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Erweiterte Themen

St. Anna,  Pfarrei und Kirche im Vatikan

→Pfarrei St. Anna 
→Kirchen des Staates der Vatikanstadt

Staatsbürgerschaft, Vatikanische

→Bürgerschaft

Staatsfahne/-flagge des Vatikans

→Heraldik des Vatikans (Startseite: Heraldik+Fahnenunde 1 - 3)

Staatsfeiertag des Vatikans

→Nationalfeiertag

Staat der Vatikanstadt /Stato della Città del Vaticano SCV

Sämtliche Auskünfte über den 'Vatikan' (bestellen, bezahlen, buchen, finden, telefonieren usf.):
https://www.vatican.va/content/vatican/de/info.html

Der Staat der Vatikanstadt ist einer der zwei Rechtsträger im Vatikan. 
Der Staat der Vatikanstadt steht unter der Autorität des Heiligen Stuhles.

Als Name zur Gründung dies Staates wurden auch „Papststadt“ und „Freie Vatikanstadt“ vorgeschlagen. Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes für die weltliche Leitung der Vatikanstadt beauftragt.

→Organigramm       
→Governatorat     
→Kirchenstaat, seine Geschichte
→Römische Frage   
→Lateranvertrag   
→Völkerrecht
→APSA (unheilige Geschäfte)

Im Zug der geschichtlichen Entwicklung verlor das Papsttum 1870 die weltliche Macht, mit der es seit dem 8. Jahrhundert seine Unabhängigkeit gesichert hatte, und die sich im Laufe der Zeit von Latium ausgehend auf Umbrien, die Marken und die Romagna ausgedehnt hatte (ganz Mittelitalien). Als Rom 1870 zur Hauptstadt der neugegründeten italienischen Republik erklärt wurde, zog sich der Papst in den vatikanischen Palast zurück. Als Staatsoberhaupt des Kirchenstaates diente ihm vorher der Quirinal, wo heute der italienische Staatspräsident residiert. 

Der einstige Kirchenstaat umfasste insgesamt 67’000 km2 (18. Jahrhundert), d. h. er war rund 1,5 Mal grösser als die heutige Schweiz mit 41’284 km2.

Die Enstehung des neuen Staates:

  1. 11. Februar 1929: Lateranverträge zwischen Italien und dem Staat der Vatikanstadt. Dieser Staat wurde zum weltlichen Hoheitsgebiet der Kirche erklärt bzw. zum völkerrechtlichen Garant der Unabhängigkeit des Heiligen (auch: Apostolischen) Stuhles. Diesem Staat steht der Papst als Staatsoberhaupt vor.
  2. Heiliger (Apostolischer Stuhl): Der Papst ist geistiges Haupt des nichtstaatlichen souveränen Subjektes der völkerrechtlichen Beziehungen bzw. der Papst ist das Völkerrechtssubjekt selbst (einzigartig). Heiliger Stuhl: Gesamtleitung und Administration der röm. kath. Weltkirche
  3. Vatikanstadt: Es ist das Gebiet rund um den Petersdom mit 0,44 km2 Fläche. Die Vatikanstadt gehört zum Staat der Vatikanstadt. Seit 1954 steht er unter dem Schutz der Haager Konvention.1984 wurde das ganze Gebiet des Vatikans zum Weltkulturerbe ernannt.

    →Begriffe Körperschaften

Der Staat der Vatikanstadt gehört z. Zt. folgenden Organisationen an (Der  Hl. Stuhl hat bei der UNO einen Ständigen Beobachter):

  • UPU  Internationale Postunion
  • UIT  Internationale Fernmeldeunion
  • Internationaler Rat für Getreide
  • IOMP  Weltorganisation für geistiges Eigentum
  • Internationale Union von Bern für den Schutz literarischer und künstlerischer Werke
  • Internationale Union von Paris für den Schutz industriellen Eigentums
  • Weltvereinigung der Ärzte
  • INTELSAT  Internationale Satellitenfunkorganisation
  • EUTELSAT  Europäische Satellitenfunkorganisation

Beim Staat der Vatikanstadt sind alle Gewalten in den Händen des Papstes. Der Staat gilt  als absolute Monarchie. Diese Gewalten des Staates der Vatikanstadt hat der Papst dem Staatsekretär delegiert, dieser an die Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt (für 5 Jahre ernannt). Sitz der Staatsregierung ist im Governatorat (unmittelbar hinter dem Petersdom). Vor allem ist die Kommission für die Festlegung der Finanz- und Haushaltpolitik verantwortlich. Der Staat ist „italienisch“ regiert, d. h., fünf von sieben Kardinälen sind Italiener (Stand 2011). Ebenso ist das 9-köpfige Beraterteam des Staates „italienisch“ mit einer einzigen Ausnahme  (Herr Virgil Dechant), nämlich: 2 Bischöfe, 7 Laien, wovon noch ein einziger Adeliger ist (Prinz Alessandro Torlonia). Der Generalberater ist Prof. C. Mirabelli (kein Priester). – Die Besetzung der Dikasterien (Ministerien) und Räte beim Hl. Stuhl hingegen ist international, hier ist das Verhältnis umgekehrt. 

→Organigramm

Das Gesetz der Rechtsquellen bestimmte bis 2000, dass Gesetze der Republik Italien und Verordnungen der Provinz und Stadt Rom automatisch auch in der Vatikanstadt gelten, wenn es keine eigenen Normen in einer Frage gab. Zum 1. Januar 2009 müssen italienische Rechtsnormen nach einer Prüfung zuerst ausdrücklich gebilligt werden, um in der Vatikanstadt Gültigkeit zu erlangen.

→Rechtsquellen von Italien 
→Kurie, Römische

Heraldik Vatikanstaat:

Flagge                gelb/weiss mit Emblem des Hl. Stuhles, Staatswappen mit
Vatikanstaat       zwei Schlüsseln (gold/silber), Tiara und Kordel aus beiden Schlüsselköpfen

Emblem des Hl. Stuhles:

Es ist gleich wie das Staatswappen, die beiden Kordelenden hängen aber miteinander zwischen den Schlüsselköpfen herunter. Neu: ein stilisiertes Emblem, das auch als gültig gilt.

Wappen des Staates der Vatikanstadt

Gleich wie das Emblem des Heiligen Stuhles mit einem einzigen Unterschied: die Kordelenden hängen getrennt aus den Schlüsselköpfen:

Papstwappen

Zwei Schlüssel (farbenverkehrt) mit Bischofsmitra (bei Franziskus). Bei Benedikt XVI. und Franziskus sind im ehemals genannten „Familienwappen“ die Heraldik ihrer früheren Bischofswappen. Das Papstwappen ziert die Nuntiaturen und die Ländervertretungen in Rom. Es ist eine kostspielige Sache bezüglich Wappen- und Fahnenkunde, wenn in vielen Kirchen und in allen Vatikanzimmern beim Papstwechsel die Heraldik ausgewechselt wird und die Flaggen ersetzt werden müssen.

→Organisation Vatikan

Hymne: von Charles Gounod. Text seit 1993
→Nationalhymne

Der erster Rundfunksender wurde 1931 im Vatikan installiert. 1957: 25 km nördlich von Rom: Santa Maria di Galeria (Parzelle gehört der Universität Gregoriana, also den Jesuiten). Neue Installationen für grössere Reichweiten.

→Radio Vatikan

Der Staat der Vatikanstadt kennt keinen privaten Grundbesitz und ist nicht statisch.

OR (L'Osservatore Romano) Nr. 39 vom 30.09.2016, S. 8
Vatikan tritt UN-Konvention gegen Korruption bei

Der Vatikan will künftig stärker gegen Korruption vorgehen. Wie das vatikanische Presseamt mitteilte, tragen sowohl der Vatikanstaat als auch der Heilige Stuhl, das Leitungsorgan der katholischen Kirche, der UN-Konvention gegen Korruption bei. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin hinterlegte die Ratifikationsurkunde demnach in New York am Sitz der Vereinten Nationen.  Mit seinem Beitritt wolle der Vatikan zu den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft beitragen, Transparenz und ein korrektes Handeln der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen, erklärte der vatikanische Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten, Erzbischof Paul Richard Gallagher (⇒Organigramm, separates Register unter O).

Zu 2 Punkten der Konvention formulierte der Heilige Stuhl schriftlich Vorbehalte. Demnach soll die Anwendung des Abkommens durch den Heiligen Stuhl und den Vatikanstaat nur mit dessen Zustimmung überprüft werden können. Weiter verzichtet er auf die Teilnahme am Schiedsverfahren, das für Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten vorgesehen ist. In weiteren Punkten präzisierte der Heilige Stuhl sein Verständnis des Textes. Unter anderem geht es um die Auslieferung von Personen und um die Definition von Amtsträgern. Die Konvention soll im Vatikan am 19. Oktober 2006 in Kraft treten.

Die UN-Konvention gegen Korruption wurde am 31. Oktober 2003 in New York von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und Anfang Dezember im mexikanischen Merida von 140 Staaten unterzeichnet. Mittlerweile sind dem völkerrechtlich bindenden Übereinkommen rund 180 Staaten beigetreten. Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern, ratifizierte den Vertrag jedoch erst im November 2014.

OR Nr. 50 vom 14.12.2018, S. 4
Der Vatikanstaat verschlankt seine Verwaltung
→siehe auch: Organigramm

Papst Franziskus hat mit einem Motu proprio (aus eigenem Antrieb) ein neues Gesetz zur Leitung des Vatikanstaates verabschiedet. Das am 6. Dezember 2018 veröffentlichte Regelwerk sieht unter anderem eine schlankere Verwaltung und eine interne Controlling-Abteilung vor. Ziel sind

- Rationalisierung
- Wirtschaftlichkeit
- mehr Eigenverantwortlichkeit
- Vereinfachung sowie
- höhere Transparenz

hiess es in den gleichzeitig veröffentlichten Erläuterungen des Governatorats. Das neue „Gesetz zur Leitung des Vatikanstaates“ ersetzt eine entsprechende Ordnung von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahre 2001 und tritt am 7. Juni 2019 in Kraft.

Unter anderem wird die Zahl der einzelnen Behörden unterhalb des leitenden Generalsekretariates, die sogenannten  Direktionen, von 9 auf 7 kompromittiert (zusammengeführt). Untergeordnete Büros wurden zusammengefasst, die Zahl sinkt von bisher 5 auf 2. Innerhalb des Generalsekretariates gibt es künftig eine neue „Einheit für Kontrolle und Inspektion“, die die Einhaltung von Normen und Verfahren sowie die Effizienz überwachen soll. Das Motu proprio betont aber auch die Verantwortung der Direktoren und Büroleiter.

Als Zuständigkeiten des Wirtschaftsamtes werden neben Beschaffung und Verwaltung auch Buchhaltung und Revision benannt. In den Richtlinien für das Amt für Sicherheit und Zivilschutz ändert sich, dass der Kommandant der päpstlichen Gendarmerie nicht mehr automatisch auch Leiter der Sicherheitsbehörde ist. Ausdrücklich erwähnt werden als Aufgaben der Personenschutz des Papstes und die Kooperation mit ausländischen und internationalen Polizeidiensten. Für die Feuerwehr, die ebenfalls diesem Amt untersteht, ist neu die Koordination von Freiwilligendiensten vorgesehen.

Das Amt für Museen und Kulturgüter erhält ebenfalls eine Ausweitung der Zuständigkeiten mit der wirtschaftlichen Nutzung und Verwertung der Kulturgüter. Auch die Päpstlichen Villen wie die frühere Sommerresidenz Castel Gandolfo werden, soweit ihre museale Nutzung betroffen ist, der Kulturbehörde unterstellt. 

