Eheannullierung in der röm. kath. Kirche – Gründe
Gründe einer Eheannullierung bzw. eines Ehenichtigkeitsverfahrens in der röm. kath. Kirche
- Wenn bei der Trauung keine Trauzeugen anwesend waren
- Prinzipielle Ablehnung von gemeinsamen Kindern
- Polygame Beziehung durch mindestens einen Ehepartner (Vielehe). Gegenteil: Monogamie, d. h. ein Ehepartner
- Äusserer Druck auf die Eheschliessung
- Arglistige Täuschung (z. B. Verheimlichung des wahren Geschlechtes)
- Muttersöhnchen
- Wenn sich ein Partner von Anfang die Möglichkeit einer Scheidung vorbehält
- Wenn sich ein Partner klar vornimmt, die Treue nicht zu halten
- Aversion (Abneigung) gegen Sex (medizinisches Gutachten nötig)
- Psychisch bedingte Eheführungsunfähigkeit (gestörtes Verhalten oder Abhängigkeiten bei der Eheschliessung, z. B. Spiel- oder Trunksucht, Bindungsunfähigkeit, starke Ichbezogenheit, anormales [ungewöhnliches] Sexverhalten)
- Fehlendes Abschätzen der Rechte und Pflichten einer Ehe
→Einige Punkte in der Liste sind als Willensmängel zu taxieren.
Nachweise zur Eheannullierung: Es wurde eine Putativehe geschlossen: Frau und Mann waren im Glauben gewesen, eine Ehe zu führen, die rechtlich gesehen (kirchlich-sakramental) aber keine war. In der Putativehe werden nicht die Partner angeklagt, sondern die Ehe.
„putativ“ in der Rechtssprechung: vermeintlich, irrigerweise für gültig gehalten
Die katholische Kirche spricht von einer Eheannullierung oder einem →Ehenichtigkeitsverfahren und nicht von einer Scheidung.