil sie die Mutter der Heiligen ist
  • Die wirksamste Fürsprecherin von allen ist die Jungfrau Maria

Kath. Wochenzeitung Baden 7/2021 Februar, S. 10
Buchtip von Antonio Coluccia/Andrea Maniglia:
Pater Candido Amantini CP – Der Exorzist von Rom

P. Candido Amantini, Passionist, wurde 1914 in einem Dörfchen an den Hängen des Monte Amiata, geboren. Zum Ordensleben berufen, legte er mit 16 Jahren im „Kloster des Heiligen Joseph“ auf dem Monte Argentario die Gelübde ab und wurde 1937 in Rom zum Priester geweiht. Er vertiefte das Studium der Heiligen Schrift und wurde deshalb im Gehorsam für einige Jahre zum Lehren berufen. Er schrieb „Das Geheimnis Mariens“, ein Buch, in dem er über das theologische Studium der Gottesmutter hinaus, seine Liebe zu ihr, der Mutter Jesu, offenbart. Das Apostolat, das ihn über 30 Jahre an der „Scala Santa“ in Rom beschäftigte, war die Geistliche Begleitung, die Beichtpastoral und der Dienst als Exorzist. Ein harter Kampf gegen den Bösen, der ihn sehr erschöpfte und der erst mit seinem Tod am 22.09.1992, dem Fest des heiligen Candido, zu Ende ging.

Seine Mission als Exorzist liess ihn zum Experten für diabolische Besessenheit und Exorzismus werden. Er wurde zu Vorträgen und Diskussionen zu diesem Thema gerufen, sowohl an der Universität von Rom als auch bei Radio- und Fernsehinterviews. Gross war seine Liebe und Geduld gegenüber Menschen mit Problemen, die seinen priesterlichen Dienst in Anspruch nahmen. Er stand in enger geistlicher Beziehung zu P.  Cappello SJ und zum heiligen P. Pio, der von ihm sagte: „P. Candido ist ein Priester nach dem Herzen Gottes.“
Fe-Medienverlag, DE-88353 Kisslegg

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 09.12.2021, S. 7, D. Straub, Rom
Wegen Corona haben Exorzisten Hochkonjunktur

In Italien boomt die Nachfrage nach Teufelsaustreibungen. Der Vatkan kommt kaum mit der Ausbildung nach.

In der Wallfahrtskirche der Madonna von Monte Berico in Vicenza ist es am Sonntag zu einem besonders spektakulären Fall von (vermeintlicher oder tatsächlicher) Besessenheit gekommen: Eine 28-jährige Frau hat im Beichtstuhl plötzlich wüste Gotteslästerung ausgestossen und den Beichtvater tätlich angegriffen.

Hunderte Gläubige wurden Ohrenzeugen, die Kirche musste vorübergehend geschlossen werden. In der Folge hat der Priester den Exorzisten der Wallfahrtskirche, Don Giuseppe Bernardi, herbeigerufen: Er und vier Ordensbrüder haben dann während 8 Stunden versucht, den Teufel aus dem Leib der jungen Frau zu vertreiben.

"Normalerweise flüchtet das Böse nach wenigen Ave Marias, aber in bestimmten Fällen verbeisst sich der Dämon in die Person und will sie nicht mehr verlassen", erklärte anschliessend der Abt der Wallfahrtskirche, Carlo Maria Rossato, der bei dem Exorzismus ebenfalls dabei gewesen ist. "Am Ende waren wir alle völlig erschöpft." Nach der Teufelsaustreibung sei die Frau zusammengebrochen und in eine betreute Pflegeeinrichtung in Verona gebracht worden. Eine Lokalzeitung schrieb von "Szenen wie in einem Horrorfilm".

Im katholischen Italien sind solche Szenen Alltag. Im deutschen und angelsächsischen Sprach- und Kulturraum mag der Gedanke, dass im 21. Jahrhundert immer noch Teufelsaustreibungen vorgenommen werden, irritierend ein. In südlichen und katholischen Ländern und ganz besonders in Italien, dem Mutterland des Katholizismus, sind sie nach wie vor an der Tagesordnung. Allein in Italien, schätzt die vom Vatikan anerkannte Internationale Vereinigung der Exorzisten, werden die Dienstleistungen dieser speziell ausgebildeten Priester rund eine halbe Million Mal pro Jahr in Anspruch genommen. Die Tendenz ist seit Jahren steigend; in der Pandemie, die viel Leid und Verunsicherung mit sich gebracht hat, ist die Nachfrage noch einmal sprunghaft angestiegen. (...) 