Franziskus erklärt, schon zu Beginn seines Pontifikates sei ihm klargeworden, „dass das Governatorat des vatikanischen Stadtstaates einer umfassenden Neuordnung bedarf“. Das Ziel bestehe darin, „dem Sitz des Petrus die absolute, sichtbare Unabhängigkeit zu garantieren“. Eine Arbeitsgruppe habe die Neuerungen zusammen mit dem derzeitigen Präsidenten des Governatorats, Kardinal Giuseppe Bertello, erarbeitet; zu den Vorgaben hätten - wie auch in anderen Bereichen der Reform von Franziskus – „Rationalisierung“ und „Vereinfachung“ gehört.

Das Governatorat ist die Leitung des Staats der Vatikanstadt, der mit den Lateranverträgen vom 11. Februar 1929 gegründet wurde. An seiner Spitze steht seit 2011 der italienische Kurienkardinal Giuseppe Bertello. Papst Franziskus berief ihn 2013 auch in den →Kardinalsrat für die Reform der Kirchenleitung.

Kath. Wochenzeitung Baden 11/2020 März, S. 9, AC Wimmer
Lord Patten: Das Abkommen des Vatikans mit China war ein „grober Fehler“

Lord Chris Patten, der letzte Gouverneur von Hong Kong, hat das umstrittene Abkommen des Vatikans mit China rundheraus als „groben Fehler“ verurteilt. (…) Der Versuch einer Annäherung in Form des im Oktober 2018 verabschiedeten „vorläufigen Abkommens“ sei jedoch ein grober Fehler. Dass der Vatikan zu diesem Zeitpunkt, da unter Xi Jimping die Dinge in China rückwärts laufen, eine Normalisierung anstrenge, bewertet Patten trotz aller Zurückhaltung sogar als „bizarr“ („wunderlich“).

„Wie kann man eine Annäherung in religiösen Fragen mit China versuchen, wenn eine Million oder mehr „uigurische Muslime in Xinjiang eingesperrt sind?“, so der Politiker wörtlich.

In „dieser und anderen Fragen“ sehe er die Dinge genau so wie Kardinal Joseph Zen, betont Baron Patten weiter.

Er bewundere zwar die Personen der Kurie, „die seit Jahrzehnten versuchen, die Beziehungen zwischen dem Vatikan und China zu verbessern. Ich weiss, dass diese Fragen nicht einfach sind. Aber ich denke, dass dies ein aussergewöhnlicher Zeitpunkt war, um dies mit einer Regierung in China zu tun, die sich von den Menschenrechten entfernt“, so Patton mit betontem Understatement (Untertreibung).

*Uigurische Muslime: die grösste turksprachige Ethnie (abgrenzbare soziale Gruppe) im chinesischen Uigurischen autonomen Gebiet Xinjians (im Westen Chinas) mit etwa 40 Sprachen, die von 180 Millionen Menschen als Muttersprache gesprochen werden. Peking zerstört systematisch die Kultur und Religion der muslemischen Uiguren. Satellitenaufnahmen zeigen ein erschreckendes Bild.

OR Nr. 37 vom 17.09.2021, S. 4
8. September 2021: Papst Franziskus hat Fernando Vérgez Alzaga, zum Präsidenten der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt und zum Präsidenten des Governatorats des Staates der Vatikanstadt ernannt.

OR Nr. 40 vom 07.10.2022, S. 3
Vatikanstadt. Am Dienstag, 04.10.2022, ist der Staat der Vatikanstadt nach der UN-Klimarahmenkonferenz auch dem Pariser Klimaabkommen beigetreten. Damit verpflichtet sich der Vatikanstaat unter anderem, die Emissionen bis 2050 auf Null zu reduzieren. Möglich werden soll dies durch ein verbessertes Umweltmanagement. Ausserdem möchte der Heilige Stuhl die Bildung in integraler (zu einem Ganzen dazu gehörend und erst zu dem machend, was es ist) Ökologie fördern.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 11.01.2023, S. 7, Ausland
Vatikan ermittelt nach 40 Jahren

Fall Orlandi. Fast 40 Jahre nach dem mysteriösen Verschwinden eines 15 Jahre alten Mädchens im Vatikan hat die Justiz des Kirchenstaates erstmals offizielle Ermittlungen eingeleitet. Die Strafverfolger wollen dem Verdachte und den Hinweisen nachgehen, wonach Emanuela Orlandi, die Tochter eines Kurien-Angestellten und Staatsbürgerin des Vatikans entführt oder ermordet wurde. Die Teenagerin kehrte am 22. Juni 1983 nach einer Musikstunde in der Altstadt Roms nicht mehr nach Hause zurück. Ihre Leiche wurde jedoch nie gefunden. (...)

OR Nr. 20 vom 19.05.2023, S. 3
Neues Grundgesetz für den Staat der Vatikanstadt

Vatikanstadt. Papst Franziskus hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat erlassen. Die am 13.05.2023 veröffentlichte Verfassung des kleinsten Staats der Welt definiert in 24 Artikeln dessen wichtigste Institutionen und Regeln. Die erste und urspüngliche Fassung des Grundgesetzes stammt aus dem Jahre 1929, zuletzt war es 2000 neu gefasst worden.

Das neue Grundgesetz klärt verbindlich die dienende Rolle des kleinen Territorialstaates Vatikan für das internationale Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl. Die Rollen des Heiligen Stuhles (mit der vatikanischen Kurie als Organ) und des Vatikanstaates (mit dem "Governatorat" als Staatsregierung) werden klar getrennt und so festgeschrieben, wie sie bereits seit Jahrzehnten gehandhabt worden sind. (→Organigramm)

Der Papst bleibt alleiniger Inhaber der gesetzgebenden, der rechtssprechenden und der ausführenden Gewalt im Vatikanstaat. Er delegiert seine  Vollmacht an mehrere Institutionen. Eine wesentliche Neuerung ist die Zusammensetzung der leitenden "Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat". Sie bestand bisher ausschliesslich aus Kardinälen, künftig können ihr auch Laien angehören. Ihre Mitglieder ernennt der Papst für die Dauer von fünf Jahren. Die Kommission legt die Gesetze des Staates aus, ihr Präsident leitet das Governatorat. Die Richter im Vatikanstaat sind wie bisher an dessen Gesetz gebunden; das Recht des Papstes zur Begnadigung Verurteilter bleibt erhalten.

Neu ist hingegen, dass der Staatshaushalt ausgeglichen sein und transparent erstellt werden muss. Ein vom Papst erstmals geschaffenes dreiköpfiges Kontrollgremium überprüft ihn. Das neue Grundgesetz für den  Vatikanstaat tritt am 7. Juni 2023 in Kraft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_des_Staates_der_Vatikanstadt

OR Nr. 21/22 vom 26.05.2023, S. 3
Rom/Vatikanstadt. Der Mann, der am Abend des 18.05.2023 in einem Kleinwagen in den Vatikan eingedrungen war, befindet sich in psychiatrischer Behandlung. Wie das Presseamt des Heiligen Stuhles am 19. Mai mitteilte, wurde er in die psychiatrische Abteilung der Klinik "Santo Spirito in Sassia" in Vatikannähe (am Tiber) gebracht  und dort behandelt. Der Mann hatte im Auto mit  hoher Geschwindigkeit die Eingangskontrollen am Anna-Tor durchbrochen und war bis in den Damasushof im Inneren des Vatikans gelangt, wo er festgenommen wurde. Der 40-jährige Italiener hatte bereits mehrere Male versucht, in den Vatikan zu gelangen und verlangt, mit dem Papst zu sprechen. 

Wikipedia, 11.02.2024
Die weltbekannte Insel Sommaroy vor Tromsö in Norwegen hat eine Grösse von 0,34 km2. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanstadt

https://www.thevaticantickets.com/de/vatican-city/

→Vatikan                                                       
→Pippinische Schenkung     
→Strafrecht sowie am Anfang des Titels
→Kardinalsrat (OR Nr. 19 vom 13.05.2022: neue Stiftung der Gästehäuser)
→Feu-Fi, Erweiterte Themen: Finanzen - Resultate Vatikanstaat und Hl. Stuhl
    (Jahresbilanzen Hl. Stuhl, Vatikanstaat, Peterspfennig, Bank IOR)
→Hymne des Staates der Vatikanstadt (Geschichte)

Staatsgrenzen des Vatikanstaates

→Grenzen

Staatsekretariat

→Organigramm

Vorsteher: Kardinalstaatsekretär (2. Stock im Papstpalast)
Tel. 06 698 839 13: Staatssekretär. Substitut: 06 698 834 38
1487 gegründet mit vorerst 24 apostolischen Sekretären.

Seit 28. Juni 1988:

  1. Innenministerium (1. Sektion: Allgemeine Angelegenheiten)
    8 Abteilungen und 9 Unterabteilungen.  Rund 125 Mitarbeitende.
  2. Aussenministerium (2. Sektion: Beziehungen zu den anderen Staaten, bilaterale/multilaterale), über 50 Mitarbeitende
    Drähte der Staaten laufen hier zusammen.  Alle Staaten sind mit diplomatischen Beziehungen oder Botschaften vertreten, d. h., es gib zzt. über 180 Nuntien. Keine Diplomatie mit China und Vietnam. Der Nuntius ist meistens Doyen (Specher des diplomatischen Korps) des dortigen diplomatischen Korps.
  3. Staatsekretariat: Kanzler- und Präsidialamt. Sekretär als „Premierminister“. Dieses Sekretariat gilt als Superministerium. 2., 3. und 4. Stock im Papstpalast (hier nur 2.), im Damasuspalast und im Apostolischen Palast. Sie umrahmen den Damasushof.

Alexander Smoltczyk, Vatikanistan, S. 86
Das Staatssekretariat ist gleichsam das Kanzleramt des Papstes (Tel. 0039 06 698 839 13), jene berühmte erste Loggia im zweiten Stock des Palastes, wo aus päpstlichem Willen Akten werden und das Geschehen weit draussen in der katholischen Welt klein gemahlen wird, gefiltert und gereinigt, bis es in sublimer (erhaben, fein), hoch konzentrierter Form dem Souverän als Tischvorlage präsentiert werden kann. Skribenten (Schreiberlinge), Bürochefs, Sekretärinnen, Berater und Beraterinnen sitzen hier, Kammerherren, Minutanten und technische Angestellte. Gut 200 Menschen arbeiten in den beiden Abteilungen: 1. und 2. Sektion. Beide Sektionen, sozusagen Innen- und Aussenministerium des Papstes, sitzen Wand an Wand im 2. und 3. Stock, der Seconda und Terza Loggia des apostolischen Palastes. An den Wänden der Loggien sind Weltkarten aufgemalt, auf denen sich die Päpste den Fortgang der Mission anzeigen liessen, an der Decke Fresken über den lebenslangen Kampf des Menschen gegen die wilden Tiere Wollust und Sündhaftigkeit.  Hier hocken die Lateinübersetzer der Unterabteilung „Lettera latina“ in neonhellen Kammern und tippen Wörter wie maomettanismo (lat.: Islam) in ihre Computer, wenn sie von früh bis  Dienstschluss Briefe schreiben auf Latein. – In einem mit Seidentapeten bespannten Renaissancebüro sitzt auch jener Monsignore, der für die Beziehungen mit den deutschsprachigen Ländern zuständig ist. Und beantwortet E-Mails (rund 120 pro Tag), arbeitet die Pflichttelefonate ab (an manchen Tagen bis zu 50) und schreibt Mails, Briefe, Vorlagen. Alles in zwei Sprachen. Dieser Kuriale ist die offizielle Schnittstelle zwischen Rom und dem deutschen Katholizismus und hat gewöhnlich den Ruf des Traditionalisten, was in diesen Hallen gewiss als Kompliment gelten würde.  Nach Sprachen aufgeteilt: Italienisch, Spanisch, Französisch, Portugiesisch, Polnisch, Deutsch, Englisch und Lateinisch.

