Exterritoriale Gebiete des Vatikans in und ausserhalb Roms
(nicht statische Parzellen)
- Alle Gebiete und Paläste/Kirchen sind auf italienischem Territorium, d. h. viele sind ohne italienische Jurisdiktion. Analog dem Botschaftsgebäude als
- Hoheitsgebiet des Gastgeberlandes mit besonderem völkerrechtlichem Schutz (gemäss dem Wiener Übereinkommen)
Ohne Einwilligung des Gastes darf ein Exterritorium nicht betreten oder durchsucht werden. Ausgenommen sind auch Beschlagnahmungen oder Festnahmen. - Flächenmässig ist das Staatsgebiet des Staates der Vatikanstadt (0,44 km2) viel kleiner als die exterritorialen Gebiete des Vatikans. Castel Gandolfo allein ist schon 0,55 km2.
- Es sind 3 Territorien mit Gendarmen SCV besetzt: S. Giovanni in Laterano, Castel Gandolfo, S. Maria in Galeria.
- Jede Kirche innerhalb Italiens, in der der Papst religiöse Zeremonien durchführt und zu der die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat, ist während dieses Zeitraums exterritorial.
- Unterschiede zwischen einzelnen Territorien auf italienischem Staatsgebiet:Land, Palast, Kirche, Kloster, Haus usf. vom Vatikan
5.1 gekauft
5.2 gemietet
5.3 gepachtet/übernommen
5.4 geschenkt bekommen
5.5 als altes Patrimonium übernommen
5.6 ein anderer Besitzer als der Vatikan
→Exterritoriale Gebiete