Video: Exorzismus durch kath. Priester in Argentinien:
https://www.youtube.com/watch?v=_u5W7eyzUMA

BZ Berner Zeitung vom 03.12.2022, SDA, oli
Sanatismus-Vorwürfe gegn Thurgauer Klinik-Chefärztin freigestellt

Mythen über rituelle Gewalt und Mind Control (Verstand/Geist-Steuerung): Im thurgauischen Littenheid soll Satan Panic in die Behandlung von Traumpatienten eingeflossen sein. In der Thurgauer Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie sollen satanische Verschwörungstheorien bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten eine Rolle gespielt haben. Nun liegt ein Untersuchungsbericht vor. Der Kanton hat aufsichtsrechtliche Massnahmen eingeleitet.

Experten seien zum Schluss gekommen, dass die Verschwörungserzählung "rituelle Gewalt/Mind Control" in den Traumatherapie-Stationen der Klinik ein Thema war, schreibt das kantonale Departement für Finanzen und Soziales in einer Mitteilung vom Freitag. Das Departement habe die "erforderlichen Massnahmen" eingeleitet.

Vor allem einer der Ärzte soll "ein besonderes Interesse am Thema rituelle Gewalt und Mind Control entwickelt und die Kultur der beiden Traumstationen beeinflusst" haben. Er habe beispielsweise Weiterbildungen zu dem Thema organisiert.

Kath. Wochenzeitung Baden 50/2022 Dezember, S. 4, C. Tessari
"Teufel ade, wir brauchen den guten Arzt nicht mehr, wir haben die Medizin"

Bischof Bonnemain von Chur, der im Erstberuf Arzt war, ist überzeugt: "Man braucht keine geheimen Ursachen finden zu wolle. Aber..."

Aus den Medien erfahren wir: Bischof Joseph Maria Bonnemain verzichtet auf Exorzisten, dafür gebe es normale Lösungen. In einem Interview meinte der Bischof: "Wer mit schwierigen sozialen, beruflichen oder gesundheitlichen Situationen konfrontiert sei, könne sich behandeln lassen. Dafür gibt es normale Lösungen: medizinische, psychologische, psychotherapeutische". (...)

Kath. Wochenzeitung Baden 50/2022 Dezember,S. 6
Zur Grenze zwischen psychiatrischer und exorzistischer Hilfeleistung
Stellungnahmme der Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz

Die Entscheidung von Bischof Joseph Maria Bonnemain, im Bistum Chur keinen Exorzisten mehr zu bestellen, wurde  über die Landesgrenzen hinaus kommentiert und viel beachtet.

(...) Der Vorstand der Vereinigung der Katholischen Ärzte in der Schweiz geht mit Bischof Joseph Maria Bonnemain einig, dass psychische Erkrankungen mit medizinischen und psychotherapeutischen Massnahmen behandelt werden sollen und dass wahrscheinlich im Bistum Chur ein grosser Teil der Hilfesuchenden mit solchen Problemen sich an die Seelsorger wendet. 

Im Zusammenhang des Satanismus und anderer spiritistischer Praktiken aber gibt es Phänomene, die rein medizinisch nicht zu erklären und zu therapieren sind. Es gibt diesbezüglich internationale Standards. Im sogenannten "Befreiungsdienst" werden Hilfesuchende von medizinischem Fachpersonal  zunächst psychiatrisch abgeklärt. Erst wenn das Leidensphänomen den rein medizinisch psychologischen Rahmen sprengt, werden priesterliche Dienste beansprucht.