Über Jahrhunderte hat sich ein kurialer Jargon (saloppe Sondersprache) herausgebildet, lateinische Redewendungen, die der Neuling sich unverzüglich anzueignen hat. Für ein schlichtes „Nein“ z. B. gibt es eine ganze Skala von Formeln: reponatur (wird erst mal archiviert), ad acta (abgelehnt), non exedire (Gewährung kann zwar erfolgen, ist aber im Augenblick nicht angebracht), gaudeat impetratis (der Bittsteller hat sich mit der vorausgegangenen Antwort zu begnügen, die sowieso unveränderlich ist) usw. – Die Kurie, das sind im Kern rund 1’000 Leute, die hier in Gremien sitzen, von denen ausserhalb der Mauern niemand etwas ahnt, geschweige denn wissen möchte.  Der päpstliche Verwaltungsapparat ist eine der ältesten Bürokratien der Welt, in sich versponnen durch Kompetenzen und Gegenkompetenzen und letztlich nur zusammengehalten durch die Tatsache, dass es unter Gläubigen Wichtigeres gibt als das eigene Fortkommen. Alles Absonderliche, Skurrile (Verschrobene), auch nur Kuriose, hat letztlich keine Wichtigkeit, weil dieser Apparat nur ein unzulängliches, weil von Menschen betriebenes Mittel ist, Ihm auf Erden Platz zu verschaffen. „Neid und Intrigen sind anthropologische Konstanten, und auch der Vatikan ist nicht frei davon. Noch leben wir nicht im Paradies“, sagt Domherr Brandmüller.

→Korrespondenzstil im Vatikan (Wie man schreibt und lebt damit)

OR Nr. 18 vom 2. Mai 2014, S. 11
Papst Franziskus hat seinen Angestellten an ihrem Arbeitsplatz persönlich ein gesegnetes Osterfest gewünscht. Wie Radio Vatikan berichtete, begab sich der Papst am 15. April nach seinen Audienzen am Vormittag in das vatikanische Staatssekretariat im Apostolischen Palast. Dort ging er durch einige Büros, um den Angestellten seine Wünsche zum Fest auszusprechen. Aus zeitlichen Gründen hat der Heilige Vater nicht mit allen 250 Mitarbeitern des Staatssekretariates persönlich sprechen können.

→Kurie, das Leben an der Kurie
→APSA

OR Nr. 18 vom 07.05.2021, S. 8, Alessandro De Carolis
Das Vatikanische Staatssekretariat
Unterstützend an der Seite des Papstes

Drei Sektionen und ein Aktionshorizont der mit jenem des Erdballs deckungsgleich ist. Die Struktur des Staatssekretariates wurde konzipiert, um dem Papst bei der Leitung des Heiligen Stuhles und bei seinem Amt als Oberster Hirte der Weltkirche zu unterstützen.  Ein kosmopolitisches Team, das aus nächster Nähe mit dem Papst zusammenarbeitet und die Aufgaben wahrnimmt, die Dikasterien (Departemente) der Kurie zu koordinieren und sich im Ausland vor allem um die Päpstlichen Vertretungen zu kümmern, für die vor 4 Jahren eine dritte Sektion des Staatssekretariates geschaffen wurde.  Unsere Aufgabe -  so erläutert Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin – besteht gerade in dieser Zeit der Pandemie darin, „die internationale Gemeinschaft und die einzelnen politischen Akteure unermüdlich an die Erfordernisse des Geheimwohls und den Respekt vor der menschlichen Person zu erinnern.

Das Staatssekretariat ist der Organismus, der mit dem Papst bei der Ausübung seines Amtes aus der allergrössten Nähe zusammenarbeitet und de facto (nach der Lage der Dinge, tatsächlich) der „Motor“ des politischen und diplomatischen Handelns des Heiligen Stuhles ist. Welches sind – ganz konkret – seine spezifischen Aufgaben und die Bereiche, in denen es aktiv wird?

Die Apostolische Konstitution „Pastor bonus“ („der gute Hirte“) definiert das Staatssekretariat als jenes Dikasterium, das „dem Papst unmittelbar bei der Ausübung seines höchsten Amtes hilft“. Das höchste Amt des Papstes, des Nachfolgers des heiligen Apostel Petrus, besteht darin, das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft der Kirche zu sein. Diese Aufgabe definiert das Wesen des Staatssekretariates, das das Sekretariat des Papstes ist, sein operatives und unmittelbares Instrument zur Bearbeitung der zahlreichen täglichen und gewöhnlichen Angelegenheiten.

Man denke beispielsweise an die Erledigung der Korrespondenz, die der Heilige Vater mit den Bischöfen in aller Welt in den verschiedenen Sprachen unterhält, mit den Vertretern anderer Kirchen oder christlicher Gemeinschaften oder anderer Religionen, mit den politischen Amtsträgern der verschiedenen Länder, und mit allen Gläubigen der Welt; an die Abfassung päpstlicher Dokumente (Apostolische Konstitutionen,  Enzykliken, Ansprachen …), an deren Übersetzung und offiziellen Veröffentlichung, und dann sei auch die Organisation der Apostolischen Reisen des Heiligen Vaters erwähnt.

Sodann hat das Staatssekretariat innerhalb der Römischen Kurie die Aufgabe, die Beziehungen zwischen den Dikasterien (Departementen) zu fördern und die Arbeiten zu  Themen, die mitunter in den Zuständigkeitsbereich mehrerer Dikasterien fallen, zu koordinieren. Andererseits prüft das Staatssekretariat all jene Angelegenheiten, die über die gewöhnliche und spezifische Kompetenz der anderen Dikasterien hinausgehen.

Das sind nur einige der wichtigsten Aufgaben des Staatssekretariates, die von der Sektion für die allgemeinen Angelegenheiten erledigt werden.

Ausserdem gibt es die Sektion für die Beziehungen mit den Staaten, deren Aufgabe es ist, „all das zu erledigen, was mit den Verantwortlichen der Staaten zu behandeln ist„, indem sie „die diplomatischen Beziehungen zu den Staaten und zu den anderen Zusammenschlüssen öffentlichen Rechts“ fördert und gemeinsame Angelegenheiten behandelt, damit das Wohl der Kirche und der bürgerlichen Gesellschaft gefördert werde, indem sie die Eintracht zwischen den Staaten, die Religionsfreiheit und den Frieden unter den Völkern fördert. Diese Sektion vertritt den Heiligen Stuhl auch bei den internationalen Einrichtungen, wo sie sich zum Sprachrohr der Ärmsten und der Geringsten macht. Überdies befasst sie sich im Auftrag des Heiligen Vaters in einigen spezifischen Kontexten (Zusammenhängen) auch mit den Besetzungen der Teilkirchen.

Papst Franziskus hat den beiden Sektionen, in die das Staatssekretariat nach der von Johannes Paul II. in „Pastor bonus“ gewollten Reform der Römischen Kurie geteilt worden war, noch eine dritte Sektion hinzugefügt. Wie sieht, zum aktuellen Stand, die vollständige Struktur aus und wie sieht ihr Organigramm aus?

Der Heilige Vater wollte dem Personal im diplomatischen Dienst seine Aufmerksamkeit und seine Nähe demonstrieren, indem er am 21.11.2017 eine dritte Sektion, die Sektion für das diplomatische Personal des Heiligen Stuhles, ins Leben rief und dadurch das Amt der Delegierten für die Päpstlichen Vertretungen aufwertete.

Diese Sektion befasst sich spezifisch mit jenen Fragen, die die Personen betreffen, die im diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhles in den 128 Päpstlichen Vertretungen arbeiten, unter besonderer Berücksichtigung der Lebensbedingungen und ständigen Weiterbildung des diplomatischen Personals. Ausserdem befasst sie sich gemeinsam mit dem Präsidenten der Päpstlichen Diplomatenakademie mit der Auswahl und Grundausbildung derer, die sich darauf vorbereiten, in den diplomatischen Dienst einzutreten.

Insofern resultiert, dass sich die komplette Struktur des Staatssekretariates dem augenblicklichen Stand nach aus drei Sektion zusammensetzt:

– der Sektion für die allgemeinen Angelegenheiten, die direkt dem Substitut
   untersteht, 
der vom Assessor unterstützt wird;
– der Sektion für die Beziehungen mit den Staaten, unter der direkten Leitung
   ihres 
Sekretärs, dem zwei Untersekretäre zur Seite stehen (einer für den
   bilateralen, der 
andere für den multilateralen Sektor;
– und der Sektion für das diplomatische Personal des Heiligen Stuhles, die
   vom Sekretär 
für die Päpstlichen Vertretungen geleitet wird, dem ein
   Untersekretär beisteht

Der gemeinsame Nenner ist der Kardinalstaatssekretär, der dem gesamten Staatssekretariat vorsteht. (…)

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatssekretariat_(Heiliger_Stuhl)

https://religion.orf.at/stories/3213181/

→D: diplomatische Beziehungen Heiliger Stuhl
→D, Erweiterte Themen: Diplomatie Heiliger Stuhl
→Nuzzi (Kardinalstaatssekretär Bertone und seine Luxuswohnung)
→Finanzielle und wirtschaftliche Katastrophe im Vatikan
→APSA (Ex-Kardinal Becciu und seine Finanzen)
→Feu-Fi, Erweiterte Themen: Finanzen - Resultate Vatikanstaat und Hl. Stuhl, Vatikanbank, Peterspfennig 
   (Jahresbilanzen)

Standesamt des Vatikanstaates

Alexander Smoltczyk, Vatikanistan, S. 118

Im Governatorat befindet sich das vatikanische Standesamt. Auf den ersten Blick eine überraschende Einrichtung in einem Staat, wo das Zölibat zu den ersten Bürgerpflichten gehört. Es gibt auch nur einen Mitarbeiter hier. Er kümmert sich um die Personalstandsangelegenheiten der Schweizergarden und ihrer Neugeborenen, Sterbeurkunden und Ähnliches.

https://www.hochzeit.com/hochzeitsfeier/petersdom/

Sterben, Sterbehilfe

Katholische Wochenzeitung Baden CH 40/2016 Oktober, S. 4
Kardinal Schönborn erschüttert über aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen

„Wo blieben die Proteste?“ – Wiener Erzbischof in „Heute“-Kolumne über erstmaligen Fall in Belgien: „Was kommt als nächstes? Das Töten von Behinderten? Wird das bald zur Normalität in Europa?“

Seit 2014 habe Belgien das liberalste Sterbehilfegesetz Europas. Als einziges Land weltweit könnten auch unheilbar kranke Kinder und Jugendliche durch aktive Sterbehilfe getötet werden, kritisierte der Wiener Erzbischof: „Jetzt ist es zum ersten Mal geschehen. Was kommt als nächstes? Das Töten von Behinderten?“

Der Kardinal zeigte sich erleichtert darüber, dass in Österreich nach wie vor Einigkeit quer durch alle Parteien herrsche, dass Sterbehilfe nicht legalisiert werden dürfe. Jeder Arzt habe nur eine Lizenz zum Heilen, aber nicht zum Töten. Die Position sei deshalb klar: „Nein zur aktiven Sterbehilfe! Ja zur Sterbebegleitung, zur Hospizbewegung, zur Palliativmedizin, um ein möglichst schmerzfreies Sterben zu ermöglichen.“ Nie werde er einen Zwölfjährigen im „St-Anna“-Kinderspital vergessen, „der im Endstadium seines Kampfes mit dem Krebs war“, so Kardinal Schönborn: „Ich will leben!“ sagte er mir unter Tränen.

