Päpstliches Haus
Früher: Päpstlicher Hofstaat seit dem 4. Jahrhundert, zuerst im Lateran
1968 durch Paul VI. neu organisiert:
Päpstliche Kapelle (Cappella Pontificia) |
Päpstliche Familie (Famiglia Pontificia) |
Persönlichkeiten aus allen Teilnahme an den religiösen Kardinalskollegium. Laien: Konsistorialadvokaten |
Geistliche und Laien, die den Mitglieder mit päpstl. Ehrentitel: Laien: Autoritäten in der Personen in der unmittelbaren |
Kein Amt ist erblich. Dadurch wurde die Tradition der römischen Aristokraten aufgehoben. Die geistlichen Ehrentitel wurden drastisch reduziert. Der Einfluss des päpstlichen Adels verschwand fast gänzlich (2005: noch ein Adeliger im SCV-Rat). Alle Mitglieder des Päpstlichen Hauses werden vom Papst für 5 Jahre ernannt (Verlängerung möglich).
Leitung Päpstliches Haus:
Präfekt in der Person eines Titularbischofs, il Reggente ist sein Stellvertreter, dazu Beamte und das nötige Personal. Für Ehren- und Sicherheitsdienste bei den Feierlichkeiten des Päpstlichen Hauses werden aufgeboten: die Schweizergarde, das Gendarmeriekorps und die Musikkapelle der ehemaligen Palatingarde.
Seit Januar 2003: neuer Präfekt in der Person des Privatsekretärs des Papstes, Msgr. Georg Gänswein, Titular-Erzbischof, wonhaft zzt. im Kloster mit Benedikt XVI. zusammen.