Als katholische Ärzte stehen wir zur Verfügung für interdisziplinäre Teams, durch welche Grenzüberschreitungen vom natürlichen zum übernatürlichen Bereich vermieden werden können, echte übernatürliche Phänomene aber auch nicht geleugnet werden. (...)
Zürich, 01.12.2022, Vorstand der Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz. Dr. med. Rahel Gürber, Präsidentin

Exterritoriale Gebiete SCV

des Staates der Vatikanstadt  (bzw. des Hl. Stuhles)

Gemäss Lateranvertrag vom 11.02.1929 gehören folgende Paläste als Hoheitsgebiet des Vatikanstaates (steuerfrei, kein offizieller Zutritt):

  1. Castel Gandolfo (Palast, Gärten, Villen, Bauernhof)
  2. S. Giovanni in Lateran (Kirche, Palast, Universität, Heilige Treppe usw.)
  3. S. Maria Maggiore und entsprechende Häuser
  4. S. Paolo fuori le mura und entsprechende Häuser
  5. Cancelleria-Palast (Corso Vittorio Emanuele, Piazza della Cancelleria)
  6. Palazzo di Propaganda Fides  (Piazza di Spagna)
  7. Palazzo di S. Callisto in Trastevere
  1. Palazzo San →Callisto (im Bild): Man nennt ihn den zweiten Vatikan mit unzähligen Räten, Ämtern und Verwaltungen des Heiligen Stuhles und des Vatikanstaates. →Räte
  2. Palazzo del Sant’Offizio (Glaubenslehre, links neben Petersplatz)
  3. Palazzo dei Convertendi (Via della Conciliazione 34, Kongregation für die     orientalische Kirche)
  4. Palazzo Maffei o del Vicariato (Piazza di S. Giovanni in L./Via della Pigna)
  5. Palazzo delle Congregazioni ai Propilei (Piazza Pio XII.)
  6. Palazzo Pio (seit 1979 exterritoriales Gebiet):Via della Conciliazione 4, ganz unten rechts mit Auditorium. Der Palazzo della Dataria (Quirinal) ist nicht mehr im Besitz des Hl. Stuhles.
  7. Päpstl. Seminar Romano Minore (mit Sportplätzen, hinter dem Vatikan).

    Immobilien auf dem Gianicolo: Päpstl. Kolleg Pio Romeno, Päpstl. Kolleg Ucraino di S.Giosafat, Päpstl. Kolleg Americano Nord, Spital Bambino Gesù, Kirche S. Onofrio und Kloster, Päpstl. Universität Urbaniana, Area di Servizi Tecnici della Santa Sede (Tankstelle), Internationales Kolleg S. Monica, Curia Generalizia della Compagna di Gesù, Kirche S. Michele e Magno, Edificio delle Suore Calasanziane, Basilica di San Apollinare mit Universität Santa Croce (hinter Piazza  Navona Richtung Tiber)

8.  Spital „Gesù bambino“ („Christkind“), im Bild. Es gehört dem Vatikan und liegt am
      nördlichen Hang des römischen Hügelzuges →Gianicolo, unweit des Vatikans
9.   Immobilien im Borgo Santo Spirito 4 (Jesuiten)
10. Palazzo Courtial (links unmittelbar neben Petersplatz); Institut, Regionalzentrum der
      Augustiner usf., ehemals Augustinerkloster (Via Paolo VI. 25), mit Hotel

11. Centri di Ospitalità (Vatikanische Hotels und Pensionen auf vatikanischem
      Hoheitsgebiet)


– Centro Giovanni Paolo II.; Via Cassia 1200
– Hotel Domus Mariae; Via Aurelia 481
– Hotel Domus Pacis; Via di Torre Rossa 94
– Institut Maria SS. Bambina; Via Paolo VI. 21
– Chiesa ed Ospizio di S. Stanislao V. M.; Via della Bottegha
   Oscure 15
– Padri Trinitari; Piazza S. Maria alle Fornaci 27
– Suore della S. Famiglia; Viale Vaticano 92
– Suore di Ravasco; Via della Stazione di S. Pietro 37
– Suore Francescane dell’Addolorata, Casa d’Accoglienza
   Santo Spirito;
   Borgo S. Spirito 41
– Casa Bonus Pastor; Via Aurelia 208
– Hotel Paolo VI.; Via Paolo VI. 25
– 4-Stern-Hotel Columbus an der Via della Conciliazione 33
   (Ritter vom Hl. Grab)

→Grösse   
→Adressen
→Immobilien