Belgische Medien hatten vor einer Woche berichtet, dass erstmals seit der Freigabe 2014 ein Minderjähriger aktive Sterbehilfe erhalten habe. Der 17-Jährige habe an einer Krankheit im Endstadium gelitten. Die erste Anwendung aktiver Sterbehilfe bei einem Minderjährigen in Belgien stiess bei Kirchenvertretern und Patientenschützern aus ganz Europa auf Protest und Empörung.

Belgien ist das einzige Land weltweit, in dem auch unheilbar kranke Kinder aktive Sterbehilfe bekommen können, wenn sie das ausdrücklich verlangen und zu einer Einschätzung in der Lage sind. Der Wunsch des Kindes muss laut dem 2014 verabschiedeten Gesetz durch mehrere Experten bestätigt werden, auch die Eltern müssen der Entscheidung zustimmen. Die Niederlande und Belgien hatten 2002 als erste Länder weltweit aktive Sterbehilfe legalisiert, Luxemburg folgte 2009.

Kath. Wochenzeitung Baden 21/2018 Mai, S. 13
Ethikerin: Sterbehilfe wird schnell zu eklatanter Fremdbestimmung

IMABE-Geschäftsführerin Kummer zu neuem Höchststand bei Euthanasiefällen in den Niederlanden: „Töten ist niemals eine Therapie, Töten heisst Versagen“.

Eine Warnung vor Liberalisierung aktiver Sterbehilfe hat die Ethikerin Susanne Kummer ausgesprochen: In Ländern mit erlaubter Euthanasie drohe das „Töten auf Verlangen“ merklich in eine „neue Form des Paternalismus“ zu kippen, mahnte die Geschäftsführerin des Wiener Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) in einer Stellungnahme gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur „Kathpress“. Zuerst werde suggeriert, dass die Entscheidung zum Suizid ein „geglückter Testfall von Autonomie“ sei. Wie man jedoch am Beispiel Niederlande mit den dort häufigen Tötungen  ohne freie Willensäusserungen – zuletzt 431 pro Jahr – ablesen könne, sei das Ergebnis eine „eklatante Fremdbestimmung“. (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 1/2021 Januar, S. 13, S. Kummer
Sterbehilfe-Zahlen in der Schweiz sind „erschreckend“

Schweizer Statistik: Zahl der Beihilfe zum Suizid bei Schweizern hat sich seit 2010 verdreifacht. Grenzen zwischen Selbstbestimmung, Druck von aussen und Verleitung sind fliessend.

Die Zahl der assistierten Suizide mit 1’176 Fällen hat sich in der Schweiz im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2010 mehr als verdreifacht. (…)  „Die Zahlen aus der Schweiz sind erschreckend. Wir sehen, dass sich in nur acht Jahren die Fälle von Selbstzerstörungen in Kooperation mit Suizid-Hilfe-Vereinen beinahe verdreifacht haben“, sagt Ethikerin Susanne Kummer. Während die Zahl der Suizide seit 2010 mit rund 1’000 Fällen weitgehend konstant geblieben sind, kommen mit der Beihilfe zur Selbstzerstörung noch weitere 1’000 Suizide hinzu. „Leider bestätigt sich: Wo Beihilfe zum Suizid erlaubt wird, kommt es zu einer Vervielfachung. Suizid ist „ansteckend“, allein in der Schweiz sehen wir dadurch eine Verdoppelung der Suizid-Fälle.“ (…)

OR Nr. 8/9 vom 25.02.2022, S. 12
Vatikan bekräftigt Nein zur Sterbehilfe

Vatikanstadt. Das Dikasterium für die Laien, die Familie und das Leben hat die kirchliche Position zum Thema Suizidbeihilfe bekräftigt. Sowohl der ärztlich assistierte als auch die Euthanasie (absichtlich gezielte Beiführung des Todes) seien keine Formen von gesellschaftlicher Solidarität oder christlicher Nächstenliebe, hielt die Kurienbehörde in einer am Mittwoch, 16.02.2022, veröffentlichten Reflexion (prüfende Betrachtung)  zu dem Thema fest. "Die 'Charta der menschlichen Staatsbürgerschaft' - die im zivilen Gewissen aller, ob gläubig oder nicht, verankert ist - sieht die Akzeptanz des eigenen Todes und des Todes der anderen vor, schliesst aber aus, dass dieser in irgendeiner Weise provoziert, beschleunigt oder verlängert werden kann", so das Dikasterium weiter. Die Betreuung auf dem letzten Lebensabschnitt sei eine Verpflichtung gegenüber jedem Menschen. Die Pflicht ergebe sich aus dem gemeinsamen Gut, dem Leben.

Das Dikasterium bezieht sich in seiner Stellungnahme auf ein angestrebtes Referendum zur aktiven Sterbehilfe in Italien. Tags zuvor hatte das italienische Verfassungsgericht einen Volksentscheid darüber abgelehnt. In seiner Entscheidung verwies das Gericht unter anderem auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menscnlichen Lebens.

Sternwarten in Castel Gandolo und Tucson USA

Zentrale Vatikan: 0039 06 698 852 66


Obwohl die Sternwarte keine spezifischen Aufgaben für das Governatorat erfüllt, untersteht ihm die Vatikanische Sternwarte mit Sitz in der Päpstlichen Sommerresidenz in Castel Gandolfo. Sie ist hauptsächlich in der Astronomie und der Astrophysik tätig und dadurch Teil der vielfältigen Präsenz der Kirche im Bereich der wissenschaftlichen Forschung. Der operative Sitz befindet sich in Tucson (Arizona, USA), wo eine moderne Sternwarte erstellt worden ist. – Papst Pius XII. segnete am 27.10.1957 das neue Teleskop der Sternwarte in Castel Gandolfo ein.

OR Nr. 24 vom 12. Juni 2009
Die Päpstl. Sternwarte in Castel Gandolfo zieht um. Von ihrem bisherigen Sitz in der Sommerresidenz des Papstes wird die von Jesuiten geführte Forschungseinrichtung derzeit in ein ehemaliges Kloster im Nachbarort Albano verlegt, wie der Astronom Guy Consolmagno mitteilte. Grund sei, dass immer mehr Forscher und Gäste des Papstes die Kleinstadt in den Albaner Bergen besuchten. Durch den Umzug könne man künftig mehr Kollegen und Besucher empfangen, ohne dabei die Eingänge der Residenz in Anspruch nehmen zu müssen. Ausserdem verfügten die Räume in dem völlig umgebauten Kloster über eine Klimaanlage. Das neue Quartier in einem vatikaneigenen Park biete auch mehr Plätze für das gewachsene Team von Mitarbeitern, das bis zu 15 Personen umfasse. Zutritt zu den beiden Teleskopen auf dem Dach der Residenz haben jedoch ausschliesslich die Jesuiten. Die Verlegung der Einrichtung soll Mitte Juni 2009 abgeschlossen sein; eine offizielle Einweihung ist für Oktober 2009 vorgesehen. Die 1576 gegründete vatikanische Sternwarte wurde 1935 nach Castel Gandolfo ausgelagert. Inzwischen findet der Hauptteil der wissenschaftlichen Arbeit der vatikanischen Sternwarte im modernen Mount Graham International Observatory in Arizona statt.

Kath. Wochenzeitung Baden Nr. 50, 11.12.2009, Seite 2
Vatikan-Tagung hält ausserirdisches Leben für möglich: Teilnehmer einer wissenschaftlichen Tagung im Vatikan rechnen mit der Entdeckung von Spuren ausserirdischen Lebens innerhalb der nächsten Jahre. Allein in diesem Sonnensystem gebe es vier Himmelskörper, die als Kandidaten für den Nachweis von Leben oder seinen Vorstufen gälten, erklärte der US-amerikanische Planetenwissenschaftler Jonathan Lunine zum Abschluss einer Konferenz über Astrobiologie am 10.12.2009  im Vatikan. – Der US-Astronom Chris Impey verwies auf den technologischen Durchbruch bei der Entdeckung von fernen Planeten. Seit 1995 habe man über 400 Planeten in anderen Sonnensystemen identifiziert. Einige von ihnen könnten Voraussetzungen für das Entstehen organischer Moleküle bieten. Der Leiter der Päpstlichen Sternwarte, Dr. Jose Gabriel Funes, sagte, die Suche nach den Ursprüngen des Lebens im All werfe auch philosophische und theologische Fragen auf. Für ihn persönlich ziehe die Vorstellung von intelligenten Leben ausserhalb der Erde die christliche Botschaft jedoch nicht in Zweifel, sagte der Astronom und Jesuitenpater.

BR vom 30. Januar 2011

Vatikanische Sternwarte in Tuscon  mit High-Tech-Teleskop (VATT), gelegen auf dem Mont Graham in Arizona unter der Milchstrasse, aufgenommen mit einem sogenannten „Fischaugenobjekt“

Jesuiten als Astronomen: Die Sternwarte in Tucson/Arizona USA hat Weltruf. Sie beschäftigt sich mit der Astronomie, der Erforschung des Alls. In Castel Gandolfo hat man bis 1990 erforscht. Das neue Teleskop des Vatikans wurde 1993 in Tuscon USA in Betrieb genommen. Es liegt auf 3’200 m ü. M., mitten in der Wüste, wo der Lichtsmog Fremdwort ist (Titlis/Schweiz 3238 m). Hier ist auch ein Radio-Teleskop, das zum grössten der Welt gezählt wird. Der Bau und die Einrichtungen wurden alle privat gesponsert (3,5 Millionen Dollar Kosten). – 96 % an Materie im Universum sind noch nicht nachgewiesen. Es ist für die Fachleute nicht vorstellbar, wie viele Sterne es im Universum gibt.

Giordano Bruno (1548 bis 17.02.1600) trat in den Dominikanerorden, musste ihn aber wegen seinen Anschauungen 1576 verlassen: „Das Weltall ist unendlich, Jesus kann nicht Sohn Gottes sein“. Bruno endete auf dem Scheiterhaufen auf dem Campo dei Fiori, Rom.

Galilei (1564-1642): Er beginnt mit der modernen Wissenschaft. 1979 wurde sein Fall von der Kirche aufgenommen, er wurde 1992 rehabilitiert.

Die vatikanischen Astronomen mussten damals den gregorianischen Kalender bestätigen (1582, Gregor XIII.).

OR (L’Osservatore Romano) Nr. 23 vom 8. Juni 2012, S. 4
Die vatikanische Sternwarte lädt im Juni Studenten aus aller Welt zu einer internationalen Sommerschule ein. Vom 3. bis 29. Juni 2012 befassen sich 25 junge Astronomen aus 23 Ländern am Sitz der Sternwarte in Castel Gandolfo mit neueren Entwicklungen in der Astrophysik. Die Veranstaltung mit dem Titel „Die Bildung und Entwicklung von Sternhaufen“ soll den Dialog zwischen Wissenschaft und Glaube fördern, heisst es in einer Mitteilung der Sternwarte. Zudem solle jungen Wissenschaftlern ein internationaler Austausch ermöglicht werden. Auf dem Lehrplan der Sommerschule stehen demnach theoretischer Unterricht und praktische Übungen in der Himmelsbeobachtung. Unter den Teilnehmern in diesem Jahr ist auch eine deutsche Studentin.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 34/2012 August, S. 2
Keine Angst vor neuen Entdeckungen

Der Leiter der Vatikanischen Sternwarte, José Gabriel Funes, erhofft sich von der „Curiosity“-Mars-Mission Erkenntnisse über ausserirdisches Lebern (WA: eine US-Rakete ist nach über einem 7-monatigem Flug auf dem Mars gelandet.). Er freue sich über den erfolgreichen Start der Mission und sei auf die Ergebnisse gespannt, sagte er gegenüber Radio Vatikan. Dann werde man sehen, ob der Mensch mehr über den Mars und die Möglichkeit organischer Elemente auf der Oberfläche des Planeten erfahren könne. Gefragt, ob Katholiken von der Suche nach ausserirdischem Leben etwas zu fürchten hätte, sagte der Jesuit, dass die Kirche keine Angst vor der Wissenschaft und neuen Entdeckungen habe. Der Vatikan unterhalte eine Sternwarte, weil die Kirche sich der Forschung verpflichtet fühle.

