Bürger des Vatikanstaates: Austrit
Die vatikanische Staatsbürgerschaft endet
- Bei Kardinälen, wenn sie aus irgend einem Grund nicht mehr im Vatikanstaat (SCV) oder in Rom wohnen.
- Bei jedem/r Bürger/in mit der freiwilligen Aufgabe des Wohnsitzes im SCV.
- Bei jenen genannten Personen, wenn Würde, Auftrag, Amt oder Anstellung enden, für welche sie zum Wohnsitz im SCV verpflichtet oder ermächtigt waren.
- Neu zu gründende Familien, die den SCV aus Platzgründen verlassen (müssen): Der Papst lässt aus Wohlwollen zu, dass diese Familien Wohnungen zugewiesen werden können, die im
Eigentum des Heiligen Stuhles auf dem Territorium Italiens zu finden sind.
Nach Artikel 9 des Lateranvertrages wird derjenige, der seine SCV-Bürgerschaft verliert und über keine andere verfügt, automatisch italienischer Staatsbürger.
Die SCV-Bürger/innen müssen sich mit einer Identitätskarte (Tessera) ausstatten, die gemäss den Reglementen vom Governatorat ausgestellt wird. Von der Pflicht, sich mit einer Identitätskarte auszustatten, sind die Kardinäle mit SCV-Bürgerschaft samt Gefolge sowie die anderen im Reglement genannten Personen befreit.
Stichtag 31. Dezember 2005
Dem Staat der Vatikanstadt gehören 557 Staatsbürger an, nämlich:
58 Kardinäle (10,4 %)
293 Kleriker (Mitglieder von
Päpstl. Einrichtungen) (52,6 %)
62 weitere Kleriker (11,1 %)
101 Mitglieder der Garde (18,1 %)
43 Laien (7,7 %)
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