OR Nr. 20 vom 17. Mai 2013, S. 3
Tagung über Sternenhaufen Cygnus OB2.

Cygnus OB2, ein Sternenhaufen mit 200’000-facher Leuchtkraft der Sonne und 4’700 Lichtjahre von der Erde entfernt, stand im Mittelpunkt einer wissenschaftlichen Tagung der vatikanischen Sternwarte. Bis Freitag, 17. Mai 2013, diskutierten 24 Astronomen aus Europa, den USA, und Chile am Sitz der Forschungseinrichtung in Castel Gandolfo neue Erkenntnisse über die im Sternbild „Schwan“ gelegene Formation. Entstehung, Geschichte und Zusammensetzung von Cygnus OB2 könnten wichtige Einsichten zum Verständnis solcher Sternenhaufen in der Milchstrasse und anderen Galaxien liefern. Neben Cygnus OB2 ging es noch um den Sternenhaufen Cygnus X, in dessen Inneren Cygnus OB2 liegt. – Die vatikanische Sternwarte gilt als eine der weltweit ältesten Einrichtungen ihrer Art. Ihre Teleskope befinden sich auf dem Gelände der Päpstlichen Sommerresidenz in den Albaner Bergen; die Warte ist jedoch 2009 wegen des grossen Besucherandranges in den Nachbarort Albano umgezogen. – Offiziell gegründet wurde die heutige Sternwarte 1891 von Papst Leo XIII. 1935 wurde der Jesuitenorden mit ihrer Leitung beauftragt. Die Sternwarte veranstaltet seit 1986 alle 2 Jahre eine Sommerschule für Astronomie-Studenten aus aller Welt.

OR Nr. 39 vom 25.09.2015, S. 8
Guy Consolmagno (62), Jesuitenpater und Astronom, leitet künftig die vatikanische Sternwarte in Castel Gandolfo. Papst Franziskus ernannte den im US-amerikanischen Detroit geborenen Wissenschaftler einen Tag vor dessen Geburtstag zum Chef der traditionsreichen Forschungseinrichtung.  Consolmagno war in der „Specola Vaticana“ bislang unter anderem für die Meteoritensammlung verantwortlich. In seiner beruflichen Laufbahn war er auch im „Harvard-College-Observatory“ und als Physikdozent im US Peace Corps in Kenia tätig. Die Internationale Astronomische Union benannte zu Ehren des Meteoriten-Experten einen Asteroiden 4597 Consolmagno.

OR Nr. 24 vom 17. Juni 2016, S. 3
Papst würdigt vatikanische Sternwarte

Papst Franziskus hat die vatikanische Sternwarte gewürdigt. Seit ihrer Gründung 1891 habe sie mit neuesten Geräten und im Austausch mit anderen Forschungseinrichtungen gezeigt, dass die Kirche „echte und fundierte Wissenschaft“ begrüsse, sagte er am Samstag, 11.06.2016, im Vatikan. Weiter betonte Franziskus in seiner Ansprache, dass die Astronomie den Dialog zwischen den Kulturen und Religionen fördere. „Wir sind alle in dem Verlangen vereint, die Wahrheit darüber zu erfahren, wie dieses wunderbare Universum funktioniert“, so der Papst.

OR Nr. 20 vom 19.05.2017, S. 4
Ein Expertentreffen der päpstlichen Sternwarte in Castel Gandolfo befasste sich mit dem Thema „Schwarze Löcher, Gravitationswellen und Raumzeit-Singularitäten“. Ziel der Fachtagung war, Experten der theoretischen Kosmologie (Lehre von der Entstehung und Entwicklung des Weltalls) und der beobachtenden Astronomie (wissenschaftliche Stern-, Himmelskunde) für neue Forschungsrichtungen miteinander ins Gespräch zu bringen, denn die jüngste Entdeckung von Gravitationswellen (Gravitation = Anziehungskraft, Schwerkraft) habe neue Spekulationen über die  Natur von sogenannten Raumzeit-Singularitäten (Singularitäten = vereinzelte Erscheinung, Besonderheit) geweckt. Das Treffen würdigte auch den Astrophysiker Georges Lemaître, der als Vater der Urknall-Theorie (Urknall = Explodieren der Materie bei der Entstehung des Weltalls) gilt. Von 1960 bis 1966 war der belgische Priester Präsident der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften.

OR Nr. 37 vom 14.09.2018, S. 4
Kuratoren aus aller Welt befassten sich bei einer Konferenz der Päpstlichen Sternwarte in Castel Gandolfo mit dem Thema „Aufbewahrung und Ausstellung von Meteoriten“. Vom 10. bis 13. September 2018 trafen sich Verantwortliche 27 internationaler Einrichtungen, um sich über die verschiedenen Meteoritensammlungen und ihre Kuration (Aufsichtsbehörde) auszutauschen. Eines der Hauptziele sei, „bedeutende Beispiele der Wissenschaft mehreren Generationen zur Verfügung zu stellen“, so der Kurator der Meteoritensammlung des Naturhistorischen Museums in Wien, Ludovic Ferrière.

OR Nr. 8 vom 21.02.2020, S. 4
George Coyne, früherer Direktor der vatikanischen Sternwarte, ist im Alter von 87 Jahren gestorben. Der US-amerikanische Jesuit erlag am 22. Februar 2020 in New York einem Krebsleiden. Coyne leitete das Observatorium des Vatikan von 1978 bis 2006. Er erhielt für seine Forschungsarbeit zahlreiche Preise und Auszeichnungen. So verlieh im die American Astronomical Society (AAS) mit Sitz in Washington 2010 den George-Van-Biesbroeck-Preis. Besonders gewürdigt wurde sein Engagement um den Dialog zwischen Theologie und Wissenschaft.

OR Nr. 15 vom 16.04.2021, S. 4
Die vatikanische Sternwarte hat ein neues Internetportal. Das Observatorium, dessen Ursprünge bis 1582 zurückreichen, präsentiert  unter   
https://www.vaticanobservatory.org 

seine Geschichte und Forschungstätigkeit an den Standorten in Castel Gandolfo und im US-Bundesstaat Arizona. Weiter umfasst das Angebot in englischer Sprache eine Artikel-Datenbank zu Wissenschaft und Glaube, einen Pressespiegel, Informationen für Wissenschaftler, eine Podcast sowie diverse Kalender für astronomische Ereignisse und akademische Veranstaltungen. Ein Online-Shop bietet Merchandising-Artikel mit dem Logo der päpstlichen Einrichtung an, die von Wissenschaftlern aus dem Jesuitenorden betrieben werden.

OR Nr. 30 vom 29.07.2022, S. 3
Reizvoller Einblick ins Universum

Vatikanstadt. Der Direktor der vatikanischen Sternwarte, P. Guy Consolmagno SJ ist begeistert von den neuen Aufnahmen des James-Webb-Weltraumteleskop. Die Bilder seien atemberaubend und "ein reizvoller Einblick in das, was wir mit diesem Teleskop in Zukunft über das Universum lernen können", betonte der Jesuit in einer Mitteilung.

Er freue sich auch und besonders über diesen Erfolg, da die Astronomie ein kleines Forschungsfeld sei und sich Astronomen in der Regel untereinander kennen. "Viele Wissenschaftler, die die Instrumente entwickelt und die Beobachtungen geplant haben, sind persönliche Freunde von mir", so der Astronom. Er wisse, wie lange und wie hart sie an diesen Ergebnissen gearbeitet hätten.

Die NASA hatte Mitte Juli erstmals Farbbilder des neuen James-Webb-Weltraumteleskops veröffentlicht. Es zeigt einen Blick in die Vergangenheit: Galaxien, deren Licht rund 4,6 Milliarden Jahre zur Welt gebraucht hat. 

OR Nr. 32/33 vom 11.08.2023, S. 4
Ab 03.08.2023 ist die vatikanische Sternwarte wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Das teilte die Vatikanischen Museen mitt. Es kann im Rahmen einer Führung durch Castel Gandolfo besucht werden, der früheren Sommerresidenz der Päpste. Fachpersonal der Astronomie führt durch die Räume und zeigt historische und moderne Instrumente, Mondgestein, Kunstwerke und Meteoritenproben. Auch die historischen Teleskope in den beiden Barberini-Kuppeln sind zu sehen. Seit Jahrhunderten erforschen Astronomen im Aufrag des Papstes das Weltall. Erstmals beauftragte 1582 Papst Gregor XIII.  Angehörige des Jesuitenordens mit der Himmelsbeobachtung. Offiziell wurde die Sternwarte im Vatikan 1891 von Leo XIII. gegründet. Wegen der zunehmenden Lichtverschmutzung zog die Einrichtung in den 1930er Jahren von Rom nach Castel Gandolfo, etwa 30 Kilometer südlich des Vatikans um. (WA: Verlegung nach Albano, dann 1993 nach Tuscon/USA auf 3'200 m. ü. M.)

https://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanische_Sternwarte

→St, Erweiterte Themen:  Sternwarten          
→Museen, ganzer westlicher Trakt     
→Sommervilla

Steuern  (Kirchen-)

BiBo BirsigtalBote Nr. 37 vom 16.9.2010, Bottmingen
Wohin geht eigentlich das Geld Ihrer Kirchensteuern?
Kirchensteuern Kanton Basellandschaft/Schweiz

Aufgrund der Turbulenzen, welche die katholische Kirche in den letzten Monaten heftig erschütterten, begegnen wir vielen Gemeindemitgliedern, die verunsichert sind und von denen einige ihren Unmut mit dem Kirchenaustritt zum Ausdruck bringen. Oft hören wir von Austretenden, dass sie nicht mehr bereit sind, mit ihren Kirchensteuern die Institution Kirche zu unterstützen.

Vielleicht haben Sie sich auch schon die Frage gestellt, wohin ihre gezahlte Kirchensteuer fliesst. Kein einziger Rappen aus der Kirchensteuer geht nach Rom oder zur Bistumsleitung. Neben den Unterhaltskosten der Gebäude und den Lohnkosten verwendet die Kirchgemeinde Binningen/Bottmingen 10 % ihres Budgets zur direkten finanziellen Unterstützung von Institutionen und Personen auf dem Kirchgemeindegebiet, für Hilfsprojekte in der Schweiz und für weltweite Projekte. Besonders zu erwähnen ist die Arbeit des Pfarreisozialdienstes, von dem zahlreiche EinwohnerInnen aus Binningen/Bottmingen in Form der angebotenen Sozialberatung, aber auch durch dessen Finanz- und Sachhilfe profitieren. Einzig eine freiwillige Kollekte (→Peterspfennig) Ende Juni fliesst klar deklariert nach Rom, dies waren im Jahre 2010 genau CHF 264.10.

Die Regionalleitung (eine Leitungsebene zwischen dem Bistum und den Pfarreien) und das Bistum werden mit 5 % aus dem Aufwand der Landeskirche Basellandschaft unterstützt. Dem steht eine Unterstützung von 37 % an die Kirchgemeinden des basellandschaftlichen Gebietes gegenüber und 40 % Investitionen in kantonale Arbeitsstellen und pastorale Projekte in Baselland, wie etwa die kantonale Ehe- und Partnerschaftsberatungsstelle, Arbeitsstelle Kirchliche Jugendarbeit oder auch das Aidspfarramt in Basel-Stadt. Genaue Angaben sind unter 
https://www.kathbl.ch/Jahresbericht   

einzusehen.

→Austritte
→Deutsche Kirche (gleich am Anfang der Seite: Rechtfertgigung der Kirchensteuern in Deutschland)

BaZ Basler Zeitung vom 9. Oktober 2012, S. 7, SDA
Monti beisst auf Granit bei Kirchenimmobilien

Mailand. In Italien ist eine Gesetzesänderung zur Besteuerung von Kirchenimmobilien gescheitert. Das von der Monti-Regierung vorgelegte Dekret überschreite die Grenzen der Gesetzesgrundlage zur Immobiliensteuer, entschied der Staatsrat. Die katholische Kirche besitzt in Italien rund 100’000 Gebäude im Wert von etwa 9 Milliarden Euro. Bislang musste sie darauf keine Steuern zahlen, solange die Gebäude zumindest teilweise eine sakrale Funktion hatten. Eine kleine Kapelle in einem Luxushotel reichte schon, um die Steuer auszuhebeln. Dieses in Europa einmalige Privileg sollte aufgehoben werden.

BaZ Basler Zeitung vom 20.12.12, S. 8
Frohe Botschaft für den Vatikan

Brüssel. Die Katholische Kirche braucht keine kommunale Immobiliensteuer in Italien nachzuzahlen. Ausnahmen der entsprechenden Steuerregeln, die von 2006 bis 2011 galten, seien zwar nicht mit EU-Regeln für Staatsbeihilfen vereinbar, teilte die EU-Kommission nach längerer Untersuchung mit. Italiens Regierung habe jedoch nachgewiesen, dass es „absolut unmöglich“ sei, den Umfang der gewährten Vorteile zu messen. DPA

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 5/2014 Januar, S. 2
Was ist eine schweizerische Kirchensteuer?

Wo Religionsgemeinschaften – in den meisten Schweizer Kantonen die beiden grossen Kirchen, in einigen auch die Christkatholische Kirche und in wenigen die Israelitische Kultusgemeinschaft – öffentlich rechtlich anerkannt sind, dürfen sie in den meisten Fällen von ihren Mitgliedern Steuern zur Deckung ihrer Ausgaben erheben. In manchen Kantonen erhalten sie zusätzlich auch Steuern von juristischen Personen, also von Firmen. Da das Verhältnis von Staat und Kirche von den Kantonen bestimmt wird, gibt es in der Schweiz 26 Varianten dieser Beziehung. In den Kantonen Genf und Neuenburg sind Staat und Kirche weitgehend getrennt. Im Kanton Waadt werden die Kultusaufwendungen vollständig vom Staat getragen.

→Deutsche Kirche (gleich am Anfang der Seite: Rechtfertigung der Kirchensteuern in  Deutschland)

OR Nr. 15 vom 10.04.2015, S. 3
Vatikan und Italien unterzeichnen Steuerabkommen

Der Vatikan und Italien haben ein Steuerabkommen geschlossen, das Transparenz und einen weitreichenden Informationsaustausch vorsieht. Danach sind Personen und Einrichtungen mit offiziellem Wohnsitz in Italien, die Finanzaktivitäten über den Vatikan abwickeln, der italienischen Steuerpflicht unterworfen. Das Abkommen wurde am 1. April 2015 im Vatikan vom Sekretär der Zweiten Sektion des Staatssekretariates für die Beziehungen mit den Staaten, Erzbischof Paul Richard Gallagher, und dem italienischen Finanzminister, Carlo Padoan, unterzeichnet und gilt ab sofort. Konkret geht es um Personen und Institutionen, mit offiziellen Wohnsitz in Italien, die ein Konto bei der Vatikanbank IOR unterhalten oder sonstige Finanzgeschäfte über den Heiligen Stuhl abwickeln. Der Vatikan gibt diese Informationen an Italien weiter. Dies gilt nicht für die Löhne und Gehälter von Vatikan-Angestellten mit italienischer Staatsangehörigkeit; sie unterliegen weiterhin nicht der italienischen Steuerpflicht.

OR Nr.  25 vom 19. Juni 2015, S. 4
Vatikanstadt: Der Vatikan und die USA wollen künftig bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung eng zusammenarbeiten. Der vatikanische Sekretär für die Beziehungen mit den Staaten, Erzbischof Paul R. Gallagher, und der US-Botschafter beim Heiligen Stuhl, Kenneth Hackett, unterzeichneten ein „historisches Abkommen“. Darin verpflichten sich beide Seiten, „ethisches Verhalten in finanziellen und wirtschaftlichen Belangen zu fördern und sicherzustellen“, wie es in einer gemeinsamen Erklärung heisst. Ziel sei vor allem, Steuerhinterziehung zu verhindern und US-Bürgern, die Finanzgeschäfte mit dem Vatikan tätigten, die Abführung von Steuern zu erleichtern.

bz Basellandschaftliche Zeitung vom 28.12.2018, S. 17
Referendum: Volk bestimmt über Kirchensteuern

Der Staat soll künftig die Kirchensteuern eintreiben. So sieht es eine Überarbeitung des Basler Steuergesetzes vor. Im Grossen Rat ging das Geschäft relativ schlank durch: Nur wenige Gegner, hauptsächlich von der SP, aber auch der SVP und der FDP stimmten dagegen. Doch der Widerstand war da, wenn auch für einmal nicht von den grossen Playern der Basler Politik.

Die Freidenker-Vereinigung und bald auch die Piraten-Partei – zuletzt noch die Juso –   haben Unterschriften für ein Referendum gesammelt. Mit Erfolg, wie das „Regionaljournal“ von SRF gestern vermeldete. Die nötigen 2’000 Unterschriften seien spielend zusammengekommen, berichtet Sandra Lucco. Sie ist Vizepräsidentin der Freidenker-Vereinigung. „Es wäre ein Schritt rückwärts im Sinne der Trennung zwischen Staat und Kirche“, gibt sie als Begründung für das ergriffene Referendum an. 2’640 Unterschriften will sie heute um 16 Uhr der Staatskanzlei übergeben: „Ein bequemes Polster“, findet Lucco. Es ist tatsächlich ein bemerkenswertes Sammelergebnis. Vor allem, wenn man die Umstände bedenkt: In der Vorweihnachtszeit kann es durchaus als Affront verstanden werden, Stimmung gegen die Kirche zu machen. „Davor hatten wir Respekt“, sagt Lucco. Doch seien die Sammelnden fast durchweg auf positive Reaktionen gestossen. „Der Rücklauf aus unserem Versand an Basler Haushalte lief zudem sehr gut.“

Nun muss also das Stimmvolk entscheiden, wer den Kirchen-Obolus eintreiben darf. (…)

Kath. Wochenzeitung Baden 6/2023 Februar, S. 4
Kirchensteuer in der Schweiz immer problematischer

(hm)  Der Artikel über die Diözese Voralberg (→Österreichische Kirche) berichtet von einr Gruppe Voralberger Kathoiliken, die es mit dem Gewissen nicht mehr vereinbaren können, mit ihrem Kirchenbeitrag die Zerstörung des Glaubens und die teilweise fetten Gehälter von abgefallenen Kirchenfunktionären zu finanzieren. 

Im selben Dilemma sehen sich auch immer mehr gläubige Katholiken in der Schweiz. Ganz aktuell stellt das ständige Verhalten von gewissen offiziellen Repräsentanten und Institutionen nach dem Hinschied unseres geliebten Papstes Benedikt XVI. die Frage neu, wie lange dem antikatholischen Treiben ohne Gegenwehr, auch mit finanziellen Konsequenzen, noch zugesehen werden darf.

Leider haben, anstatt das epochale theologische und philosophische Denken dieses grossen Papstes zu würdigen, auch viele Pfarrblätter sich nur in kleinkarierter Kritikasterei ergangen. Viele gläubige Katholiken fanden dies völlig deplaziert. Ein Beispiel dafür ist der ausgezeichnete Leserbrief von Herrn Dirk Ziesemer, Basel, zu einem "Nachruf" im Basler Pfarreiblatt "Kirche heute". Diesen Grundtenor zeigt sich bereits im Vorspann: Papst Benedikt, ein für die Schweiz schwieriger Papst. (→Bap-Be, Benedikt XVI.: 3-4/2023 Januar)

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz  23-24/2023 Juni, S. 2
Schwyz: Kirchensteuer für Firmen bleibt

Im Kanton Schwyz hat das Kantonsparlament am 24.05.2023 mit 54 zu 34 Stimmen eine Motion von Kantonsräten der SVP und FDP abgelehnt, die die Kirchensteuer der juristischen Personen durch eine freiwillige Abgabe ersetzen wollte. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Postulat von zwei SP-Kantonsräten, das den Unternehmen  die Wahl zwischen der Kirchensteuer und einer Gemeinschaftssteuer ermöglichen sollte. Damit bleibt es dabei, dass die Unternehmen im Kanton Schwyz pro Jahr rund fünf Millionen Franken an die römisch-katholische Kantonalkirche und rund eine Million Fanken an die evangelisch-reformierte Kantonalkirche entrichten. kath.ch


→Deutsche Kirche (gleich zu Beginn: Rechtfertigung der
    Kirchensteuern in Deutschland)
→Österreichische Kirche (Kirchensteuern 6/2023 Febr., Voralberg)
→Kirche Schweiz (Kirche heute 39-40/2023)

Stillen

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 23/2014 Mai, S. 2
Für das Stillen in der Öffentlichkeit

Der Vatikan befürwortet das Stillen von Kindern in der Öffentlichkeit. Die Ernährung von der Mutterbrust sei ein wichtiger Schutz gegen die Unterernährung bei Kleinkindern, sagte der Präsident des päpstlichen Gesundheitsrates, Erzbischof Zygmunt Zimowski, am 21. Mai 2014 vor der Weltgesundheitskonferenz in Genf. Frauen sollten ermutigt werden, ihre Kinder auch in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz zu stillen. Zimowski erinnerte daran, dass Papst Franziskus beim Taufgottesdienst in der Sixtinischen Kapelle im Januar die Mütter ermuntert habe, ihre Kinder auch während der Feier zu stillen.

Strafrecht des Staates der Vatikanstadt 

Bei der Gründung des Staates der Vatikanstadt als souveräner Staat am 11.02.1929 wurde das italienische Strafgesetz aus dem Jahre 1889 in der damals geltenden Fassung übernommen. Im Jahre 1969 wurde der Stichtag für die Bestimmungen des übernommenen italienischen Strafrechts vom 8. Juni 1929 auf den 31. Dezember 1924 vorverlegt. Damit wurde unter anderem die Todesstrafe abgeschafft, welche in Italien 1926 wiedereingeführt wurde. Für das Sexualrecht hatte dies jedoch keine Auswirkungen.

Der Vatikan kann auf seinem Gebiet straffällig gewordene Personen, egal ob sie dort von der Gendarmerie SCV oder von der italienischen Polizei verhaftet werden (beispielsweise auf dem Petersplatz, →Grenzen), zur Aburteilung an Italien übermitteln, welches zur Übernahme verpflichtet ist und dann vatikanisches Recht anzuwenden hat. Nur bei einer vorherigen Flucht auf italienisches Territorium kommt das dort geltende Strafrecht zur Anwendung.

→Polizei italienische beim Vatikan       
→Justiz

Aus dem Strafgesetz:

  • Es gibt keinen ausdrücklichen Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
  • Eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften besteht nicht.

Strafgesetz, Art. 331 CP:

Wer, mit Gewalt oder Drohung, eine Person des gleichen oder anderen Geschlechts zur fleischlichen Vereinigung zwingt, wird mit Zuchthaus von drei bis zehn Jahren bestraft. Der gleichen Strafe unterliegt, wer sich mit einer Person des gleichen oder anderen Geschlechts fleischlich vereinigt, die zur Tatzeit:

  1. noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat
  2. noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet hat, wenn der Täter ihr Aszendent (Vorfahre, Ahne), Vormund oder Lehrer ist

Art. 333 CP:

Wer, unter Anwendung der Mittel oder unter Ausnutzung der Zustände oder Umstände, die in Art. 331 angeführt sind, gegenüber einer Person des gleichen oder anderen Geschlechts libidinöse (begierliche, triebhafte) Akte begeht, die von jenem Artikel nicht erfasst sind, ist mit Zuchthaus von einem bis zu sieben Jahren zu bestrafen.

Einschränkungen durch andere Paragrafen:

Wenn es sich bei dem Opfer um eine öffentliche Prostituierte  (pubblica meretrice) handelt, wird die Strafe um die Hälfte bis zwei Drittel reduziert (Art. 350 CP).

Wenn die Beteiligten die Ehe geschlossen haben, bleibt die Tat straffrei und evtl. strafrechtliche Wirkungen einer Verurteilung fallen weg (Art. 352 CP).

Religion:
Die offizielle religiöse Haltung der römisch-katholischen Kirche und des Heiligen Stuhles unterscheidet zwischen mehreren Arten der Homosexualität. (Tiefsitzende homosexuelle Tendenzen sind eine nicht selbst gewählte Veranlagung und keiner wahren affektiven (gefühlsbetonten) und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit entspricht – Homosexuelle Handlungen dagegen werden als schwere Sünde (Todsünde) gesehen, die in sich nicht in Ordnung, in sich unsittlich sind und einen Verstoss gegen das natürliche Gesetz sind). Am 13. Januar 1998 zündete sich der homophile italienische Schriftsteller Alfredo Ormando auf dem Petersplatz (Vatikanisches Staatsgebiet) an, um gegen die Haltung der röm. kath. Kirche gegenüber Homosexualität zu protestieren. Einige Tage später verstarb er im Krankenhaus.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 18.01.2009
Vatikan von italienischer Gesetzgebung gelöst

Seit dem 1. Januar 2009 gelten neue italienische Gesetze nicht mehr automatisch auch im Vatikan. Der Staat des Papstes ändert damit eine Praxis, die seit 1929 bestand. Nach dem erneuerten vatikanischen Gesetz über Rechtsquellen, das mit Beginn 2009 in Kraft trat, müssen italienische Gesetze und Verordnungen zuerst ausdrücklich vom Vatikan gebilligt werden, um auf dessen Boden Gültigkeit zu haben. Neu ist auch, dass die Vatikanische Rechtsordnung sich künftig am allgemeinen internationalen Recht und entsprechenden Verträgen des Heiligen Stuhles orientiert.

OR Nrn. 30/31 vom 26. Juli 2013, S. 8
Apostolisches Schreiben in Form eines „Motu proprio“ Seiner Heiligkeit Papst Franziskus über die Gerichtsbarkeit der Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt im Bereich des Strafrechts (11. Juli 2013)

In der heutigen Zeit ist das Gemeinwohl zunehmend bedroht durch das staatenübergreifende und organisierte Verbrechen, den unangemessenen Umgang mit dem Markt und der Wirtschaft sowie durch den Terrorismus.

Es ist daher notwendig, dass die internationale Gemeinschaft geeignete Rechtsmittel anwendet, die es ermöglichen, der Kriminalität vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken, indem sie die internationale Zusammenarbeit der Justiz im Bereich des Strafrechts fördern.

Durch die Unterzeichnung zahlreicher internationaler Abkommen auf besagtem Gebiet hat der Heilige Stuhl, der auch im Namen und Auftrag des Staates der Vatikanstadt handelt, stets betont, dass diese Vereinbarungen Mittel sind zur effektiven Bekämpfung der kriminellen Aktivitäten, die die Menschenwürde, das Gemeinwohl und den Frieden bedrohen.

In dem Wunsch, die Bemühungen des Apostolischen Stuhles um eine diesbezügliche Zusammenarbeit zu stärken, ordne ich durch das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines „Motu Proprio“ (aus eigenem Antrieb) an:

1.
Die zuständigen Rechtsorgane des Staates der Vatikanstadt üben die Strafgerichtsbarkeit auch aus in Bezug auf:

a)
Straftaten, die gegen die Sicherheit, die grundlegenden Interessen oder die Güter des Heiligen Stuhles gerichtet sind;

b)
die Straftaten, die erwähnt werden im:
– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. VIII vom 11. Juli 2013, das
   „Ergänzende  Normen im Bereich des Strafrechts“ enthält;
– Gesetz des Staates der Vatikanstadt Nr. IX vom 11. Juli 2013, das
   „Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung“ .
    enthält;
    die von den unter dem folgenden Punkt 3 aufgeführten Personen im
    Rahmen  ihrer Amtsausübung begangen wurden;

c)
jede andere Straftat, deren Bekämpfung von einem internationalen Abkommen verlangt wird; das vom Heiligen Stuhl unterzeichnet wurde, wenn der Täter sich im Staat der Vatikanstadt befindet und nicht ins Ausland ausgeliefert wurde.

2.
Die unter Punkt 1 erwähnten Straftaten werden nach der Gesetzgebung abgeurteilt, die zu der Zeit, in der sie verübt wurden, im Staat der Vatikanstadt gültig war, vorbehaltlich der allgemeinen Prinzipien der Rechtsordnung in Bezug auf die zeitliche Anwendung der Strafgesetze.

3.
Im Rahmen des Vatikanischen Strafgesetzes werden den „öffentlichen Amtsträgern“ gleichgestellt:

a)
die Mitglieder, Beamten und Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen der Römischen Kurie sowie der mit ihr verbundenen Institutionen;

b)
die Päpstlichen Gesandten und die diplomatischen Mitarbeiter des Heiligen Stuhles;

c)
Personen, die vertretende, verwaltende oder leitende Funktionen bekleiden, sowie jene, die – auch „de facto“ – unmittelbar vom Heiligen Stuhl abhängige Körperschaften verwalten und kontrollieren und die im Verzeichnis der kirchlichen Rechtspersonen eingetragen sind, das im Governatorat des Staates der Vatikanstadt geführt wird;

d)
jede weitere Person, die einen administrativen oder juristischen Auftrag am Heiligen Stuhl besitzt, sei es ständig oder vorübergehend, entlohnt oder unentgeltlich, auf jedweder Ebene der Hierarchie.

4.
Die unter Punkt 1 erwähnte Gerichtsbarkeit schliesst auch die administrative Verantwortung der Rechtspersonen ein, die sich aus einer Straftat herleitet, wie es von den Gesetzen des Staates der Vatikanstadt geregelt wird.

5.
Falls in anderen Staaten in derselben Sache vorgegangen wird, kommen die im Staat der Vatikanstadt gültigen Normen über die konkurrierende Gerichtsbarkeit zur Anwendung.

6.
Art. 23 des Gesetzes Nr. CXIX vom 21. November 1987, durch das die Gerichtsordnung des Staates der Vatikanstadt verabschiedet wurde, bleibt weiterhin gültig.

Dieses vorliegende Apostolische Schreiben tritt am 1. September 2013 in Kraft.

https://www.katholisch.de/artikel/28746-vatikan-reformiert-sein-strafrecht

Januar 2019

Als Strafrecht bezeichnet man im Recht der Vatikanstadt die Gesamtheit der Normen, die die Voraussetzungen und das Verfahren regeln, nach denen über einen Menschen eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen ist. Nach Art. 22 der →Lateranverträge übernimmt der italienische Staat auf Antrag des Vatikans die Strafverfolgung, das Strafverfahren und den Strafvollzug auf Kosten des Vatikanstaates.

Rechtsquellen
Wichtigste Rechtsquelle des Strafrechts ist der codice Zanardelli von 1889, der in Italien selbst seit 1930 von den Faschisten durch den codice Rocco ersetzt wurde. In der Vatikanstadt gilt er seit den Lateranverträgen von 1929 und hat seitdem nur kleinere Veränderungen, etwa im Bereich der Drogenkriminalität, erfahren.

Todesstrafe
Analog den Bestimmungen über die Ermordung des italienischen Königs stand ab Vertragsabschluss der Lateranverträge die Todesstrafe auf die Ermordung des Papstes innerhalb des Vatikans. Sie wurde seit Bestehen des Staates der Vatikanstadt nie verhängt. Papst Paul VI. Montini schaffte die Todesstrafe 1969 schliesslich ab.

Homosexualität
In der Vatikanstadt gibt es keine Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen, keine gesetzliche Regelung gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und keine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften oder gleichgeschlechtliche Ehen. Dies ist auf die besondere Zusammensetzung der Bevölkerung der Vatikanstadt zurückzuführen, die sich von der gewachsenen Bevölkerung anderer Staaten unterscheidet und in der Mehrzahl aus erwachsenen, zölibatär  (pflichtmässige Ehelosigkeit)  lebenden Menschen besteht. Das Schutzalter in der Vatikanstadt liegt bei 18 Jahren, für verheiratete Jugendliche gibt es Ausnahmen.

OR Nr. 16 vom 19.04.2019, S. 4
Der Heilige Stuhl hat sich einem internationalen Abkommen zum Strafvollzug angeschlossen. Er trat dem Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen vom 21.03.1983 bei und kann so künftig Verurteilte leichter ins Ausland verlegen.

OR Nr. 8/9 vom 26.02.2021, S. 3
Resozialisierung in Vatikan-Strafrecht eingeführt

Vatikanstadt. Der Vatikan hat gesellschaftliche Wiedereingliederung als Vollzugsziel in sein Strafrecht eingefügt. Künftig kann Verurteilten ein Achtel bis ein Drittel ihrer Haftstrafe erlassen werden, wenn sie an einem Therapie- oder Resozialisierungsprogramm teilnehmen. Die Neuerungen des Strafgesetzbuchs wurden am Dienstag, 16.02.2021, veröffentlicht und treten sofort in Kraft.

Als Motiv nennt der päpstliche Erlass eine gewandelte Sensibilität. Einige Massstäbe und Lösungen des bisherigen Strafrechts seien überholt. Papst Franziskus vertrat bei zahleichen Anlässen die Auffassung, jeder Straftäter müsse eine Chance auf einen Neuanfang haben.

Voraussetzung für eine Haftverkürzung ist neben guter Führung ein konkreter Resozialisierungsplan. Die darin vom Verurteilten übernommenen Verpflichtungen  sollen auch auf eine Linderung der Tatfolgen zielen, etwa mit Ableisten gemeinnütziger Arbeit. Weitere Gesetzesänderungen betreffen Freiheitsrechte von Anklagen sowie das Strafverfahrensrecht. Unter anderem wurde der sogenannte „Prozess in Abwesenheit“ abgeschafft.

OR Nr. 16 vom 21.04.2023, S. 3
Änderungen im vatikanischen Strafrecht und Justizsystem

Vatikanstadt. Papst Franziskus hat Massnahmen zur Vereinfachung des vatikanischen Justizsystems und zur Verbesserung von dessen Funktionalität angeordnet. Mit einem am 12.04.2023 veröffentlichten Motu proprio, das am Folgetag in Kraft trat, wurden unter anderem die Aufgaben der vatikanischen Staatsanwaltschaft genauer definiert sowie die Amtszeit des Präsidenten des Vatikanischen Gerichtshofes geändert. Der Erlass sei eine Reaktion auf "Bedürfnisse, die in den letzten Jahren im Bereich der Justizverwaltung" im Vatikan entstanden seien, heisst es zu Beginn des Motu proprio. Juristische Fragen hätten sich gehäuft, welche "eine schnelle und gerechte Bestimmung im Bereich der Verfahren" erfordert und eine "wachsende Arbeitsbelastung" für die Justizbehörden dargestellt hätten.

Zu den Neuerungen gehören die genauere Abgrenzung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsfunktionen des Amtes des vatikanischen Staatsanwalts sowie auch die Möglichkeit, das aus drei Richtern bestehende Gremium um einen weiteren zusätzlichen Stellvertreter zu ergänzen, wenn eines der Mitglieder ausscheidet. Die Justizreform sieht weiter die Möglichkeit für den Papst vor, einen stellvertretenden Präsidenten des Vatikanischen Gerichtshofes zu ernennen, wenn der amtierende Präsident zurücktritt, sowie die Abschaffung der zwingenden Vollzeitbeschäftigung von mindestens einem Richter im Richtergremium. Präzisiert wird, dass die Richter zwar vom Papst ernannt werden, bei der Ausübung ihres Amtes jedoch "nur dem Gesetz unterworfen" sind. Hervorgehoben wid dabei die unparteiische Ausübung der Befugnisse.
 

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_des_Staates_der_Vatikanstadt

→Einwohner          
→Bürger …       
→Gerichte
→Justiz
→Strafrecht, kichliches

Strafrecht, kirchliches

OR Nr. 23 vom 11.06.2021, S. 7
Kirchliches Strafrecht reformiert

Vatikanstadt. Die Kirche verschärft und präzisiert ihr Strafrecht. Mit der am Dienstag, 01.06.2021 veröffentlichten Reform von Buch VI („Strafbestimmungen in der Kirche") des Codex des kanonischen Rechtes aus dem Jahr 1983 werden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und schärfer geahndet. Bisher habe ein falsches Verständnis von Gerechtigkeit und Barmherzigkeit auch „ein Klima übermässiger Laxheit (Freizügigkeit, Nachlässigkeit) genährt“, sagte Erzbischof Filippo Iannone, Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten (WA: gelegen  am Pius-II.-Platz Nr. 12 vor dem Petersplatz), bei der Vorstellung des Textes im Vatikan.

So ist es nun den Hirten und Oberen (WA: Kardinälen, Bischöfen, Äbten usf.) in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Auch wird sexueller Missbrauch nicht mehr als Verstoss gegen die Zölibatspfllicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat „gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen“. Mit diese neuen Einordnung wolle man der Schwere der Vergehen besser gerecht werden, so Iannone.

Das Unverständnis für den Zusammenhang  zwischen Liebe und Strafdisziplin in der Kirche habe „in der Vergangenheit viel Schaden verursacht“, merkt Papst Franziskus in der Apostolischen Konstitution an, mit der er die Reform in Kraft setzt. Angemessene Strafdisziplin sei eine der vorrangigen Aufgaben von Bischöfen und Kirchenoberen, heisst es in der Konstitution „Pascite gregem Dei“ (Weidet Gottes Herde“). In der Hinsicht habe das Strafrecht im Gesetzbuch von 1983 Erwartungen nicht erfüllt, erklärte  Kurienbischof Juan Ignacio Arrieta Ochoa Chinchetru bei der Präsentation.

Die Reform von Buch VI des Codex Iuris Canonici (CIC) nimmt bereits früher erlassene Einzelgesetze und Regelungen in das allgemeine Gesetzbuch auf. Laut Iannone tritt sie am 08.12.2021 in Kraft. Damit soll Diözesen und Bischofskonferenzen Zeit gegeben werden, regionale Bestimmungen anzupassen.

OR Nr. 50 vom 17.12.2021, S. 4
Zum Inkrafttreten des neuen kirchlichen Strafrechts am 8. Dezember hat der Vatikan die entsprechende Zuständigkeit der Glaubenskongregation aktualisiert. In einem Reskript (Verfügung, Erlass) vom 7. Dezember werden insbesondere die Bezüge zur neuen Nummerierung der Kanones aktualisiert. Auch soll küntig klarer entschieden werden zwischen gerichtlichen und aussergerichtlichen Verfahren. Einspruchsfristen wurden vereinheitlicht sowie das Recht auf Verteidigung besser gewährleistet. 

https://www.sueddeutsche.de/politik/vatikan-papst-franziskus-kirchenrecht-missbrauch-1.5310114

→Gerichte
→Justiz
→Strafrecht des Staates der Vatikanstadt

Straftaten im Vatikan

→Justiz

Strom  

Er ist sehr teuer im Staat der Vatikanstadt und auf vatikanischem Hoheitsgebiet (Strombezug aus Italien). Die Gardistenfamilie beispielsweise zahlt den Strom, Gardisten in Einer- und Zweier-Zimmern hingegen nicht.

Studium der Theologie

Theologie auf dem Dritten Bildungsweg DBW, auch ohne Matura:

  1. Katechetik-Kurs Dritter Bildungsweg DBW, Abendweg 1, 6006 Luzern
     
  2. Religionspädagogisches Institut RPI Luzern RPI, Kasernenplatz 1,
    6000 Luzern 7
    rpi(at)unjilu.ch 
    https://www.unilu.ch/rpi
     
  3. Studiengang Theologie STh
    Theologiekurse.ch, Neptunstrasse 38, 8032 Zürich,
    info(at)theologiekurse.ch 
    https://www.theologiekurse.ch
     
  4. DVD: Kirchliche Berufe – 11 Filmporträts
    TAU-AV Produktion, Mürgstrasse 20, 6370 Stans,
    tauav(at)swissonline.ch 
     
  5. Universität Luzern: www.fernstudiumtheologie.ch
     

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 36/2013 August, S. 5, kh
Fernstudium Theologie

Die Theologische Fakultät der Universität Luzern erweitert ihr Studienangebot und lanciert zum Herbstsemester 2013 einen Fernstudiengang Theologie. Theologie kann dann – vorerst bis zum Abschluss des Bachelordiploms – vollumfänglich als Fernstudiengang absolviert werden.  Es ist der erste Fernstudiengang an einer Römisch-Katholischen Fakultät im deutschsprachigen Europa. Später soll auch das Masterdiplom als Fernkurs angeboten werden. Der Fernstudiengang richtet sich an Personen, die sich für ein Theologiestudium interessieren, aufgrund ihrer beruflichen oder familiären Situation jedoch nicht ein Vollzeitstudium beginnen können. Der Studiengang bietet den Studierenden einen hohen Grad an zeitlicher und räumlicher Flexibilität. Neben der Einführungsveranstaltung und den Prüfungen sind nur sehr wenige Pflichttermine vorgesehen.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 24/2015 Juni, S. 5, Kh
Info-Abende zum Studiengang Theologie

Der vierjährige Studiengang Theologie STh bietet eine systematische, qualifizierte Einführung in die Hauptgebiete der Theologie – aus katholischer Sicht, aber in ökumenischer Offenheit. Der Studiengang Theologie wird dreifach angeboten: als Abendkurs in Zürich (Mo und Do), als Abendkurs in Luzern (Mo und Do) und als Fernkurs mit Studienwochenenden und Studienwochen. Die Vorlesungen beginnen am 19. Oktober 2015. Anmeldeschluss ist der 31. August 2015. An Info-Abenden können sich Interessierte unverbindlich zu den Zielen und Inhalten und zum Aufbau des Studiengangs orientieren. (…)

Weitere Informationen und Anmeldung: theologiekurse.ch, Postfach 1558, 8032 Zürich, Telefon 044 261 96 86.
E-Mail:  info(at)theologiekurse.ch 
Homerpage: https://www.theologiekurse.ch

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 10/2019 März, S. 4
Studiengang Religionspädagogik

Informationen rund um das Diplom- und Bachelorstudium Religionspädagogik sowie über das spannende Berufsfeld der Religionspädagogin/des Religionspädagogen in den Bereichen Schulischer Religionsunterricht, Gemeindekatechese und kirchliche Jugendarbeit bietet der Infotag zum Studiengang Religionspädagogik an der Universität Luzern, Frohburgstrasse 3, Raum 3 B48 vom Samstag, 16. März 2019, 10.15 bis 13 Uhr. Neben der Information gibt der Infotag auch Gelegenheit zu Begegnung und Einzelberatung. Anmeldeschluss für das Studium ist am 30. April 2019. Mehr unter www.unilu.ch/infotag-rpi. kh

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 30-32/2019 Juli, S. 5
20 Diplome in Religionspädagogik

Am 05.07.2019 fand in der Pfarrei St. Paul in Luzern für 20 Absolventinnen und Absolventen die Diplomfeier des Religionspädagogischen Instituts (RPI) statt. (…) Das RPI bietet für Leute mit oder ohne Maturitätszeugnis Studiengänge mit Zertifikats-, Diplom- oder Bachelorabschluss im Bereich Religionspädagogik an. kh

OR Nr. 31 vom 06.08.2021, S. 1
Neue Richtlinien für Fernstudium katholischer Hochschulen

Vatikanstadt. Der Vatikan hat neue Richtlinien für das Fernstudium an kirchlichen Hochschulen weltweit veröffentlicht. Alle kirchlichen Fakultäten und Universitäten seien aufgefordert, "sich mit den neuen Technologien in immer angemessener Weise auszustatten und dabei auch Formen der Zusammenarbeit, der gemeinsamen Forschung und die Sorge um die technische und pädagogische Qualität zu entwickeln", heisst es in der am Montag, 02.08.2021, von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen (für die Studieneinrichtungen) veröffentlichten "Instruktion über die Anwendung der Modalität des Fernstudiums in den kirchlichen Universitäten/Fakultäten". Es handelt sich um eine Anwendungsrichtlinie der 2018 veröffentlichten Apostolischen Konstitution "Veritatis gaudium" von Papst Franziskus über das katholische Hochschulwesen. Diese enthielt unter anderem Anpassungen an die europäische Hochschulreform des Bologna-Prozesses.

Grundsätzlich soll es neben Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen und persönlichen Gesprächen künftig auch vermehrt digiitale Formate geben, etwa interaktive Online-Vorlesungen und Videokonferenzen, um die persönliche Begegnung zwischen Studenten und Dozenten zu erleichtern. Zudem sollen Bibliotheken und Datenbanken online zugänglich sein. Als Zielgruppe erwähnt werden eigens Studierende, die "sich dem kontemplativen Leben widmen", also etwa in einem Kloster leben. Die Richtlinien der Bildungskongregation sollen "in allen kirchlichen Hochschuleinrichtungen" weltweit umgesetzt werden. In Kraft treten sollen die Regeln zum jeweiligen Beginn des nächsten Studienjahres.

Die Instruktion findet sich zum Download in deutscher Sprache auf der Website der Kongregation für das katholische Bildungswesen.

Pfarrblatt Kirche heute Nordwestschweiz 35-36/2023 August, S. 24
Wie werde ich Katechet/in oder Religionslehrer/in?

Möchtten Sie professionell religiöses Lernen von Kindern und Jugendlichen begleiten? Dann wäre der Beruf des Katecheten/Religonslehrers beziehungsweise der Katechetin/Religionslehrerin vielleicht genau das Richtige für Sie. Mehr zur diesjährigen berufsbegleitenden Ausbildung erfahren Sie unter
https://www.oekmodula.ch

Stand März 2024:

Theologisch-pastorales Bildungsinstitut TBI, Pfingstweidstrasse 28, 8005 Zürichm, Telefon: 044 525 05 40
Studiengang Theologie, Theobasic

Universität Luzern, Theologische Fakultät, Frohburgstrasse 3, 6002 Luzern, Telefon: 041 229 52 53
Diplom- und Bachelorstudiengang Religionspädagogik